{"id":25364,"date":"2013-04-22T10:47:57","date_gmt":"2013-04-22T08:47:57","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=25364"},"modified":"2020-09-15T10:49:18","modified_gmt":"2020-09-15T08:49:18","slug":"fragen-und-antworten-zur-besteuerung-von-renten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fragen-und-antworten-zur-besteuerung-von-renten\/","title":{"rendered":"Fragen und Antworten zur Besteuerung von Renten"},"content":{"rendered":"<h2>Warum wurde die Besteuerung der Renten ge\u00e4ndert?<\/h2>\n<p>Die \u00c4nderungen bei der <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Rentenbesteuerung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rentenbesteuerung<\/a> durch das Alterseink\u00fcnftegesetz\u00a0beruhen auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht\u00a0hat im Jahre 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung\u00a0von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung\u00a0mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar ist.<\/p>\n<h2>Nach den neuen steuerlichen Bestimmungen liege ich im Jahr 2009\u00a0wahrscheinlich mit meinen Eink\u00fcnften \u00fcber dem Freibetrag.<br \/>\nWie soll ich\u00a0mich verhalten?<\/h2>\n<p>Warten Sie bitte nicht ab, bis das Finanzamt Sie auffordert, eine Steuererkl\u00e4rung\u00a0abzugeben. Um die Erf\u00fcllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen\u00a0kommen Sie ohnehin nicht herum. \u00a0erstmals bis zum 31. Mai 2010\u00a0m\u00fcssen Sie f\u00fcr 2009 eine Steuererkl\u00e4rung abgeben. Auf Antrag ist diese\u00a0Frist verl\u00e4ngerbar.<\/p>\n<h2>Ich bin Anfang 2005 in Rente gegangen.<br \/>\nGibt es eine Faustformel, an der\u00a0ich mich orientieren kann?<\/h2>\n<p>Wer als Alleinstehender nicht mehr als 1.583 Euro an monatlicher Rente\u00a0aus der gesetzlichen Rentenversicherung und keine weiteren Eink\u00fcnfte\u00a0etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Zinsen \u00fcber dem Sparerfreibetrag\u00a0bezogen hat, wird in der Regel keine Steuern zahlen m\u00fcssen.\u00a0Bei Verheirateten betr\u00e4gt die Grenze 3.166 Euro.<\/p>\n<h2>Ich gehe erst 2024 in Rente.<br \/>\nWie wird meine Rente dann versteuert, und\u00a0was \u00e4ndert sich jetzt f\u00fcr mich?<\/h2>\n<p>Der Besteuerungsanteil der Rente bestimmt sich nach dem Jahr des\u00a0Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 oder fr\u00fcher betr\u00e4gt\u00a0der Besteuerungsanteil 50%. Wird erstmals nach dem Jahr 2005 eine\u00a0Rente gezahlt, steigt der Besteuerungsanteil f\u00fcr Neurentner j\u00e4hrlich um\u00a02% (ab 2021 um 1%). Danach betr\u00e4gt der Besteuerungsanteil 52 % bei\u00a0einem Rentenbeginn in 2006, 54 % bei einem Rentenbeginn in 2007 und\u00a0in der letzten Stufe 100% bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040. Im\u00a0Jahr 2024 gehen somit 84% Ihrer Rente in die steuerliche Berechnung\u00a0ein; 16% werden in Euro als steuerfreier Anteil lebenslang festgeschrieben.\u00a0Seit 2005 wird der Arbeitnehmeranteil Ihrer Beitr\u00e4ge f\u00fcr die gesetzliche \u00a0Rentenversicherung schrittweise steuerfrei gestellt. Es ist zu\u00a0empfehlen, das dadurch gesparte Geld f\u00fcr eine private Altersvorsorge\u00a0zu verwenden. Informieren Sie sich vor allem \u00fcber gef\u00f6rderte Altersvorsorgeprodukte\u00a0wie die Riester-Rente, die neue private Leibrente oder\u00a0eine betriebliche Altersversorgung. Auch die Rentenversicherer, private\u00a0Anbieter oder Verbraucherzentralen helfen Ihnen dabei weiter.<\/p>\n<h2>Ich habe im Jahre 1999 eine kapitalbildende Lebensversicherung\u00a0abgeschlossen, die 2012 f\u00e4llig wird.<br \/>\nWird die Auszahlung versteuert?<\/h2>\n<p>Nein, die Kapitalauszahlung ist steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen\u00a0erf\u00fcllt sind, zum Beispiel, wenn die Versicherung mindestens zw\u00f6lf Jahre\u00a0lief und wenigstens f\u00fcnf Jahre lang Beitr\u00e4ge gezahlt wurden.<\/p>\n<h2>Ich beziehe seit Anfang 2008 eine Witwenrente.<br \/>\nWie erfolgt die Besteuerung,\u00a0wenn mein verstorbener Ehemann zuvor noch keine Rente erhalten\u00a0hat?<br \/>\nWerden die Steuern direkt einbehalten?<\/h2>\n<p>Die Witwenrente geh\u00f6rt ebenfalls zum steuerpflichtigen Einkommen. Da\u00a0ihr Ehemann zuvor noch keine Rente bezogen hat, entscheidet das Jahr,\u00a0in dem sie die Witwenrente erstmalig bekommen, \u00fcber deren steuerpflichtigen\u00a0Anteil. Da Sie die Witwenrente erstmals in 2008 bezogen\u00a0haben, liegt der steuerfreie Anteil bei 44% der Jahresbruttorente. Dieser\u00a0Anteil wird in Euro festgeschrieben und gilt dann bis zum Ende dieses\u00a0Rentenbezugs. Die Steuern werden nicht direkt bei Auszahlung der Rente\u00a0abgezogen, denn es kann ja sein, dass Sie aufgrund von Freibetr\u00e4gen und\u00a0pers\u00f6nlichen steuermindernden Tatbest\u00e4nden \u00fcberhaupt keine Steuern\u00a0zahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Werden Beamten- und Werkspensionen seit 2005 vom Staat h\u00f6her\u00a0versteuert?<\/h2>\n<p>Nein, die Beamten- und Werkspensionen waren bisher schon voll\u00a0steuerpflichtig, abgesehen vom Versorgungsfreibetrag. Mit den neuen\u00a0Regelungen werden gesetzliche Renten und Pensionen nach und nach\u00a0gleichgestellt, und deshalb wird der Versorgungsfreibetrag bis 2040\u00a0schrittweise abgeschafft. Wer erstmals in 2008 eine Pension bezogen hat,\u00a0f\u00fcr den wird ein Versorgungsfreibetrag von maximal 2.640 Euro lebenslang\u00a0festgeschrieben. F\u00fcr Pension\u00e4re hat sich ab 2005 die Werbungskostenpauschale\u00a0von 920 auf 102 Euro verringert. Um H\u00e4rten auszugleichen,\u00a0gibt es stattdessen zun\u00e4chst einen individuellen auf Dauer gleichbleibenden\u00a0Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, der 792 Euro in 2008 betr\u00e4gt.<\/p>\n<h2>Ich beziehe bereits eine private Rente.<br \/>\nWird diese seit dem Jahr 2005 auch\u00a0h\u00f6her versteuert?<\/h2>\n<p>Nein, im Gegensatz zur gesetzlichen Rente bleibt es hier bei der Ertragsanteilbesteuerung.\u00a0Wenn Sie die private Rente seit Ihrem 65. Lebensjahr\u00a0beziehen, dann betr\u00e4gt ab 2005 der steuerpflichtige Anteil 18%.\u00a0Woher wei\u00df denn das Finanzamt, wie hoch meine Rente ist, und muss\u00a0ich tats\u00e4chlich eine Steuererkl\u00e4rung bei meinem Finanzamt abgeben?\u00a0Ab 2006 sind Rentenversicherer, Versorgungswerke und private Versicherer\u00a0verpflichtet, die H\u00f6he der gezahlten Leistungen an die Zentrale\u00a0Zulagenstelle der Rentenversicherung Bund zu melden. \u00a0Diese wird die\u00a0Meldung an die Finanz\u00e4mter weitergeben.\u00a0Verschweigen k\u00f6nnen Sie also nichts. Steuerpflichtig ist zun\u00e4chst jeder\u00a0B\u00fcrger bzw. jede B\u00fcrgerin. Ob Sie auch tats\u00e4chlich Steuern zahlen\u00a0m\u00fcssen, h\u00e4ngt von Ihrem Gesamteinkommen ab.<\/p>\n<h2>Was versteht man unter der neuen privaten Leibrente?<br \/>\nWie wird sie steuerlich behandelt?<\/h2>\n<p>Das ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die steuerlich der gesetzlichen\u00a0Rente gleich gestellt wird. Sie darf unter anderem nicht vererbbar,\u00a0beleihbar, \u00fcbertragbar und kapitalisierbar sein. Beitr\u00e4ge f\u00fcr die neue\u00a0Basis-Rente, f\u00fcr die gesetzliche Rente, f\u00fcr berufsst\u00e4ndische Versorgungseinrichtungen\u00a0und landwirtschaftliche Alterskassen k\u00f6nnen bei Alleinstehenden\u00a0maximal bis zu einer Summe von 20.000 Euro, im Jahr 2009\u00a0h\u00f6chstens zu 68% = 13.600 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bei\u00a0Verheirateten sind es 40.000 Euro, in 2009 h\u00f6chstens 27.200 Euro. Dieser\u00a0Prozentsatz steigt bis zum Jahre 2025 auf 100%. Die private Basis-Rente\u00a0kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbst\u00e4ndigen und Beamten\u00a0abgeschlossen werden. Genau wie die gesetzliche Rente wird sie bei\u00a0Auszahlung mit dem neuen Besteuerungsanteil erfasst.<\/p>\n<h2>Ich habe eine Direktversicherung in Form einer Rentenversicherung.<br \/>\nWie erfolgt in diesem Fall die Besteuerung?<\/h2>\n<p>F\u00fcr Direktversicherungen in Form einer Rentenversicherung, die ab 2005\u00a0abgeschlossen wurden, gilt: Die Beitr\u00e4ge sind steuerfrei, soweit sie\u00a0im Kalenderjahr 4% der \u00a0Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen\u00a0Rentenversicherung zuz\u00fcglich 1.800 Euro nicht \u00fcbersteigen. Die Rentenzahlungen m\u00fcssen bei Inanspruchnahme dieser Steuerfreiheit in der\u00a0Auszahlungsphase grunds\u00e4tzlich voll versteuert werden. F\u00fcr Beitr\u00e4ge\u00a0in vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Direktversicherungen hatte der\u00a0Arbeitnehmer bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Jahr 2005\u00a0ein Wahlrecht, weiterhin eine Pauschalversteuerung mit 20% durch den\u00a0Arbeitgeber vornehmen zu lassen oder die Steuerfreiheit in Anspruch zu\u00a0nehmen. Die getroffene Entscheidung wirkt f\u00fcr die steuerliche Behandlung\u00a0der Beitr\u00e4ge fort. Die Besteuerung der Renten in der Auszahlungsphase\u00a0richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Beitr\u00e4ge in der\u00a0Einzahlungsphase.<\/p>\n<h2>Mir wurde von meinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt.<br \/>\nVerliert diese wegen der Einf\u00fchrung der Abgeltungsteuer ab 2009 jetzt ihre G\u00fcltigkeit?<\/h2>\n<p>Nichtveranlagungsbescheinigungen sind grunds\u00e4tzlich befristet und in \u00a0der Regel drei Jahre g\u00fcltig. Sollten sich \u2013 auch innerhalb der Frist \u2013 Ihre\u00a0Einkommensverh\u00e4ltnisse (z. B. wegen einer Rentenerh\u00f6hung) \u00e4ndern,\u00a0so dass die steuerlichen Freibetr\u00e4ge \u00fcberschritten werden, m\u00fcssen Sie\u00a0dies dem Finanzamt mitteilen. Die Bescheinigung ist dann zu widerrufen.\u00a0Durch die Einf\u00fchrung der <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Abgeltungsteuer.html\">Abgeltungssteuer<\/a> ab 2009 \u00e4ndert sich hinsichtlich\u00a0der Nichtveranlagungsbescheinigung grunds\u00e4tzlich nichts. Fallen\u00a0aufgrund der H\u00f6he Ihres Einkommens \u00a0einschlie\u00dflich der Kapitalertr\u00e4ge)\u00a0keine Einkommensteuern an, k\u00f6nnen Sie auch zuk\u00fcnftig unter Offenlegung\u00a0Ihres Einkommens eine solche Bescheinigung beantragen.<\/p>\n<h2>Ich beziehe eine Betriebsrente.<br \/>\nWie wird diese ab 2005 versteuert?<\/h2>\n<p>Hier ist die Rechtslage etwas schwieriger. Entscheidend f\u00fcr die Besteuerung \u00a0ist die Form der betrieblichen Altersversorgung und ob die Beitr\u00e4ge \u00fcberwiegend\u00a0aus versteuertem oder aus unversteuertem Arbeitsentgelt kamen.<\/p>\n<h2>Ich bin Rentnerin, habe mich nie mit Steuerfragen besch\u00e4ftigt und erst\u00a0jetzt durch die aktuelle Diskussion gemerkt, dass ich h\u00e4tte l\u00e4ngst Steuern\u00a0zahlen m\u00fcssen.<br \/>\nWas soll ich veranlassen?<\/h2>\n<p>Suchen Sie bitte Rat bei einem <a href=\"http:\/\/steuerberater.biz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Steuerberater<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.lohnsteuerhilfeverein-online.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Lohnsteuerhilfeverein<\/a> oder\u00a0Rechtsanwalt. Dort werden dann die f\u00fcr Sie erforderlichen Schritte veranlasst.<\/p>\n<p>Woher wei\u00df ich denn, ob ich Steuern zahlen muss oder nicht?<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen sich an das Service-Center Ihres Finanzamtes wenden, das\u00a0Ihnen in Einzelfragen weiterhilft. Bei einer umf\u00e4nglichen Beratung ist der\u00a0Weg zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein empfehlenswert. \u00a0(Sie k\u00f6nnen auch unseren kostenlosen <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Steuerrechner<\/a> benutzen)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Warum wurde die Besteuerung der Renten ge\u00e4ndert? Die \u00c4nderungen bei der Rentenbesteuerung durch das Alterseink\u00fcnftegesetz\u00a0beruhen auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. 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