{"id":24278,"date":"2012-11-30T10:41:11","date_gmt":"2012-11-30T08:41:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=24278"},"modified":"2013-04-15T10:43:18","modified_gmt":"2013-04-15T08:43:18","slug":"neues-zum-vorsteuerabzug-aus-photovoltaikanlagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-zum-vorsteuerabzug-aus-photovoltaikanlagen\/","title":{"rendered":"Neues zum Vorsteuerabzug aus Photovoltaikanlagen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Neues zum Vorsteuerabzug aus Photovoltaikanlagen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorsteuerabzug aus Photovoltaikanlagen war schon immer streitig. In den letzten Jahren drehte sich die Diskussion insbesondere um die Frage, inwieweit Vorsteuer aus Aufwendungen an den Geb\u00e4uden, auf die die Photovoltaikanlagen aufgebracht werden, abgezogen werden kann.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in der letzten Zeit in mehreren f\u00fcr die Steuerpflichtigen g\u00fcnstigen Urteilen zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen Stellung bezogen. Die Finanzverwaltung ist der neuen Sichtweise des BFH gefolgt und hat den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) angepasst. Wichtige Details blieben aber unklar. Das Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern hat sich nun mit den Einzelheiten befasst.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern best\u00e4tigt die grunds\u00e4tzliche Neuausrichtung des BFH, wonach ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Geb\u00e4ude und der aufgebrachten Photovoltaikanlage besteht. Dieser ist Voraussetzung f\u00fcr einen m\u00f6glichen Vorsteuerabzug. Vorsteuer aus der Errichtung bzw. Anschaffung des Geb\u00e4udes selbst kann (anteilig) dann geltend gemacht werden, wenn das Geb\u00e4ude zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird. Als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Ermittlung der unternehmerischen Nutzung als auch f\u00fcr eine ggf. notwendige Aufteilung der Vorsteuer verlangt das Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern den Ansatz des Verh\u00e4ltnisses der fiktiven Vermietung der Photovoltaikanlage zu der des gesamten Geb\u00e4udes. Das Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern gibt hier im Gegensatz zum Umsatzsteueranwendungserlass Hinweise zur Ermittlung der fiktiven Mieten. Wird das Dach eines Geb\u00e4udes mit Photovoltaikanlage saniert, so ist die Vorsteuer grunds\u00e4tzlich in H\u00f6he der unternehmerischen Nutzung der Dachfl\u00e4che abzugsf\u00e4hig. Nur wenn die Sanierung aus statischen Gr\u00fcnden zwecks Aufbringung der Photovoltaikanlage n\u00f6tig ist, berechtigt dies zum vollen Vorsteuerabzug.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Das Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern folgt der BFH-Rechtsprechung. Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten die dargestellten Grunds\u00e4tze beachten. Fraglich ist allerdings, ob den Vorgaben des Landesamts hinsichtlich der Aufteilung der Vorsteuer zwingend gefolgt werden muss. Zwar hat der BFH die fiktiven Mieten als Ma\u00dfstab vorgegeben. Es ist aber nicht ersichtlich, wieso nicht auch die tats\u00e4chlichen Erl\u00f6se der Photovoltaikanlage in die Berechnung einflie\u00dfen k\u00f6nnten. Deren Ansatz d\u00fcrfte i. d. R. zu einem h\u00f6heren Vorsteuerabzug f\u00fchren. Wer jedoch Diskussionen mit dem Fiskus vermeiden m\u00f6chte, sollte die Vorgaben beachten. Sofern eine Sanierung des Daches Voraussetzung f\u00fcr die Aufbringung der Photovoltaikanlage ist, ist dies zu dokumentieren, um den vollen Vorsteuerabzug zu erhalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neues zum Vorsteuerabzug aus Photovoltaikanlagen Kernaussage Der Vorsteuerabzug aus Photovoltaikanlagen war schon immer streitig. In den letzten Jahren drehte sich die Diskussion insbesondere um die Frage, inwieweit Vorsteuer aus Aufwendungen an den Geb\u00e4uden, auf die die Photovoltaikanlagen aufgebracht werden, abgezogen werden kann. Sachverhalt Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in der letzten Zeit in mehreren f\u00fcr die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-zum-vorsteuerabzug-aus-photovoltaikanlagen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Neues zum Vorsteuerabzug aus Photovoltaikanlagen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[523],"class_list":["post-24278","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-photovoltaikanlagen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24278","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24278"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24278\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24278"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24278"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24278"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}