{"id":24481,"date":"2013-04-16T06:40:39","date_gmt":"2013-04-16T04:40:39","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=24481"},"modified":"2018-04-13T09:03:47","modified_gmt":"2018-04-13T07:03:47","slug":"automatisierter-kontenabruf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/automatisierter-kontenabruf\/","title":{"rendered":"Automatisierter Kontenabruf"},"content":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>gegen\u00fcber Ihrem Finanzamt haben Sie, wie Sie sicherlich schon wissen, keinerlei Privatsph\u00e4re. Zwar erfolgt die Besteuerung der Kapitaleink\u00fcnfte mit der Abgeltungsteuer &#8222;anonym&#8220; an den Fiskus. Die Finanzbeh\u00f6rden verf\u00fcgen jedoch \u00fcber ein in Europa einzigartiges Instrument zur Ermittlung privater Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse eines jeden Steuerb\u00fcrgers: den Kontoabruf.<\/p>\n<p>Von diesem wird nach meinen Informationen immer \u00f6fter und regelm\u00e4\u00dfiger Gebrauch gemacht. Nach dem aktuell ver\u00f6ffentlichten Jahresbericht der BAFin f\u00fcr 2011 wurden in 2011 <strong>116.908 Abfragen<\/strong> registriert, die sich allerdings allein auf \u00a7 24c des Kreditwesengesetzes bezogen haben. <em><strong>Finanzbeh\u00f6rden haben 13.122 Abfragen veranlasst.<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Der Kontoabruf basiert auf \u00a7 24c des Kreditwesengesetzes. Dieser verpflichtet die Banken, diverse Kontostammdaten zu speichern und den Finanzbeh\u00f6rden zum Abruf zur Verf\u00fcgung zu stellen. An das System des Kontenabrufverfahrens sind alle Kreditinstitute angeschlossen, auch inl\u00e4ndische Zweigstellen ausl\u00e4ndischer Banken, z. B. alle deutschen Niederlassungen Schweizer Banken.<\/p>\n<p>Der Kontoabruf sollte eigentlich mit Einf\u00fchrung der <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Abgeltungssteuer.html\">Abgeltungsteuer<\/a> zur\u00fcckgefahren werden. Geplant war, diesen darauf zu beschr\u00e4nken, wo noch eine Erforderlichkeit besteht, Konten und Depots eines Steuerpflichtigen zu ermitteln. Somit wird eine gleichm\u00e4\u00dfige Festsetzung und Erhebung der Steuern gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<h2>Kontoabruf f\u00fcr au\u00dfersteuerliche Zwecke<\/h2>\n<p>Zentrale Bedeutung erlangt der Kontoabruf seit Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer f\u00fcr au\u00dfersteuerliche Zwecke. Dazu z\u00e4hlen u. a. die \u00dcberpr\u00fcfung des<em> Arbeitslosengeldes II, der Sozialhilfe, der Ausbildungsf\u00f6rderung, der Aufstiegsf\u00f6rderung und des Wohngeldes<\/em>. Das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern ruft Konten im Auftrag von Finanzbeh\u00f6rden und jenen Beh\u00f6rden ab, die f\u00fcr die Genehmigung von BAf\u00f6G, Sozialhilfe oder Wohngeld zust\u00e4ndig sind. Sprechen Sie mich\/uns auf diese Themen im Rahmen Ihres n\u00e4chsten Besuches an oder vereinbaren Sie gerne einen Gespr\u00e4chstermin.<\/p>\n<p>Wann Sie weiter im Visier des Fiskus stehen<\/p>\n<p><!-- [if !supportLists]-->\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <!--[endif]-->Ausforschung der Kapitalertr\u00e4ge vor 2009<\/p>\n<p>Der automatisierte Kontoabruf wird von den Finanzbeh\u00f6rden meiner Erfahrung nach h\u00e4ufig zur Ermittlung steuerpflichtiger Kapitalertr\u00e4ge aus den Jahren vor 2009 genutzt. Zur Aufdeckung von Altf\u00e4llen vor der Abgeltungsteuer wird der Kontoabruf noch bis zum Ende der f\u00fcr die Steuerhinterziehung geltenden langen Festsetzungsverj\u00e4hrungsfrist von 10 Jahren uneingeschr\u00e4nkt durchgef\u00fchrt werden, also noch bis einschlie\u00dflich 2018.<\/p>\n<p><!-- [if !supportLists]-->\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <!--[endif]-->Veranlagungswahlrecht<\/p>\n<p>Nach der Abgabenordnung sind die Abrufe von Konten jener Steuerpflichtigen zul\u00e4ssig, die von ihrem Veranlagungswahlrecht Gebrauch machen. Mit diesem Veranlagungswahlrecht k\u00f6nnen Sie beantragen, dass Ihre Kapitaleink\u00fcnfte dem allgemeinen Steuertarif unterworfen werden sollen. Letzteres ist unter bestimmten Voraussetzungen von Vorteil. Diesbez\u00fcglich halte ich Infomaterial f\u00fcr Sie bereit und erl\u00e4utern Ihnen gerne, ob eine solche <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuerlexikon\/153933\/Antragsveranlagung\">Antragsveranlagung<\/a> f\u00fcr Sie sinnvoll ist.<\/p>\n<p><!-- [if !supportLists]-->\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <!--[endif]-->Einbezug der Kapitalertr\u00e4ge in den &#8222;Eink\u00fcnftebegriff&#8220;<\/p>\n<p>Unter bestimmten Voraussetzungen m\u00fcssen die Kapitaleink\u00fcnfte zur Berechnung der Summe der Eink\u00fcnfte oder des Gesamtbetrags der Eink\u00fcnfte usw. herangezogen werden. Auch hierf\u00fcr ermitteln die Finanzbeh\u00f6rden mithilfe des Kontoabrufs.<\/p>\n<p><!-- [if !supportLists]-->\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <!--[endif]-->Erhebung bundesgesetzlich geregelter Steuern<\/p>\n<p>Der Kontoabruf ist auch zul\u00e4ssig zur Erhebung diverser Steuern auf Bundesebene. N\u00e4here Ausk\u00fcnfte dar\u00fcber erteile ich Ihnen gerne.<\/p>\n<p><!-- [if !supportLists]-->\u2022\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <!--[endif]-->Wenn Sie Sozialleistungen beantragen oder beziehen<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich m\u00fcssen Sie mit einer \u00dcberpr\u00fcfung Ihrer Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse rechnen, wenn Sie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Ausbildungsf\u00f6rderung usw. beziehen.<\/p>\n<h3>Handlungsempfehlungen<\/h3>\n<p>Werden Sie von einem beabsichtigten Kontoabruf informiert, k\u00f6nnen Sie entweder mit Ihrem Finanzamt kooperieren und alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen, oder Sie lassen es tats\u00e4chlich auf den Kontoabruf ankommen. Entscheiden Sie sich f\u00fcr die erste Variante, legen Sie aber unter Umst\u00e4nden mehr offen, als die Finanzverwaltung durch einen Kontoabruf in Erfahrung bringen k\u00f6nnte. Ich empfehle Ihnen daher, in solchen F\u00e4llen mit mir Kontakt aufzunehmen. Was genau die Finanzverwaltung durch den Kontoabruf erf\u00e4hrt, erl\u00e4utere ich Ihnen gerne in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch.<\/p>\n<p>Sofern Sie mit einem drohenden Kontoabruf allerdings die Aufdeckung bislang dem Finanzamt verborgen gebliebener Inlandskonten bzw. nicht deklarierter Bankverm\u00f6genswerte bef\u00fcrchten, sollten Sie schnellstm\u00f6glich mit mir\/uns Kontakt aufnehmen. Ich kann Sie in diesem Fall unter Umst\u00e4nden noch mit einer Selbstanzeige vor einer Strafe sch\u00fctzen. Eine solche Selbstanzeige muss jedoch schnell eingereicht werden &#8211; schneller als die Finanzverwaltung alle Informationen sichten und bearbeiten kann, die sie \u00fcber das mittels Abruf ausgesp\u00e4hte undeklarierte Verm\u00f6gen erhalten hat. Andernfalls tritt eine sog. &#8222;Sperrwirkung&#8220; ein: Eine Selbstanzeige nach Eintritt dieser Sperrwirkung h\u00e4tte keine strafbefreiende Wirkung mehr. Sprechen Sie also mit mir, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.<\/p>\n<h3>Rechtsmittel gegen den Kontenabruf<\/h3>\n<p>Gegen den von der Finanzverwaltung beabsichtigten Kontoabruf steht Ihnen kein unmittelbares Einspruchsrecht zu. H\u00e4lt sich die Finanzverwaltung hinsichtlich der Informationspflicht an die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums und teilt sie Ihnen mit, dass Ihre Kontenstammdaten abgerufen werden, wenn die Sachverhaltsaufkl\u00e4rung durch Sie nicht zum Ziel f\u00fchrt, ist dieser Hinweis kein sog. Verwaltungsakt, f\u00fcr den Sie Einspruch einlegen oder eine Anfechtungsklage vor dem Finanzgericht anstreben k\u00f6nnten. Ich kann gegen einen beabsichtigten Kontoabruf &#8211; sofern Sie wie erw\u00e4hnt davon unterrichtet werden &#8211; auf Ihren Wunsch eine allgemeine Leistungsklage in Form einer vorbeugenden Unterlassungsklage vor dem f\u00fcr Sie zust\u00e4ndigen Finanzgericht erheben. Einen vorl\u00e4ufigen finanzgerichtlichen Rechtsschutz erreiche ich f\u00fcr Sie durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Ein solcher gerichtlicher Antrag bewirkt, dass die Finanzbeh\u00f6rde bis zur Entscheidung in der Hauptsache an der Durchf\u00fchrung des beabsichtigten Kontenabrufs gehindert wird. Ein solcher Antrag setzt ein Rechtsschutzbed\u00fcrfnis voraus. Ein solches k\u00f6nnen Sie bzw. kann ich\/k\u00f6nnen wir aus der Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung herleiten. Dass die Datenabrufe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, best\u00e4tigt die st\u00e4ndige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.<\/p>\n<p>Sprechen Sie bei einem drohenden aber auch nach einem erfolgten Kontoabruf, von dem Sie erfahren haben, sofort mit mir. Ich erarbeite f\u00fcr Sie Ihre optimale Handlungs- und Verteidigungsstrategie. Auch nach einer eventuellen Er\u00f6ffnung eines Steuerstrafverfahrens stehe ich Ihnen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/span><\/p>\n<p>Dipl.-Kfm. Michael Schr\u00f6der, Steuerberater<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\">www.steuerschroeder.de\u00a0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrte Damen und Herren, gegen\u00fcber Ihrem Finanzamt haben Sie, wie Sie sicherlich schon wissen, keinerlei Privatsph\u00e4re. Zwar erfolgt die Besteuerung der Kapitaleink\u00fcnfte mit der Abgeltungsteuer &#8222;anonym&#8220; an den Fiskus. Die Finanzbeh\u00f6rden verf\u00fcgen jedoch \u00fcber ein in Europa einzigartiges Instrument zur Ermittlung privater Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse eines jeden Steuerb\u00fcrgers: den Kontoabruf. 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