{"id":25155,"date":"2013-04-18T17:35:38","date_gmt":"2013-04-18T15:35:38","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=25155"},"modified":"2013-04-18T19:55:42","modified_gmt":"2013-04-18T17:55:42","slug":"rentenversicherungen-mit-fondsgebundener-kapitalanlage-auszahlungsphase","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rentenversicherungen-mit-fondsgebundener-kapitalanlage-auszahlungsphase\/","title":{"rendered":"Rentenversicherungen mit fondsgebundener Kapitalanlage, Auszahlungsphase"},"content":{"rendered":"<p>Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat angefragt, wie lebenslange Leistungen aus Rentenversicherungen mit fondsgebundener Kapitalanlage in der Auszahlungsphase steuerlich zu behandeln sind (siehe hierzu auch die <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Besteuerung-Versicherung.html\">Besteuerung von Versicherungsleistungen<\/a>).<\/p>\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu mit Schreiben vom 17.4.2008, IV C 8 &#8211; S 2255\/08\/10005, DOK: 2008\/0202313 folgende Auffassung vertreten:<\/p>\n<p>Auszahlungen aus einer Rentenversicherung mit fondsgebundener Kapitalanlage (s. Anlage), bei der<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0 die Gew\u00e4hrung einer lebenslangen Rente in H\u00f6he eines bestimmten Geldbetrages vereinbart wird und<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0 ein Sinken des Rentenzahlbetrages ausgeschlossen ist,<\/p>\n<p>werden gem\u00e4\u00df \u00a7 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert.<\/p>\n<p>Dies ist auch der Fall, wenn anstelle des sofortigen Rentenbeginns zun\u00e4chst eine Aufschubzeit vereinbart wird und die Rentenzahlung (wie oben beschrieben) erst nach deren Ablauf einsetzt.<\/p>\n<p>Im Falle des R\u00fcckkaufs des Vertrages unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem R\u00fcckkaufswert und dem darauf entrichteten Einmalbeitrag der Besteuerung nach \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.<\/p>\n<p>aus FMS vom 22.4.2008, 32 &#8211; S 2255 &#8211; 126 &#8211; 15 798\/08<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<p><strong>Anlage Januar 2008<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p><strong>Sofortrente mit fondsgebundener Kapitalanlage des Versicherers<\/strong><\/p>\n<p><strong>Konzept<\/strong><\/p>\n<p>Es wird eine Rentenversicherung mit sofort beginnender Zahlung einer garantierten lebenslangen Leibrente gegen Einmalbeitrag abgeschlossen. Das Vorsorgekapital der Rentenversicherung legt der Versicherer \u00fcberwiegend in Fonds an.<\/p>\n<p><strong>Versicherte garantierte Leibrente und Erh\u00f6hung der Garantierente<\/strong><\/p>\n<p>Die versicherte sofort beginnende Rente wird abh\u00e4ngig von der Lebensdauer der versicherten Person lebenslang gezahlt (Leibrente). Die Rente wird in gleichbleibenden Leistungen gezahlt.<\/p>\n<p>Die Rente wird in H\u00f6he eines konkret bezeichneten %-Satzes des Einmalbeitrags vereinbart. Der Einmalbeitrag wird als EUR-Betrag (oder ggf. einer anderen W\u00e4hrung) nominal festgesetzt, so dass auch die Rente in H\u00f6he eines konstanten EUR-Betrages oder ggf. einer anderen W\u00e4hrung) gezahlt wird.<\/p>\n<p>Das Versicherungsunternehmen garantiert sowohl die lebenslange Rentenzahlung als auch die H\u00f6he der Rente.<\/p>\n<p>Der vereinbarte %-Satz und damit die H\u00f6he der Rente h\u00e4ngt vom Geschlecht, dem Alter und der Lebenserwartung ab. Zudem wird der Prozentsatz von den Verh\u00e4ltnissen am Kapitalmarkt beeinflusst. Unter den derzeitigen Konditionen am Kapitalmarkt wird die ab Beginn garantierte Rente voraussichtlich knapp geringer als die garantierte Rente aus einer konventionellen Rentenversicherung des Versicherungsunternehmens sein.<\/p>\n<p>Eine Erh\u00f6hung der garantierten Rente ist abh\u00e4ngig von der Performance der Fonds m\u00f6glich, in die das Versicherungsunternehmen das Vorsorgekapital der Rentenversicherung anlegt. Wenn die Wertentwicklung der Fondsanteile die Kosten \u00fcbersteigt, f\u00fchrt dies zu einer proportionalen Erh\u00f6hung der garantierten Rente an bestimmten Stichtagen. Die erh\u00f6hte Rente wird in der neuen H\u00f6he lebenslang garantiert. Ein Sinken der Rente bei negativer Fondsperformance ist dagegen nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<p><strong>Anlage des Vorsorgekapitals durch das Versicherungsunternehmen<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p>Das Vorsorgekapital der Rentenversicherung legt das Versicherungsunternehmen \u00fcberwiegend in Fonds an. Eine gute Fondsperformance kann zur Erh\u00f6hung der garantierten Rente f\u00fchren (s.o.). Ein Sinken der garantierten Rente ist hingegen &#8211; auch bei einer ung\u00fcnstigen Entwicklung des Kapitalmarkts &#8211; nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Leistung bei Tod der versicherten Person<\/strong><\/p>\n<p>Es ist eine Todesfallleistung in Form einer Kapitalauszahlung eingeschlossen. Die H\u00f6he der Todesfallleistung ergibt sich aus dem Wert der verbliebenen Fondsanteile. Sie h\u00e4ngt von der Wertentwicklung der Fondsanteile ab und sind demnach nicht prognostizierbar. Die H\u00f6he der Todesfallleistung ist nicht garantiert. Bei ung\u00fcnstiger Wertentwicklung kann eine Todesfallleistung bereits nach kurzer Laufzeit der Versicherung entfallen, bei extrem g\u00fcnstiger Wertentwicklung der Fondsanteile kann trotz der vorgenommenen Erh\u00f6hung(en) der Leibrente eine Todesfallleistung ggf. auch nach der mittleren Lebenserwartung zu erbringen sein.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4mienzahlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Einmalbeitrag<\/strong><\/p>\n<p><strong>R\u00fcckkauf<\/strong><\/p>\n<p>Das Versicherungsunternehmen r\u00e4umt dem Versicherungsnehmer ein K\u00fcndigungsrecht ein. Der Kunde hat die M\u00f6glichkeit eines R\u00fcckkaufs, solange die Todesfallleistung gr\u00f6\u00dfer Null ist. Der R\u00fcckkaufswert ergibt sich aus der Todesfallleistung abz\u00fcglich Stornoabzug. Ein anteiliger R\u00fcckkauf ist m\u00f6glich. Dies f\u00fchrt zu einer Reduktion der Garantierente, der Todesfallleistung sowie der Bezugsgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Pr\u00fcfung einer m\u00f6glichen Rentenerh\u00f6hung.<\/p>\n<p><strong>Flexible Gestaltungsm\u00f6glichkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Der Versicherungsnehmer kann bei Abschluss aus verschiedenen Fonds mit unterschiedlichem Risikoprofil w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Die Fondsanteile k\u00f6nnen nach Wunsch des Versicherungsnehmers in eine andere Strategie umgeschichtet werden. Auf die bis dahin erreichte garantierte Rente hat dies keine Auswirkungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div>\n<p><strong>Normenkette<\/strong><\/p>\n<\/div>\n<p>EStG \u00a7 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>BMF, 17.4.2008, IV C 8 &#8211; S 2255\/08\/10005<\/strong><\/p>\n<div><strong><br \/>\n<\/strong><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. 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