{"id":23797,"date":"2013-04-14T11:55:12","date_gmt":"2013-04-14T09:55:12","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=23797"},"modified":"2020-09-15T11:08:18","modified_gmt":"2020-09-15T09:08:18","slug":"mehr-transparenz-bei-der-riester-rente-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mehr-transparenz-bei-der-riester-rente-2\/","title":{"rendered":"Mehr Transparenz bei der Riester-Rente"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Das Bundeskabinett hat am 26. September 2012 die Formulierungshilfe f\u00fcr ein Altersvorsorge- Verbesserungsgesetz beschlossen. Mit einem f\u00fcr die Anbieter verpflichtenden Produktinformationsblatt, das die wichtigsten Kriterien \u00fcbersichtlich darstellt, sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit von gef\u00f6rderten Altersvorsorgeprodukten (Riester-Rente \/ Basis-Rente) erh\u00f6ht werden. Zudem sollen die Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel begrenzt werden. Weitere Verbesserungen sind bei der Basisversorgung im Alter und dem so genannten \u201eWohn-Riester\u201c vorgesehen. Auch die M\u00f6glichkeit, sich im Rahmen eines Riester-Vertrags gegen die verminderte Erwerbsf\u00e4higkeit abzusichern, soll erleichtert werden. Die Ma\u00dfnahmen sind ein wesentlicher Beitrag, um die private Vorsorge f\u00fcr das Alter zu st\u00e4rken.<\/span><\/h2>\n<p><a title=\"online Riester Rechner\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Riester-Rente.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Die Steuervorteile\u00a0durch die Riester Rente mit dem Riester Rechner online berechnen<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Im Einzelnen:<\/strong><\/p>\n<h3>Einf\u00fchrung eines Produktinformationsblatts<\/h3>\n<p>F\u00fcr zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenvertr\u00e4ge wird ein standardisiertes anbieter- und produkt\u00fcbergreifendes Produktinformationsblatt eingef\u00fchrt. Gestaltung und Inhalt werden vorgegeben. Eine \u00fcbersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite Erwartung und des Anlage- Risikos sollen es dem Verbraucher k\u00fcnftig besser als bisher erm\u00f6glichen, sich vor Vertragsabschluss einen \u00dcberblick \u00fcber die wesentlichen Vertragsmerkmale zu verschaffen.<\/p>\n<h3>Riester-Rente: Begrenzung der Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel<\/h3>\n<p>Dem Anleger steht das Recht zu, den Anbieter seines Altersvorsorgevertrages zu wechseln. In diesem Fall entstehen auch f\u00fcr das bereits gef\u00f6rderte Altersvorsorgeverm\u00f6gen erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Dies Kosten sollen begrenzt werden. Es ist vorgesehen, dass im Fall eines Anbieterwechsels maximal 50 % des gef\u00f6rderten \u00fcbertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten beim neuen Anbieter ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen. Damit wird die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Kosten gedeckelt. Zudem sollen auch die Wechselkosten beim abgebenden Anbieter gedeckelt werden. Basisversorgung im Alter: Erh\u00f6hung des Abzugsvolumens und Absetzbarkeit von Beitr\u00e4gen zur Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunf\u00e4higkeit<\/p>\n<p>Das steuerliche Abzugsvolumen f\u00fcr eine Basisversorgung im Alter von bisher 20.000 \u20ac soll auf 24.000 \u20ac angehoben werden. Zudem k\u00f6nnen k\u00fcnftig Beitr\u00e4ge zur Absicherung der Berufs- und Erwerbsunf\u00e4higkeit im Rahmen des Abzugsvolumens der Basisrente geltend gemacht werden. Voraussetzung f\u00fcr das neue Berufs- und Erwerbsunf\u00e4higkeitsprodukt ist, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt wird.<\/p>\n<h3>\u201eWohn-Riester\u201c: Mehr Flexibilit\u00e4t<\/h3>\n<p>Hier sollen sich mehrere Punkte verbessern.<\/p>\n<p>Jederzeitige Kapitalentnahme f\u00fcr selbstgenutztes Wohneigentum: Die f\u00f6rderunsch\u00e4dliche Entnahme von gef\u00f6rdertem Altersvorsorgeverm\u00f6gen f\u00fcr die selbstgenutzte Wohnung ist derzeit nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. So muss die Entnahme entweder im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung beziehungsweise Herstellung der selbstgenutzten Wohnung erfolgen oder zur Entschuldung dieser Wohnung unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase. Diese Einschr\u00e4nkung soll aufgehoben werden. Gef\u00f6rdertes Altersvorsorgeverm\u00f6gen kann dann jederzeit f\u00fcr die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden.<\/p>\n<p>Jederzeitige \u201eEinmal\u201c-Besteuerung des Wohnf\u00f6rderkontos w\u00e4hrend der Auszahlungsphase: Der Steuerpflichtige kann sich nach geltendem Recht nur einmalig &#8211; zu Beginn der Auszahlungsphase &#8211; entscheiden, ob er die ratierliche Besteuerung des Wohnf\u00f6rderkontos bis zum 85. Lebensjahr oder die Einmalbesteuerung w\u00e4hlt. Bei der Einmalbesteuerung des Wohnf\u00f6rderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase werden lediglich 70 % des in der Wohnimmobilie gebundenen, gef\u00f6rderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert.<\/p>\n<p>Zuk\u00fcnftig soll diese M\u00f6glichkeit, sich f\u00fcr eine \u201eEinmal\u201c-Besteuerung &#8211; hinsichtlich des dann noch vorhandenen Wohnf\u00f6rderkontos &#8211; zu entscheiden, w\u00e4hrend der gesamten Auszahlungsphase bestehen. Verminderung der j\u00e4hrlichen Erh\u00f6hung der in das Wohnf\u00f6rderkonto eingestellten Betr\u00e4ge von 2 % auf 1 %: Das gef\u00f6rderte Kapital (\u201eWohn-Riester\u201c) wird betragsm\u00e4\u00dfig in einem Wohnf\u00f6rderkonto erfasst. W\u00e4hrend der Ansparphase erfolgt die Erfassung der F\u00f6rderung fortlaufend. Das Wohnf\u00f6rderkonto wird j\u00e4hrlich um 2 % erh\u00f6ht. Dieser Wert soll auf 1 % gesenkt werden. Hierdurch wird die Attraktivit\u00e4t des \u201eWohn-Riesters\u201c weiter verbessert, da der Stand des Wohnf\u00f6rderkontos langsamer anw\u00e4chst, und die sp\u00e4tere (nachgelagerte) Besteuerung in der Altersphase entsprechend geringer ausf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Einbeziehung eines behindertengerechten bzw. barrierereduzierenden Umbaus: F\u00fcr bestimmte Umbauma\u00dfnahmen an der selbstgenutzten Wohnung soll zuk\u00fcnftig die \u201eWohn-Riester\u201c-F\u00f6rderung in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Voraussetzung daf\u00fcr soll sein, dass die betreffenden Aufwendungen mindestens 6.000 \u20ac betragen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung der selbstgenutzten Wohnung entstanden sind, oder die Aufwendungen mindestens 30.000 \u20ac betragen. Au\u00dferdem muss in beiden F\u00e4llen durch einen Sachverst\u00e4ndigen best\u00e4tigt werden, dass das f\u00fcr den Umbau entnommene Kapital zu mindestens 50 Prozent auf Umbauma\u00dfnahmen im Sinne der DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen) entf\u00e4llt, soweit diese Standards aufgrund der Gegebenheiten der Immobilie baustrukturell m\u00f6glich sind, und der verbleibende Teil der Kosten der Reduzierung von Barrieren dienen. F\u00fcr die insoweit ber\u00fccksichtigten Aufwendungen ist dann die Inanspruchnahme des \u00a7 35a EStG und die Ber\u00fccksichtigung als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen ausgeschlossen.<\/p>\n<div>\n<h2>Mehr zum Thema<\/h2>\n<ul>\n<li>Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen F\u00f6rderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz \u2013 AltvVerbG)\u00a0(PDF, 188,3\u00a0KB)<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 26. September 2012 die Formulierungshilfe f\u00fcr ein Altersvorsorge- Verbesserungsgesetz beschlossen. Mit einem f\u00fcr die Anbieter verpflichtenden Produktinformationsblatt, das die wichtigsten Kriterien \u00fcbersichtlich darstellt, sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit von gef\u00f6rderten Altersvorsorgeprodukten (Riester-Rente \/ Basis-Rente) erh\u00f6ht werden. Zudem sollen die Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel begrenzt werden. 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