{"id":25015,"date":"2013-04-18T09:56:06","date_gmt":"2013-04-18T07:56:06","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=25015"},"modified":"2018-04-13T09:08:36","modified_gmt":"2018-04-13T07:08:36","slug":"reform-des-handelsrechtlichen-ordnungsgeldverfahrens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reform-des-handelsrechtlichen-ordnungsgeldverfahrens\/","title":{"rendered":"Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens"},"content":{"rendered":"<h2>Entlastung f\u00fcr den Mittelstand<\/h2>\n<h3>Zum vom Kabinett am 17. April 2013 beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012 zur Reform des <em>handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens<\/em> erkl\u00e4rt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:<\/h3>\n<p>Unternehmen d\u00fcrfen k\u00fcnftig mit mehr Rechtsschutz und abgestuften Ordnungsgeldern bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Bilanzrecht kalkulieren. Mit dem Gesetz zur Reform des Ordnungsgeldverfahrens sollen die <strong>Mindestordnungsgelder von 2.500 Euro auf 500 Euro f\u00fcr kleinste Unternehmen und auf 1.000 Euro f\u00fcr kleine Unternehmen gesenkt werden<\/strong>. Au\u00dferdem st\u00e4rken wir die Mittel, damit sich Unternehmen gegen Fristverst\u00f6\u00dfe zur Wehr setzen k\u00f6nnen. Mehr Flexibilit\u00e4t im Ordnugsgeldverfahren entlastet die Wirtschaft, ohne die inzwischen hohe Offenlegungsbereitschaft der Unternehmen von 90 Prozent zu gef\u00e4hrden. Das heute vom Kabinett beschlossene Gesetz st\u00e4rkt durch Entlastung nach dem Micro-Bilanzgesetz zum B\u00fcrokratieabbau den Standort Deutschland.<\/p>\n<p>Das Bilanzrecht ist Ausdruck von Transparenz und Verl\u00e4sslichkeit im Wirtschaftsverkehr und deswegen ein unverzichtbares Element der Wirtschaftsordnung. F\u00fcr Unternehmen mit geringen Betriebsgr\u00f6\u00dfen ist der b\u00fcrokratische Aufwand ungleich schwerer als f\u00fcr mittlere und gro\u00dfe Unternehmen zu erbringen, die auf Bilanzspezialisten im Unternehmen zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen. K\u00fcnftig bewirkt die Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens Erleichterungen gerade f\u00fcr kleinere Unternehmen, wenn diese die Fristen unverschuldet oder nur geringf\u00fcgig \u00fcberschreiten. Au\u00dferdem wird eine zweite gerichtliche Instanz eingef\u00fchrt, so dass grunds\u00e4tzliche Rechtsfragen einheitlich gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen. Es wird ein Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingef\u00fchrt, wenn ein Unternehmen die Sechswochenfrist zur Nachholung der Offenlegung unverschuldet nicht einhalten konnte. Zur Nachholung der Offenlegung erhalten die Unternehmen dann noch einmal sechs Wochen Zeit. Damit k\u00f6nnen Ausnahmesituationen wie etwa eine lange schwere Erkrankung des Alleingesch\u00e4ftsf\u00fchrers oder die Vorenthaltung aller Buchf\u00fchrungsunterlagen durch entlassene Alleingesch\u00e4ftsf\u00fchrer besser als bisher bew\u00e4ltigt werden.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Am 17. April 2013 hat das Kabinett den vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012 zur Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen.<\/p>\n<p>Der Entwurf sieht im Anschluss an fr\u00fchere Entlastungen f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG \u2013 s.\u00a0Pressemitteilung) nunmehr auch \u00c4nderungen im Verfahren vor, wenn kleinste und kleine Kapitalgesellschaften zwar ihren handelsrechtlichen Publizit\u00e4tspflichten nachkommen wollen, aber Fristen vers\u00e4umen.<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Es bleibt auch k\u00fcnftig dabei, dass die Unternehmen nach Androhung eines Ordnungsgeldes noch einmal sechs Wochen Zeit erhalten, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erf\u00fcllen, bevor das Ordnungsgeld festgesetzt wird. Reagiert ein Unternehmen nicht, setzt das Bundesamt f\u00fcr Justiz ein Ordnungsgeld fest, das mindestens 2.500 Euro betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Nunmehr wird das Mindestordnungsgeld von 2.500 Euro f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften bzw. kleine Kapitalgesellschaften auf 500 bzw. 1.000 Euro gesenkt, wenn das Unternehmen versp\u00e4tet auf die Ordnungsgeldandrohung des Bundesamtes reagiert und die Offenlegung, wenn auch versp\u00e4tet, nachgeholt hat, bevor das Bundesamt weitere Schritte einleitet.<\/p>\n<p>Gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch das Bundesamt kann das Unternehmen Beschwerde beim Landgericht Bonn einlegen. Bislang entscheidet dieses Gericht als einzige Instanz. Nach der Neuregelung gibt es k\u00fcnftig eine Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bonn in Ordnungsgeldsachen. Damit wird sichergestellt, dass grunds\u00e4tzliche Rechtsfragen einheitlich entschieden werden und die Rechtssicherheit f\u00fcr die Beteiligten erh\u00f6ht wird.<\/p>\n<p>Der Entwurf kn\u00fcpft an die mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechts\u00e4nderungsgesetz vom 20. Dezember 2012 (MicroBilG) geschaffenen Erleichterungen f\u00fcr Kleinstkapitalgesellschaften an. F\u00fcr kleine und sehr kleine Unternehmen werden die schon vorhandenen und neuen Erleichterungen beim Umfang der Publizit\u00e4tspflichten zum Anlass genommen, auch im Ordnungsgeldverfahren Erleichterungen einzuf\u00fchren. Der Entwurf setzt die Forderungen des Deutschen Bundestages um und mildert H\u00e4rten des Verfahrens. Er stellt zugleich sicher, dass Deutschland auch k\u00fcnftig seinen europ\u00e4ischen Verpflichtungen vollumf\u00e4nglich nachkommt, Verst\u00f6\u00dfe von Kapitalgesellschaften gegen ihre Publizit\u00e4tspflichten wirksam durchzusetzen. Die seit mehreren Jahren erreichte hohe Offenlegungsquote von \u00fcber 90% der Kapitalgesellschaften kann damit auch k\u00fcnftig sichergestellt werden.<\/p>\n<p>BMJ, Pressemitteilung v. 17.4.2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entlastung f\u00fcr den Mittelstand Zum vom Kabinett am 17. April 2013 beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entschlie\u00dfung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012 zur Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens erkl\u00e4rt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Unternehmen d\u00fcrfen k\u00fcnftig mit mehr Rechtsschutz und abgestuften Ordnungsgeldern bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Bilanzrecht kalkulieren. 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