{"id":24536,"date":"2012-12-30T10:27:09","date_gmt":"2012-12-30T08:27:09","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=24536"},"modified":"2013-04-16T10:29:29","modified_gmt":"2013-04-16T08:29:29","slug":"vertrauensschutz-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vertrauensschutz-bei-innergemeinschaftlichen-lieferungen\/","title":{"rendered":"Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmern, die nicht nachweisen k\u00f6nnen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, wird die Umsatzsteuerbefreiung grunds\u00e4tzlich versagt. Allerdings wird dem Unternehmer Vertrauensschutz gew\u00e4hrt, wenn er die Steuerbefreiung aufgrund unrichtiger Angaben seines Abnehmers beansprucht hat und er dies bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>In der Praxis scheitert die Gew\u00e4hrung des Vertrauensschutzes regelm\u00e4\u00dfig daran, dass die Lieferanten nicht die geforderte Sorgfalt beachten. Hier erwartet die Rechtsprechung zumindest, dass alle vom\u00a0Umsatzsteuergesetz (UStG)\u00a0bzw. von der\u00a0Umsatzsteuer-Durchf\u00fchrungsverordnung (UStDV)\u00a0geforderten Belege vorhanden sind und gepr\u00fcft wurden. So kann der Vertrauensschutz z. B. schon daran scheitern, dass auf der Rechnung der Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung fehlt. Die Finanzverwaltung ist in der Regel diesbez\u00fcglich noch restriktiver als die Rechtsprechung, so dass sich die Beteiligten h\u00e4ufig vor dem Finanzgericht (FG) wiedersehen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Nieders\u00e4chsische FG hatte jetzt \u00fcber den Vertrauensschutz f\u00fcr die Lieferung von 2 Kfz zu urteilen. Das erste Kfz wurde von einem Bevollm\u00e4chtigten des Abnehmers abgeholt. Dieser best\u00e4tigte schriftlich, dies in einen anderen Mitgliedstaat zu bringen. Das Finanzamt versagte den Vertrauensschutz, da die Unterschrift unter der Best\u00e4tigung von der auf dem Ausweis des Bevollm\u00e4chtigten abwich. Dem widersprach das FG, da es einen Vergleich der Unterschriften f\u00fcr \u00fcberzogen h\u00e4lt. Das zweite Kfz wurde durch einen Spediteur transportiert. Gem\u00e4\u00df dem als Nachweis dienenden CMR Frachtbrief war das Kfz nach Frankreich gelangt, nach der Rechnung jedoch nach Italien. Aufgrund dieses Widerspruches verwehrte das Finanzamt den Vertrauensschutz, das FG folgte dieser Auffassung.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung betrifft F\u00e4lle, die typisch f\u00fcr die Praxis sind. Zwar ergeht das Urteil zur Rechtslage bis zum 31.12.2011, es wird aber auch f\u00fcr die Neuregelung ab 2012 Bedeutung haben, deren zentrales Element die Gelangensbest\u00e4tigung ist. Zum einen l\u00e4sst das Bundesfinanzministerium (BMF) den Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen gem\u00e4\u00df der alten Rechtslage voraussichtlich noch bis zum 30.6.2013 zu. Zum anderen hat das BMF aktuell einen neuen Entwurf zur \u00c4nderung der\u00a0UStDV\u00a0vorgelegt, der neben der Gelangensbest\u00e4tigung auch andere Nachweise, z. B. den CMR-Frachtbrief, zul\u00e4sst. Der Ausgang des mittlerweile beim Bundesfinanzhof (BFH) anh\u00e4ngigen Rechtsstreits wird daher zu beachten sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Kernaussage Unternehmern, die nicht nachweisen k\u00f6nnen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, wird die Umsatzsteuerbefreiung grunds\u00e4tzlich versagt. Allerdings wird dem Unternehmer Vertrauensschutz gew\u00e4hrt, wenn er die Steuerbefreiung aufgrund unrichtiger Angaben seines Abnehmers beansprucht hat und er dies bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. 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