{"id":25678,"date":"2013-03-30T16:48:12","date_gmt":"2013-03-30T14:48:12","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=25678"},"modified":"2013-04-23T16:57:03","modified_gmt":"2013-04-23T14:57:03","slug":"untergang-gewerbesteuerlicher-verlustvortrage-bei-nur-kurzfristigem-ausscheiden-aus-personengesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/untergang-gewerbesteuerlicher-verlustvortrage-bei-nur-kurzfristigem-ausscheiden-aus-personengesellschaft\/","title":{"rendered":"Untergang gewerbesteuerlicher Verlustvortr\u00e4ge bei nur kurzfristigem Ausscheiden aus Personengesellschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Untergang gewerbesteuerlicher Verlustvortr\u00e4ge bei nur kurzfristigem Ausscheiden aus Personengesellschaft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nDie Nutzung gewerbesteuerlicher Verlustvortr\u00e4ge bei Personengesellschaften setzt sowohl Unternehmens- als auch Unternehmeridentit\u00e4t voraus. Ist auch nur eine der beiden Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, gehen die Verlustvortr\u00e4ge (ggf. nur anteilig) verloren. Unternehmeridentit\u00e4t bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbevortrags Mitunternehmer der Personengesellschaft sein muss. Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Unternehmeridentit\u00e4t bereits bei nur kurzfristigem Ausscheiden aus der Personengesellschaft verloren geht.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nKl\u00e4gerin ist die A-KG, die bis Ende 1997 bestand. Alleiniger Kommanditist war eine nat\u00fcrliche Person, die Komplement\u00e4r-GmbH war am Verm\u00f6gen der KG nicht beteiligt. Mit Wirkung zum31.12.1997 brachte der Kommanditist seine Anteile an der A-KG in die B-KG ein, deren Kommanditanteile ebenfalls vollst\u00e4ndig von ihm gehalten wurden. Ebenfalls zum31.12.1997 wurde das Ausscheiden der Komplement\u00e4r-GmbH aus der A-KG beschlossen, so dass das Verm\u00f6gen der A-KG im Wege der Anwachsung auf die B-KG \u00fcberging. Im Anschluss an eine Betriebspr\u00fcfung vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der zum31.12.1997 bestehende Gewerbeverlustvortrag der A-KG untergegangen sei. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sei, dass die B-KG im Zuge der Einbringung &#8211; wenn auch nur f\u00fcr eine logische Sekunde &#8211; Gesellschafterin der A-KG geworden sei und somit die Unternehmeridentit\u00e4t des Kommanditisten nicht gegeben sei. Klage und Revision der A-KG blieben erfolglos.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nNach Auffassung der Richter setzt das Erfordernis der Unternehmeridentit\u00e4t nicht nur voraus, dass der Steuerpflichtige sowohl im Zeitpunkt der Verlustentstehung als auch im Zeitpunkt der Gewinnerzielung\/Verlustnutzung Mitunternehmer der Personengesellschaft ist. Vielmehr muss die Unternehmeridentit\u00e4t ununterbrochen bestanden haben, so dass auch kurzfristige Unterbrechungen zum Wegfall des Verlustabzugs f\u00fchren k\u00f6nnen. Dies gelte selbst dann, wenn die Unterbrechung &#8211; wie im Streitfall &#8211; nur f\u00fcr eine logische Sekunde erfolgt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie steuerlichen Konsequenzen eines nur kurzfristigen Ausscheidens aus einer Mitunternehmerschaft k\u00f6nnen gravierend sein, so dass in der Praxis stets Vorsicht geboten ist. Im vorliegenden Streitfall h\u00e4tte sich der Verlustuntergang wohl vermeiden lassen, wenn sowohl der Kommanditist als auch die Komplement\u00e4r-GmbH ihre Anteile an der A-KG gleichzeitig (!) auf die B-KG \u00fcbertragen h\u00e4tten, was ebenfalls einen Anwachsungsvorgang auf die B-KG zur Folge gehabt h\u00e4tte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Untergang gewerbesteuerlicher Verlustvortr\u00e4ge bei nur kurzfristigem Ausscheiden aus Personengesellschaft Kernproblem Die Nutzung gewerbesteuerlicher Verlustvortr\u00e4ge bei Personengesellschaften setzt sowohl Unternehmens- als auch Unternehmeridentit\u00e4t voraus. Ist auch nur eine der beiden Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, gehen die Verlustvortr\u00e4ge (ggf. nur anteilig) verloren. 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