{"id":25431,"date":"2013-04-22T17:33:28","date_gmt":"2013-04-22T15:33:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=25431"},"modified":"2013-04-22T18:51:45","modified_gmt":"2013-04-22T16:51:45","slug":"arbeitgeber-darf-am-1-krankheitstag-ohne-grund-ein-attest-fordern-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitgeber-darf-am-1-krankheitstag-ohne-grund-ein-attest-fordern-2\/","title":{"rendered":"Arbeitgeber darf am 1. Krankheitstag ohne Grund ein Attest fordern"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, dem Arbeitgeber eine \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorzulegen, wenn die Krankheit l\u00e4nger als 3 Tage andauert. Diese gesetzliche Vorschrift f\u00fchrte faktisch dazu, dass bei Kurzerkrankungen keine Atteste vorgelegt wurden. Allerdings l\u00e4sst es der Gesetzeswortlaut zu, dass der Arbeitgeber auch schon fr\u00fcher eine \u00e4rztliche Bescheinigung verlangen kann. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte nunmehr abschlie\u00dfend dar\u00fcber zu befinden, ob es Arbeitgebern gestattet ist, ab dem ersten Tag der Erkrankung eine \u00e4rztliche Bescheinigung zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nGeklagt hatte ein Redakteur des WDR, der von seinem Arbeitgeber die Weisung erhalten hatte, zuk\u00fcnftig \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen bereits am und f\u00fcr den ersten Tag einer Erkrankung vorzulegen. Hintergrund war, dass der Arbeitnehmer an dem Tag, an dem er eine Dienstreise unternehmen wollte, die ihm nicht genehmigt worden war, krank wurde.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Gericht nahm &#8211; entgegen der Auffassung des Kl\u00e4gers &#8211; an, dass die gesetzliche Erm\u00e4chtigung, auch vor dem dritten Krankheitstag ein \u00e4rztliches Attest einfordern zu k\u00f6nnen, dem Arbeitgeber ein freies Ermessen einr\u00e4ume. Der Arbeitgeber k\u00f6nne damit von einzelnen Arbeitnehmern die &#8222;vorzeitige&#8220; Vorlage von Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen verlangen und im Wege des Weisungsrechts geltend machen. Weitere Voraussetzungen m\u00fcssten hierf\u00fcr nicht vorliegen. Insbesondere bed\u00fcrfe es keiner Verdachtsmomente gegen den aufgeforderten Arbeitnehmer.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nMit seiner Entscheidung st\u00e4rkt das BAG das Weisungsrecht des Arbeitgebers, der hiervon Gebrauch machen kann. Nach Ansicht der Richter kann das Weisungsrecht gegen\u00fcber einzelnen Arbeitnehmern auch unterschiedlich gehandhabt werden, es empfiehlt sich aber dennoch eine einheitliche Vorgehensweise.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kernfrage Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet, dem Arbeitgeber eine \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorzulegen, wenn die Krankheit l\u00e4nger als 3 Tage andauert. Diese gesetzliche Vorschrift f\u00fchrte faktisch dazu, dass bei Kurzerkrankungen keine Atteste vorgelegt wurden. Allerdings l\u00e4sst es der Gesetzeswortlaut zu, dass der Arbeitgeber auch schon fr\u00fcher eine \u00e4rztliche Bescheinigung verlangen kann. Das &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitgeber-darf-am-1-krankheitstag-ohne-grund-ein-attest-fordern-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Arbeitgeber darf am 1. Krankheitstag ohne Grund ein Attest fordern<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730,1],"tags":[139,2650,2648,2649,2633],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25431"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=25431"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25431\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=25431"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=25431"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=25431"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}