{"id":2389,"date":"2011-03-31T10:36:21","date_gmt":"2011-03-31T08:36:21","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2389"},"modified":"2012-08-09T10:37:26","modified_gmt":"2012-08-09T08:37:26","slug":"auskunftsanspruch-gegen-finanzamt-zur-vorbereitung-einer-konkurrentenklage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auskunftsanspruch-gegen-finanzamt-zur-vorbereitung-einer-konkurrentenklage\/","title":{"rendered":"Auskunftsanspruch gegen Finanzamt zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auskunftsanspruch gegen Finanzamt zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Auch gemeinn\u00fctzige Organisationen k\u00f6nnen z. B. beim Krankentransport oder den Pflegebereichen im Wettbewerb mit gewerblichen Anbietern stehen. In diesen F\u00e4llen kann es ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein, wenn man seine Leistungen zum erm\u00e4\u00dfigten statt zum vollen Steuersatz anbieten kann. Die gewerblichen Anbieter k\u00f6nnen die Richtigkeit bzw. Fehlerhaftigkeit des erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatzes der gemeinn\u00fctzigen Organisation durch eine Konkurrentenklage \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Hierzu ist das Wissen \u00fcber den angewendeten Umsatzsteuersatz der gemeinn\u00fctzigen Organisation notwendig.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Das klagende Unternehmen betreibt den gewerblichen Transport von Blutkonserven, Blutproben u. \u00e4. Nach kl\u00e4gerischer Ansicht w\u00fcrde ein gemeinn\u00fctziger Verein vergleichbare Leistungen lediglich mit dem erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatz in Rechnung stellen. Hierin sah die Kl\u00e4gerin eine Wettbewerbsverzerrung und verlangte vom beklagten Finanzamt Auskunft \u00fcber die Besteuerung der Vereins-Ums\u00e4tze zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage. Das Finanzamt lehnte dies unter Verweis auf das Steuergeheimnis ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnster bejaht den Auskunftsanspruch unter 2 Voraussetzungen, die vom Anfragenden glaubhaft darzulegen sind (und im vorliegenden Fall auch dargelegt werden konnten): Zum einen, dass er durch eine aufgrund von Tatsachen zu vermutende oder zumindest nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschlie\u00dfende unzutreffende Besteuerung eines Konkurrenten konkret belegbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Zum anderen, dass er gegen die Steuerbeh\u00f6rde mit Aussicht auf Erfolg eine Konkurrentenklage erheben kann.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des Finanzgerichts M\u00fcnsters steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Konkurrentenklage. Durch steuerliche Beg\u00fcnstigungen soll bzw. darf der Wettbewerb nicht beeintr\u00e4chtigt werden. \u00dcber die zugelassene Revision wird voraussichtlich das letzte Wort beim Bundesfinanzhof (BFH) liegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auskunftsanspruch gegen Finanzamt zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage Kernproblem Auch gemeinn\u00fctzige Organisationen k\u00f6nnen z. B. beim Krankentransport oder den Pflegebereichen im Wettbewerb mit gewerblichen Anbietern stehen. In diesen F\u00e4llen kann es ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein, wenn man seine Leistungen zum erm\u00e4\u00dfigten statt zum vollen Steuersatz anbieten kann. 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