{"id":253,"date":"2012-06-30T10:50:47","date_gmt":"2012-06-30T08:50:47","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=253"},"modified":"2012-09-22T06:24:12","modified_gmt":"2012-09-22T04:24:12","slug":"unklarer-steuerbescheid-muss-nicht-unbedingt-berichtigt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/unklarer-steuerbescheid-muss-nicht-unbedingt-berichtigt-werden\/","title":{"rendered":"Unklarer Steuerbescheid muss nicht unbedingt berichtigt werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unklarer Steuerbescheid muss nicht unbedingt berichtigt werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Ist ein Steuerbescheid unklar, kann diese Unklarheit aber durch Auslegung beseitigt werden, muss eine Berichtigung des Bescheids nicht vorgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger erzielten in einem Jahr einen Verlust von rd. 400.000 DM, der durch die Finanzverwaltung bestandskr\u00e4ftig festgesetzt wurde. Allerdings unterlief der Finanzverwaltung bei Erlass des Bescheids ein Fehler. Dem Betrag von rd. 400.000 DM wurde im Tenor des Bescheids statt der W\u00e4hrung DM der W\u00e4hrungszusatz EUR beigef\u00fcgt. In der Bescheidbegr\u00fcndung wurde demgegen\u00fcber stets das W\u00e4hrungszeichen DM verwandt. Dieser Verlustfeststellungsbescheid konnte wegen Zeitablaufs nicht mehr ge\u00e4ndert werden. Bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags f\u00fcr ein sp\u00e4teres Jahr verlangten die Kl\u00e4ger einen \u00dcbertrag der festgesetzten 400.000 EUR. Das Finanzamt wies das Begehren zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht Hamburg folgte der Finanzverwaltung. Zu Recht habe das Finanzamt nur einen vorgetragenen Verlust von rd. 400.000 DM in den neuen Bescheid \u00fcbernommen. Soweit im Tenor des Bescheids das W\u00e4hrungszeichen EUR Verwendung gefunden habe, handele es sich um einen offensichtlichen Fehler. Im Wege der Auslegung sei der Inhalt des Bescheids daher so auszulegen, dass schon im Erstbescheid nur ein Verlustvortrag von 400.000 DM festgesetzt worden sei. Dies lasse sich insbesondere anhand der dem Tenor beigegebenen Begr\u00fcndung entnehmen. Dort fand sich durchg\u00e4ngig das W\u00e4hrungszeichen DM. Da der richtigerweise festgesetzte Verlustvortrag sich durch Auslegung ermitteln lasse, sei es zudem nicht n\u00f6tig, den Erstbescheid zu \u00e4ndern. Insofern sei es unbeachtlich, dass durch Eintritt der Festsetzungsverj\u00e4hrung eine dauerhafte \u00c4nderungssperre eingetreten sei. Vielmehr k\u00f6nne das durch Auslegung ermittelte Ergebnis als vorgetragener Verlust in den neuen Bescheid \u00fcbernommen werden. Die Frist zur Beseitigung offenbarer Unrichtigkeit habe nur dann Bedeutung, wenn sich das richtige Ergebnis nicht dem Bescheid entnehmen lasse.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Zur Auslegung kann nicht nur der Tenor eines Bescheids herangezogen werden. Vielmehr m\u00fcssen auch die Begr\u00fcndung sowie die Anlagen bei der Ermittlung des richtigen Inhalts ber\u00fccksichtigt werden. Kann durch eine derartige Auslegung der Fehler im Tenor beseitigt werden, sch\u00fctzt den Steuerpflichtigen die Festsetzungsverj\u00e4hrung nicht. Es wird k\u00fcnftig mehr darauf zu achten sein, ob sich nicht auch in die Begr\u00fcndung und die Anlagen Fehler eingeschlichen haben. Diese k\u00f6nnten nach Ablauf der Festsetzungsverj\u00e4hrung auch zu Lasten des Steuerpflichtigen den Schluss zulassen, dass der Bescheid einen anderen Inhalt haben sollte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unklarer Steuerbescheid muss nicht unbedingt berichtigt werden Kernaussage Ist ein Steuerbescheid unklar, kann diese Unklarheit aber durch Auslegung beseitigt werden, muss eine Berichtigung des Bescheids nicht vorgenommen werden. Sachverhalt Die Kl\u00e4ger erzielten in einem Jahr einen Verlust von rd. 400.000 DM, der durch die Finanzverwaltung bestandskr\u00e4ftig festgesetzt wurde. Allerdings unterlief der Finanzverwaltung bei Erlass des &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/unklarer-steuerbescheid-muss-nicht-unbedingt-berichtigt-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Unklarer Steuerbescheid muss nicht unbedingt berichtigt werden<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[93],"class_list":["post-253","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-unklarer-steuerbescheid"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/253","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=253"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/253\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=253"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=253"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=253"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}