{"id":248,"date":"2012-06-30T10:50:26","date_gmt":"2012-06-30T08:50:26","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=248"},"modified":"2012-09-22T06:24:35","modified_gmt":"2012-09-22T04:24:35","slug":"mundliche-ratenzahlungsvereinbarung-kann-verjahrung-unterbrechen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mundliche-ratenzahlungsvereinbarung-kann-verjahrung-unterbrechen\/","title":{"rendered":"M\u00fcndliche Ratenzahlungsvereinbarung kann Verj\u00e4hrung unterbrechen"},"content":{"rendered":"<p><strong>M\u00fcndliche Ratenzahlungsvereinbarung kann Verj\u00e4hrung unterbrechen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat sich k\u00fcrzlich zu der abgabenrechtlichen Frage ge\u00e4u\u00dfert, ob ein die Steuerzahlungsverj\u00e4hrung unterbrechender Vollstreckungsaufschub (z. B. Ratenzahlung) nur dann angenommen werden kann, wenn er schriftlich erteilt wurde.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte Steuerr\u00fcckst\u00e4nde in H\u00f6he von rd. 35.000 EUR; die Steuerforderungen waren in den Jahren 1995 bis 1999 f\u00e4llig geworden. Zur Er\u00f6rterung, wie die ausstehenden R\u00fcckst\u00e4nde getilgt werden k\u00f6nnten, sprach die Kl\u00e4gerin im Mai 2001 beim Finanzamt vor. Ihr wurde mitgeteilt, sie d\u00fcrfe weiterhin per Dauerauftrag monatlich 300 EUR an das Finanzamt \u00fcberweisen. In der Folgezeit leistete die Kl\u00e4gerin die auferlegten Ratenzahlungen regelm\u00e4\u00dfig. 2007 teilte sie dem Finanzamt jedoch mit, Ihrer Ansicht nach sei zum 31.12. Zahlungsverj\u00e4hrung eingetreten. Der im m\u00fcndlichen Gespr\u00e4ch vom Mai 2001 zugesagte &#8222;Vollstreckungsaufschub&#8220; k\u00f6nne nicht als verj\u00e4hrungsunterbrechende Handlung angesehen werden, da es sich hierbei nur um eine innerdienstliche Ma\u00dfnahme ohne Au\u00dfenwirkung gehandelt habe. Das Finanzamt rief daraufhin das Finanzgericht an und verlor.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht stellte fest, die Zahlungsverj\u00e4hrung eines Steueranspruchs werde &#8222;durch Vollstreckungsaufschub&#8220; unterbrochen. Die Verj\u00e4hrungsunterbrechung dauere fort, bis der Vollstreckungsaufschub abgelaufen sei. Die Ansicht der Kl\u00e4gerin, hinsichtlich der Besprechung aus Mai 2001 liege eine verj\u00e4hrungsunterbrechende Handlung nicht vor, weil die Zusage nicht schriftlich erteilt worden sei, war demnach nicht korrekt. Weder dem Gesetz noch der Rechtsprechung l\u00e4sst sich n\u00e4mlich ein solches Schriftformerfordernis entnehmen. Allerdings muss eine Handlung oder Ma\u00dfnahme, um die Unterbrechung der Zahlungsverj\u00e4hrung herbeif\u00fchren zu k\u00f6nnen, den inneren Dienstbereich \u00fcberschreiten. An der m\u00fcndlichen Mitteilung des Vollstreckungsaufschubs durch das Finanzamt bestanden jedoch keine Zweifel. Im \u00dcbrigen ist ein Verwaltungsakt nur dann schriftlich, bzw. durch &#8222;Bescheid&#8220; zu erlassen, wenn dies &#8211; wie z. B. f\u00fcr einen Haftungs- bzw. Duldungsbescheid &#8211; gesetzlich vorgeschrieben ist. F\u00fcr die Verj\u00e4hrungsunterbrechung bedarf es aber keines &#8222;schriftlichen&#8220; Vollstreckungsaufschubes.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Auch eine lediglich m\u00fcndlich getroffene Vereinbarung \u00fcber eine Ratenzahlung ist als verj\u00e4hrungsunterbrechende Handlung zu werten, mit der Folge, dass Steueranspr\u00fcche nicht verj\u00e4hren. Selbst wenn mit einer kurzfristigen Tilgung der Steuerschuld nicht gerechnet werden kann, macht dies den Vollstreckungsaufschub nicht nichtig. Entscheidend ist, dass der Schuldner erkennen kann, dass das Finanzamt den Steueranspruch weiterhin durchsetzen will.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcndliche Ratenzahlungsvereinbarung kann Verj\u00e4hrung unterbrechen Kernfrage Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat sich k\u00fcrzlich zu der abgabenrechtlichen Frage ge\u00e4u\u00dfert, ob ein die Steuerzahlungsverj\u00e4hrung unterbrechender Vollstreckungsaufschub (z. B. Ratenzahlung) nur dann angenommen werden kann, wenn er schriftlich erteilt wurde. Sachverhalt Die Kl\u00e4gerin hatte Steuerr\u00fcckst\u00e4nde in H\u00f6he von rd. 35.000 EUR; die Steuerforderungen waren in den Jahren 1995 &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/mundliche-ratenzahlungsvereinbarung-kann-verjahrung-unterbrechen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">M\u00fcndliche Ratenzahlungsvereinbarung kann Verj\u00e4hrung unterbrechen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[91,92],"class_list":["post-248","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-ratenzahlungsvereinbarung","tag-verjahrung-unterbrechen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/248","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=248"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/248\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=248"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=248"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=248"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}