{"id":2395,"date":"2011-03-31T10:39:26","date_gmt":"2011-03-31T08:39:26","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2395"},"modified":"2012-08-09T10:40:31","modified_gmt":"2012-08-09T08:40:31","slug":"bmf-zur-umkehr-der-steuerschuldnerschaft-ab-2011","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bmf-zur-umkehr-der-steuerschuldnerschaft-ab-2011\/","title":{"rendered":"BMF zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft ab 2011"},"content":{"rendered":"<p><strong>BMF zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft ab 2011<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeweitet, u. a. auf Geb\u00e4udereiniger und Schrotth\u00e4ndler. W\u00e4hrend die Lieferung des in Anlage 3 zum UStG definierten Schrotts immer zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft f\u00fchrt, sind Geb\u00e4udereinigungsleistungen nur dann hiervon betroffen, wenn sie gegen\u00fcber Geb\u00e4udereinigungsunternehmen erbracht werden.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun zur Neuregelung Stellung genommen. Schrotthandel: Das Schreiben f\u00fchrt aus, was als Schrott im Sinne der Anlage 3 zum UStG zu behandeln ist. Nur die Lieferung dieses Schrotts unterliegt der Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Haben der Lieferer bzw. dessen Kunde Zweifel, ob es sich um derartigen Schrott handelt, sollen sie eine unverbindliche Zolltarifauskunft beim zust\u00e4ndigen Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung diesbez\u00fcglich einholen. Werden sowohl Schrott i. S. d. Anlage als auch nicht hiervon erfasster Schrott geliefert, so muss dies bei der Rechnungsstellung ber\u00fccksichtigt werden. Die jeweiligen Entgelte f\u00fcr die unterschiedlich zu behandelnden Schrottarten sind getrennt auszuweisen. Geb\u00e4udereinigung: Das BMF versteht unter Geb\u00e4uden nur Baulichkeiten, die fest mit dem Boden verbunden sind, Container und Kioske z\u00e4hlen z. B. nicht hierzu. Ferner grenzt das Schreiben zwischen Leistungen, die als Geb\u00e4udereinigung zu qualifizieren sind und solchen, die nicht hierunter fallen, ab. So gelten z. B. die Reinigung von Inventar sowie die Schornsteinreinigung nicht als Geb\u00e4udereinigung i. S. dieser Vorschrift. Zuletzt geht das BMF auf die Wirkung der neu eingef\u00fchrten Bescheinigung f\u00fcr Geb\u00e4udereiniger (USt 1 TG) ein. Wird diese vorgelegt, so kann der leistende Unternehmer davon ausgehen, dass sein Kunde Schuldner der Umsatzsteuer ist.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Mag die Neuregelung auch dazu dienen, den Umsatzsteuerbetrug in den betroffenen Branchen einzud\u00e4mmen, so verkompliziert sie das UStG weiter. Die betroffenen Unternehmen m\u00fcssen sich mit dem Schreiben auseinandersetzen, um steuerlichen Risiken zu entgehen. Auch ist zu pr\u00fcfen, ob organisatorisch sichergestellt ist, dass die Vorgaben des BMF ber\u00fccksichtigt werden. So m\u00fcssen Schrotth\u00e4ndler z. B. daf\u00fcr Sorge tragen, dass in den Rechnungen eindeutig zwischen Schrottarten getrennt wird, die zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft f\u00fchren bzw. solchen, die nicht hiervon betroffen sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BMF zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft ab 2011 Kernaussage Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurde die Umkehr der Steuerschuldnerschaft ausgeweitet, u. a. auf Geb\u00e4udereiniger und Schrotth\u00e4ndler. W\u00e4hrend die Lieferung des in Anlage 3 zum UStG definierten Schrotts immer zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft f\u00fchrt, sind Geb\u00e4udereinigungsleistungen nur dann hiervon betroffen, wenn sie gegen\u00fcber Geb\u00e4udereinigungsunternehmen erbracht werden. 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