{"id":25306,"date":"2013-04-20T16:49:42","date_gmt":"2013-04-20T14:49:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=25306"},"modified":"2020-09-15T11:27:04","modified_gmt":"2020-09-15T09:27:04","slug":"schutz-vor-versteckten-steuererhohungen-masnahmen-gegen-die-kalte-progression","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/schutz-vor-versteckten-steuererhohungen-masnahmen-gegen-die-kalte-progression\/","title":{"rendered":"Schutz vor versteckten Steuererh\u00f6hungen &#8211; Ma\u00dfnahmen gegen die kalte Progression"},"content":{"rendered":"<h3>Die Bundesregierung hatte bereits am 15.2.12 den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen (BT-Drs. 17\/8683). Ziel war es, inflationsbedingte und \u201enicht gewollte Steuerbelastungen\u201c abzubauen und die Steuerzahler um insgesamt sechs Milliarden EUR zu entlasten. Nach der Blockade im Bundesrat konnte im Vermittlungsausschuss eine \u201ekleine\u201c Einigung erzielt werden. Danach erh\u00f6ht sich der Grundfreibetrag in zwei Stufen (2013 auf 8.130 EUR\/2014 auf 8.354 EUR). Die prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs war jedoch nicht konsensf\u00e4hig.\u00a0Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 den Weg f\u00fcr wichtige Steuerrechts\u00e4nderungen frei gemacht. Dazu geh\u00f6rt die Erh\u00f6hung des steuerlichen Grundfreibetrages. Die geplante weitergehende Entlastung von Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen durch den Abbau der kalten Progression wurde von der Bundesratsmehrheit weiter blockiert.<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><iframe loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/5aoQFfqL1lo\" width=\"560\" height=\"315\" frameborder=\"0\" allowfullscreen=\"allowfullscreen\"><\/iframe><\/p>\n<p>Der starke wirtschaftliche Aufschwung\u00a0in den Jahren 2010 und 2011 hat sich bei\u00a0vielen Menschen auch auf dem Lohnzettel\u00a0bemerkbar gemacht. Im Schnitt erhalten\u00a0Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\u00a0im Jahr 2012 im Vergleich zu 2010 voraussichtlich\u00a05,9 Prozent mehr Geld. Diese\u00a0Lohnerh\u00f6hungen dienen auch dazu, die\u00a0Inflation auszugleichen und damit die\u00a0Kaufkraft zu erhalten.\u00a0Die Bundesregierung will mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zur Bek\u00e4mpfung der\u00a0kalten Progression erreichen, dass die\u00a0Lohnerh\u00f6hungen auch wirklich den B\u00fcrgern\u00a0in vollem Umfang zugutekommen.\u00a0Der Anteil, der nur die Inflation ausgleicht,\u00a0soll nicht dem Staat zufallen (\u201eheimliche\u00a0Inflationsgewinne\u201c), sondern bei den\u00a0Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern\u00a0bleiben. Wenn man hier nicht eingreift,\u00a0nehmen Bund, L\u00e4nder und Gemeinden\u00a0allein durch die Inflation immer mehr ein\u00a0und der durchschnittliche\u00a0Arbeitnehmer\u00a0hat real immer weniger im Portemonnaie.\u00a0Die Bundesregierung\u00a0h\u00e4lt es nicht f\u00fcr\u00a0richtig, dass der Staat solche \u201eInflationsgewinne\u201c\u00a0auf Kosten des Steuerzahlers\u00a0Ausgleich f\u00fcr die kalte Progression\u00a0macht, und hat deshalb den Gesetzentwurf\u00a0zur Bek\u00e4mpfung der kalten Progression\u00a0eingebracht.<\/p>\n<h2>Gerechte Verteilung<\/h2>\n<p>Das Steuersystem in Deutschland ist so\u00a0aufgebaut, dass Gutverdienende nicht nur absolut, sondern auch relativ gesehen\u00a0deutlich mehr Steuern zahlen als Menschen\u00a0mit niedrigem Einkommen. Wer mehr\u00a0Steuern bezahlt, wird in Euro-Betr\u00e4gen\u00a0durch die kalte Progression st\u00e4rker belastet.\u00a0Eine gleichm\u00e4\u00dfige Milderung der\u00a0Verdeckte Steuererh\u00f6hung ausgleichen\u00a0kalten Progression f\u00fchrt deshalb in diesem\u00a0Bereich auch zu einer betrags m\u00e4\u00dfig\u00a0etwas \u201eh\u00f6heren\u201c Entlastung. Prozentual\u00a0werden h\u00f6here Einkommen jedoch\u00a0durch den Vorschlag der Bundesregierung\u00a0deutlich weniger entlastet als\u00a0kleine und mittlere Einkommen. Auch\u00a0k\u00fcnftig tragen also die hohen Einkommen\u00a0wesentlich st\u00e4rker zum Steueraufkommen\u00a0bei als untere Einkommensgruppen.\u00a0Dieses Prinzip gilt f\u00fcr Einkommen bis zum\u00a0Erreichen des H\u00f6chststeuersatzes. Dieser\u00a0wird 2014 ab einem zu versteuernden\u00a0Jahreseinkommen von rund 55.000 Euro\u00a0erhoben. Dabei kommt es zu einer Entlastung\u00a0von absolut rund 380 Euro im Jahr,\u00a0die f\u00fcr h\u00f6here Einkommen \u2013 trotz der sehr\u00a0hohen Steuerbelastung \u2013 nicht mehr\u00a0zunimmt. Das liegt daran, dass die kalte\u00a0Progression ab hier nicht mehr wirkt.<\/p>\n<p>-&gt; siehe auch\u00a0<a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Einkommensteuer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Steuerrechner<\/a><\/p>\n<h2>Der Grenzsteuersatz<\/h2>\n<p>Der Steuerbetrag \u00e4ndert sich mit steigendem\u00a0Einkommen. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuer f\u00fcr den zuletzt hinzuverdienten\u00a0Euro des zu versteuernden Einkommens ist.\u00a0Er steigt zwischen Eingangs- und Spitzensteuersatz\u00a0kontinuierlich an. Der H\u00f6chststeuersatz\u00a0wird bei einem Einkommen von aktuell\u00a052.882 Euro erreicht. F\u00fcr sehr hohe Einkommengibt es allerdings noch eine Art Zuschlag,\u00a0die sogenannte \u201eReichensteuer\u201c, die den Spitzensteuersatz\u00a0auf 45 Prozent (plus Solidarit\u00e4tszuschlag\u00a0und ggf. Kirchensteuer) festlegt.\u00a0Er gilt ab einem Jahreseinkommen von derzeit\u00a0250.730 Euro bei Ledigen.<\/p>\n<h2>Was bedeutet Steuerprogression?<\/h2>\n<p>In Deutschland wird die Einkommensteuer\u00a0nach einem sogenannten progressiven\u00a0Tarif berechnet. Wer mehr verdient,\u00a0zahlt prozentual mehr Steuern. Das bedeutet:\u00a0F\u00fcr jeden Euro an zus\u00e4tzlichem\u00a0Einkommen wird ein h\u00f6herer Steuersatz\u00a0veranschlagt. Der Steuerbetrag steigt\u00a0also nicht gleichm\u00e4\u00dfig, sondern \u00fcberproportional.<\/p>\n<h2>Warum gibt es eine Steuerprogression?<\/h2>\n<p>Starke Schultern tragen mehr \u2013 das ist der\u00a0Grundsatz der deutschen Steuerpolitik.\u00a0Mit der Steuerprogression belastet der\u00a0Staat Menschen mit geringem Einkommen\u00a0auch anteilig weniger als Gutverdienende.\u00a0So leistet jeder nach seinen\u00a0M\u00f6glichkeiten einen Beitrag zur Finanzierung\u00a0des Gemeinwesens.<\/p>\n<h2>Welche negativen Auswirkungen kann\u00a0die Progression haben?<\/h2>\n<p>Der progressive Steuertarif kann dann\u00a0negative Effekte haben, wenn die Einkommensteuers\u00e4tze\u00a0nicht die Preisentwicklung,\u00a0also die Inflation, ber\u00fccksichtigen.\u00a0Der Effekt der kalten Progression:\u00a0Der Grenzsteuersatz f\u00fcr 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen betrug 2010 ca. 32 Prozent,\u00a0ohne Ausgleich der kalten Progression w\u00fcrde er f\u00fcr ein vergleichbar hohes \u00a0Einkommen 2020\u00a0auf ca. 35 Prozent steigen.<\/p>\n<p>Wenn das allgemeine Preisniveau beispielsweise\u00a0um 2 Prozent steigt und die\u00a0L\u00f6hne in gleichem Umfang nach ziehen,\u00a0dann sollte auch die Steuerlast nur\u00a0um 2 Prozent steigen. Das progressive\u00a0Steuersystem kann aber nicht erkennen,\u00a0welcher Teil von Lohner h\u00f6hungen nur\u00a0einen Ausgleich f\u00fcr die allgemeine Preisentwicklung\u00a0darstellt. Das kann dazu\u00a0f\u00fchren, dass eine Arbeitnehmerin oder\u00a0ein Arbeitnehmer trotz einer Lohnerh\u00f6hung\u00a0am Ende weniger kaufen kann\u00a0als zuvor. Dieses Zusammenspiel von\u00a0Inflation und Steuerprogression nennt<br \/>\nman \u201ekalte Progression\u201c.<\/p>\n<h2>Wie entsteht das Problem der kalten\u00a0Progression?<\/h2>\n<p>Das deutsche Steuersystem baut auf dem\u00a0Grundsatz der Leistungsf\u00e4higkeit auf.\u00a0Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt\u00a0auch mehr Steuern. Dies gilt nicht nur\u00a0f\u00fcr den reinen Steuerbetrag. Mehr Einkommen\u00a0f\u00fchrt auch zu einem h\u00f6heren\u00a0Anteil des Einkommens an Steuern.\u00a0Wenn durch eine Lohnerh\u00f6hung der\u00a0Verdienst steigt, erh\u00f6ht sich also nicht\u00a0nur der absolut zu zahlende Steuerbetrag,\u00a0sondern auch der prozentuale Anteil der\u00a0Steuern am Einkommen. Wenn die Lohnerh\u00f6hung\u00a0aber nur den Kaufkraftverlust\u00a0ausgleicht, verdient jemand in Wirklichkeit\u00a0gar nicht mehr als bisher; dann soll er\u00a0nicht (wie es bei einem realen Einkommenszuwachs\u00a0der Fall w\u00e4re) einen h\u00f6heren\u00a0Anteil seines Einkommens an das\u00a0Finanzamt abf\u00fchren m\u00fcssen. Das w\u00e4re\u00a0unfair, weil der Staat Steuern eintreiben\u00a0w\u00fcrde, indem er die B\u00fcrger reicher rechnet,\u00a0als sie in Wirklichkeit sind.\u00a0Der Steuertarif geht davon aus, dass jeder\u00a0Einkommenszuwachs eine h\u00f6here Leistungsf\u00e4higkeit\u00a0bedeutet und daher der\u00a0Steuersatz progressiv ansteigen soll, auch\u00a0wenn es sich nur um einen Inflationsausgleich\u00a0handelt. Diesen Effekt nennt man\u00a0\u201ekalte Progression\u201c oder \u201eheimliche\u00a0Steuererh\u00f6hung\u201c,\u00a0weil sie sich schleichend\u00a0und versteckt auswirkt. Die Bundesregierung\u00a0m\u00f6chte diesen Effekt ausgleichen,\u00a0da es sich faktisch um eine Steuererh\u00f6hung\u00a0handelt, die vom Gesetzgeber\u00a0nicht gewollt ist.\u00a0Der Ausgleich soll schrittweise in den\u00a0Jahren 2013 und 2014 umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Zudem soll k\u00fcnftig alle zwei Jahre, zum\u00a0Beispiel zusammen mit einer \u00dcberpr\u00fcfung\u00a0des steuerlichen Existenzminimums,\u00a0ermittelt werden, in welchem Umfang\u00a0sich die kalte Progression auswirkt und\u00a0wie sie ausgeglichen werden kann.<\/p>\n<h2>Was passiert, wenn nicht gegengesteuert\u00a0w\u00fcrde?<\/h2>\n<p>Ohne eine Anpassung des Einkommensteuertarifs\u00a0f\u00fchren Lohnerh\u00f6hungen,\u00a0die nur die Infl ation ausgleichen, zum\u00a0Effekt der kalten Progression. Wenn die\u00a0Einkommen an die Infl ation angepasst\u00a0werden und steigen, der Tarifverlauf aber\u00a0unver\u00e4ndert bleibt, sp\u00fcren die Lohnempf\u00e4nger\u00a0den Effekt der kalten Progression.<\/p>\n<p>Am 7. Dezember 2011 hat das Bundeskabinett\u00a0den Entwurf eines Gesetzes zum\u00a0Abbau der kalten Progression beschlossen.\u00a0Ziel des Gesetzes ist der Ausgleich der durch\u00a0die kalte Progression entstandenen steuerlichen\u00a0Mehrbelastungen. Der geplante\u00a0Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er wird\u00a02013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt\u00a0und umfasst folgende Eckpunkte:\u00a0Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um\u00a0insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent\u00a0auf 8.354 Euro angehoben. Dieser\u00a0Betrag bleibt steuerfrei, erst h\u00f6here\u00a0Einkommen werden besteuert\u00a0Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls\u00a0um insgesamt 4,4 Prozent angepasst.\u00a0Denn jedes Einkommen soll genau\u00a0um den Betrag entlastet werden, um\u00a0den es durch die kalte Progression belastet wird.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung wird k\u00fcnftig\u00a0alle zwei Jahre \u00fcberpr\u00fcfen, wie die\u00a0kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert\u00a0werden muss. Grundfreibetrag\u00a0und Tarifverlauf k\u00f6nnen daraufhin entsprechend\u00a0angepasst werden\u00a0H\u00f6herer Grundfreibetrag\u00a0Allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern in\u00a0Deutschland wird ein Existenzminimum\u00a0garantiert. Eink\u00fcnfte bleiben bis zu diesem\u00a0Betrag steuerfrei. Daf\u00fcr sorgt der sogenannte\u00a0Grundfreibetrag. Dessen H\u00f6he\u00a0wird alle zwei Jahre gepr\u00fcft, damit er nicht\u00a0unter das Existenzminimum sinkt. Droht\u00a0der Grundfreibetrag unter das Existenzminimum\u00a0zu sinken, ist eine Anpassung\u00a0verfassungsrechtlich geboten. Schon heute\u00a0zeichnet sich ab, dass der Grundfreibetrag\u00a0in den Jahren 2013 und 2014 erh\u00f6ht werden\u00a0muss. Er soll in zwei Schritten steigen:\u00a0um 126 Euro zum 1. Januar 2013 und um\u00a0weitere 224 Euro zum 1. Januar 2014.<\/p>\n<h2>Anpassung der Steuertarife<\/h2>\n<p>Im Zusammenhang mit der Anhebung\u00a0des Grundfreibetrags um insgesamt\u00a04,4 Prozent erfolgt eine Anpassung der\u00a0Steuertarife in gleichem Umfang. Wenn\u00a0nur der Grundfreibetrag stiege, w\u00fcrde\u00a0sich der Eingangssteuersatz erh\u00f6hen.\u00a0Das w\u00fcrde bedeuten, dass Menschen mit\u00a0niedrigem Einkommen k\u00fcnftig h\u00f6here\u00a0Steuern zahlen m\u00fcssten. Mit einer Ver\u00e4nderung\u00a0der Steuertarife verschiebt sich\u00a0die gesamte Steuerkurve und der Eingangssteuersatz\u00a0bleibt gleich. Die Anpassung\u00a0des Tarifverlaufs um einen festen\u00a0Prozentsatz sorgt daf\u00fcr, dass der Effekt\u00a0der kalten Progression f\u00fcr alle in\u00a0gleichem Umfang ausgeglichen wird.\u00a0Damit bildet der Tarifverlauf den Aspekt\u00a0der Leistungsf\u00e4higkeit genauso gut ab\u00a0wie bisher.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hatte bereits am 15.2.12 den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen (BT-Drs. 17\/8683). Ziel war es, inflationsbedingte und \u201enicht gewollte Steuerbelastungen\u201c abzubauen und die Steuerzahler um insgesamt sechs Milliarden EUR zu entlasten. Nach der Blockade im Bundesrat konnte im Vermittlungsausschuss eine \u201ekleine\u201c Einigung erzielt werden. 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