{"id":24322,"date":"2012-12-30T11:23:22","date_gmt":"2012-12-30T09:23:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=24322"},"modified":"2013-04-15T11:26:15","modified_gmt":"2013-04-15T09:26:15","slug":"kein-entlastungsbetrag-fur-alleinerziehende-bei-gemeinsamem-wirtschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-entlastungsbetrag-fur-alleinerziehende-bei-gemeinsamem-wirtschaften\/","title":{"rendered":"Kein Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende bei gemeinsamem Wirtschaften"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kein Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende bei gemeinsamem Wirtschaften<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Der Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende wird alleinstehenden Steuerpflichtigen gew\u00e4hrt, zu deren Haushalt mindestens ein Kind geh\u00f6rt, f\u00fcr das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Nicht alleinstehend ist nach dem\u00a0Einkommensteuergesetz, wer mit einer anderen vollj\u00e4hrigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bildet, es sei denn, dass diese Person selbst Kind im steuerlichen Sinne ist oder Grundwehr-\/Zivildienst leistet. Bei Meldung der Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen wird eine Haushaltsgemeinschaft vermutet. Praktisch bedeutet das: Nicht nur ein Lebensgef\u00e4hrte, sondern auch Familienangeh\u00f6rige wie Oma, Opa oder ein erwachsenes Kind k\u00f6nnen zur Versagung des Entlastungsbetrags f\u00fchren. Die gesetzliche Vermutung der Haushaltsgemeinschaft ist widerlegbar. Ob das dem Vater zweier vollj\u00e4hriger S\u00f6hne weiterhalf?<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Vater lebte mit seinen 2 S\u00f6hnen zusammen, von denen sich einer in Berufsausbildung befand. Der andere Sohn \u00fcbte eine Vollzeitbesch\u00e4ftigung aus und bekundete im Streit \u00fcber die Gew\u00e4hrung des Entlastungsbetrags schriftlich, dass er ohne jegliche wirtschaftliche Beteiligung im Haus seines Vaters wohne, keine Miete zahle und sich nicht an den sonstigen Kosten der Haushaltsf\u00fchrung beteilige. Zudem best\u00e4tigte er, den Vater auch nicht bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben eines Alleinerziehenden zu unterst\u00fctzen. Das Finanzgericht wies die Klage jedoch mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcck, dass die gesetzliche Vermutung nicht widerlegt sei. So musste der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH hat trotz aller Bekundungen des Sohnes die Gew\u00e4hrung des Entlastungsbetrags abgelehnt. Der Gesetzeszweck stehe einer allein an den finanziellen Haushaltsbeitr\u00e4gen ausgerichteten Auslegung des Begriffs der Haushaltsgemeinschaft entgegen, obwohl Teile der steuerrechtlichen Literatur oder das Bundessozialgericht ein &#8222;Wirtschaften aus einem Topf&#8220; voraussetzten. Dieser Auffassung folgten die Richter nicht, denn Synergieeffekte infolge des Zusammenlebens k\u00f6nnten auch in anderer Weise als durch Kostenbeitr\u00e4ge erzielt werden, z. B. durch die gemeinsame Erledigung der Hausarbeit, der Kinderbetreuung, der t\u00e4glichen Eink\u00e4ufe sowie der abwechselnden Anschaffung gemeinsam genutzter Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>An einer Haushaltsgemeinschaft fehlt es nach Auffassung des BFH grunds\u00e4tzlich nur dann, wenn das vollj\u00e4hrige Kind einen vollst\u00e4ndig getrennten Haushalt f\u00fchrt oder wenn z. B. beim Zusammenleben mit einkommenslosen pflegebed\u00fcrftigen Angeh\u00f6rigen jedwede Unterst\u00fctzungsleistungen durch den Dritten ausgeschlossen erscheinen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende bei gemeinsamem Wirtschaften Kernproblem Der Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende wird alleinstehenden Steuerpflichtigen gew\u00e4hrt, zu deren Haushalt mindestens ein Kind geh\u00f6rt, f\u00fcr das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Nicht alleinstehend ist nach dem\u00a0Einkommensteuergesetz, wer mit einer anderen vollj\u00e4hrigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bildet, es sei denn, dass diese Person selbst Kind im steuerlichen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-entlastungsbetrag-fur-alleinerziehende-bei-gemeinsamem-wirtschaften\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Entlastungsbetrag f\u00fcr Alleinerziehende bei gemeinsamem Wirtschaften<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[459],"class_list":["post-24322","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-entlastungsbetrag"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24322","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=24322"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/24322\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=24322"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=24322"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=24322"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}