{"id":24294,"date":"2012-12-30T11:01:55","date_gmt":"2012-12-30T09:01:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=24294"},"modified":"2013-04-15T11:03:37","modified_gmt":"2013-04-15T09:03:37","slug":"bedrohung-eines-vorgesetzen-ist-fristloser-kundigungsgrund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bedrohung-eines-vorgesetzen-ist-fristloser-kundigungsgrund\/","title":{"rendered":"Bedrohung eines Vorgesetzen ist fristloser K\u00fcndigungsgrund"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bedrohung eines Vorgesetzen ist fristloser K\u00fcndigungsgrund<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Eine fristlose K\u00fcndigung langj\u00e4hrig besch\u00e4ftigter Arbeitnehmer ist schwierig. In der Regel rechtfertigt die lange Betriebszugeh\u00f6rigkeit eine Interessenabw\u00e4gung zugunsten des Arbeitnehmers mit der Folge, dass bei Bestehen eines K\u00fcndigungsgrundes lediglich eine K\u00fcndigung unter Einhaltung der ordentlichen K\u00fcndigungsfrist m\u00f6glich ist. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat. Das Arbeitsgericht M\u00f6nchengladbach hatte nunmehr dar\u00fcber zu befinden, ob und unter welchen Voraussetzung eine Bedrohung dieses Kriterium erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war 25 Jahre beim Arbeitgeber als Stra\u00dfenbauer besch\u00e4ftigt. W\u00e4hrend der Arbeit bedrohte er, obwohl bereits einmal einschl\u00e4gig abgemahnt, einen Vorgesetzten mit den Worten: &#8222;Ich hau Dir in die Fresse, ich nehme es in Kauf, gek\u00fcndigt zu werden, der kriegt von mir eine Sch\u00f6nheitsoperation, wenn ich dann die K\u00fcndigung kriege, ist mir das egal.&#8220; Darauf sprach der Arbeitgeber, eine Kommune, die fristlose K\u00fcndigung aus. Der Kl\u00e4ger erhob K\u00fcndigungsschutzklage.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht wies die K\u00fcndigungsschutzklage ab. Die gegen\u00fcber dem Vorgesetzten ausgesprochene Bedrohung erf\u00fclle den strafrechtliche Tatbestand der Bedrohung. Eine (weitere) Abmahnung sei nicht mehr erforderlich gewesen; entscheidend sei die Erf\u00fcllung des strafrechtlichen Tatbestands. Hinzu komme, dass der Kl\u00e4ger nicht habe beweisen k\u00f6nnen, zuvor massiv provoziert worden zu sein.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn es das Gericht durch die bereits bestehende einschl\u00e4gige Abmahnung im konkreten Fall vergleichsweise einfach hatte, zeigt die Entscheidung, dass eine fristlose K\u00fcndigung ohne Abmahnung weiterhin die Erf\u00fcllung eines Straftatbestands durch den Arbeitnehmer voraussetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bedrohung eines Vorgesetzen ist fristloser K\u00fcndigungsgrund Kernfrage Eine fristlose K\u00fcndigung langj\u00e4hrig besch\u00e4ftigter Arbeitnehmer ist schwierig. In der Regel rechtfertigt die lange Betriebszugeh\u00f6rigkeit eine Interessenabw\u00e4gung zugunsten des Arbeitnehmers mit der Folge, dass bei Bestehen eines K\u00fcndigungsgrundes lediglich eine K\u00fcndigung unter Einhaltung der ordentlichen K\u00fcndigungsfrist m\u00f6glich ist. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bedrohung-eines-vorgesetzen-ist-fristloser-kundigungsgrund\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Bedrohung eines Vorgesetzen ist fristloser K\u00fcndigungsgrund<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[716],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24294"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24294"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24294\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24294"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24294"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24294"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}