{"id":25966,"date":"2013-04-26T09:15:36","date_gmt":"2013-04-26T07:15:36","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=25966"},"modified":"2013-04-26T09:16:26","modified_gmt":"2013-04-26T07:16:26","slug":"eugh-spanische-rechtsvorschriften-nach-denen-nicht-realisierte-wertzuwachse-besteuert-werden-wenn-eine-in-spanien-niedergelassene-gesellschaft-ihren-sitz-oder-ihre-aktiva-in-einen-anderen-mitglieds","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-spanische-rechtsvorschriften-nach-denen-nicht-realisierte-wertzuwachse-besteuert-werden-wenn-eine-in-spanien-niedergelassene-gesellschaft-ihren-sitz-oder-ihre-aktiva-in-einen-anderen-mitglieds\/","title":{"rendered":"EuGH: spanische Rechtsvorschriften, nach denen nicht realisierte Wertzuw\u00e4chse besteuert werden, wenn eine in Spanien niedergelassene Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Aktiva in einen anderen Mitgliedstaat transferiert, versto\u00dfen gegen das Unionsrecht"},"content":{"rendered":"<p><a title=\"EuGH-Urteil vom 25.04.2013 - C-64\/11\" href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?pro=&amp;lgrec=de&amp;nat=&amp;oqp=&amp;dates=&amp;lg=&amp;language=de&amp;jur=C%2CT%2CF&amp;cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&amp;num=C-64%252F11&amp;td=ALL&amp;pcs=O&amp;avg=&amp;page=1&amp;mat=or&amp;jge=&amp;for=&amp;actionMethod=liste.xhtml%3AformController.resetAction&amp;cid=150249\">EuGH-Urteil vom 25.04.2013 \u2013 C-64\/11<\/a>\u00a0<em>Kommission \/ Spanien<\/em><\/p>\n<p>Pressemeldung des\u00a0<a title=\"Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH)\" href=\"http:\/\/curia.europa.eu\">Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH)<\/a>\u00a0Nr. 53\/13:<\/p>\n<p>\u201c<em>Die Niederlassungsfreiheit steht zwar einer solchen Besteuerung nicht entgegen, wohl aber dem Erfordernis der sofortigen Zahlung der Steuer<\/em><\/p>\n<p>Nach den spanischen Rechtsvorschriften \u00fcber die K\u00f6rperschaftsteuer<sup>1<\/sup>\u00a0werden die nicht realisierten Wertzuw\u00e4chse in die Bemessungsgrundlage des Steuerjahrs einbezogen, falls eine in Spanien niedergelassene Gesellschaft ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt oder ihre Aktiva dorthin verlagert oder wenn eine Betriebsst\u00e4tte in Spanien ihre T\u00e4tigkeiten einstellt. Da diese Vorg\u00e4nge keine unmittelbare steuerliche Wirkung haben, wenn sie innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets stattfinden, stellen solche Vorschriften nach Ansicht der Kommission eine diskriminierende Ma\u00dfnahme und ein Hindernis f\u00fcr die Niederlassungsfreiheit dar, da sie die Gesellschaften, die diese Freiheit in Anspruch nehmen, dem Nachteil geringerer liquider Mittel aussetzen.<\/p>\n<p>Deshalb hat die Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Spanien vor dem Gerichtshof erhoben<sup>2<\/sup>.<\/p>\n<p>Mit seinem heutigen Urteil entscheidet der Gerichtshof zum einen, dass\u00a0<strong>die Besteuerung nicht realisierter Wertzuw\u00e4chse der Aktiva einer Betriebsst\u00e4tte, die ihre T\u00e4tigkeiten in Spanien einstellt, keine Beschr\u00e4nkung der Niederlassungsfreiheit darstellt<\/strong>. Denn diese Besteuerung ist nicht die Folge der Verlegung des Sitzes oder der Verlagerung der Aktiva einer im spanischen Hoheitsgebiet ans\u00e4ssigen Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat, sondern folgt lediglich aus der Einstellung ihrer T\u00e4tigkeiten. Deshalb handelt es sich um einen rein innerstaatlichen Sachverhalt und nicht um eine unterschiedliche Behandlung von Sachverhalten, die unter die Niederlassungsfreiheit fallen.<\/p>\n<p>Dagegen\u00a0<strong>liegt bei der sofortigen Besteuerung nicht realisierter Wertzuw\u00e4chse im Fall der Verlegung des Sitzes oder der Verlagerung der Aktiva einer in Spanien niedergelassenen Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat eine Beschr\u00e4nkung der Niederlassungsfreiheit vor<\/strong>. Der Gerichtshof f\u00fchrt aus, dass eine solche Gesellschaft in diesen F\u00e4llen eine finanzielle Benachteiligung gegen\u00fcber einer vergleichbaren Gesellschaft erleidet, die derartige Transfers innerhalb des spanischen Hoheitsgebiets vornimmt, denn bei Letzterer werden die dadurch entstehenden Wertzuw\u00e4chse erst dann in die Bemessungsgrundlage der K\u00f6rperschaftsteuer einbezogen, wenn sie tats\u00e4chlich realisiert werden. Diese unterschiedliche Behandlung ist geeignet, eine Gesellschaft davon abzuhalten, ihre T\u00e4tigkeiten aus dem spanischen Hoheitsgebiet in einen anderen Mitgliedstaat zu verlagern. Die festgestellte unterschiedliche Behandlung l\u00e4sst sich auch nicht damit erkl\u00e4ren, dass eine andere objektive Situation als bei Gesellschaften vorliegt, bei denen diese Vorg\u00e4nge im Inland stattfinden.<\/p>\n<p>Hierzu f\u00fchrt der Gerichtshof aus, dass mit den spanischen Rechtsvorschriften das rechtm\u00e4\u00dfige Ziel der Wahrung der Steuerhoheit Spaniens erreicht werden soll. Das Unionsrecht steht daher einer Ermittlung der Steuer auf die in Spanien erzielten nicht realisierten Wertzuw\u00e4chse zu dem Zeitpunkt, zu dem die Besteuerungsbefugnis von Spanien gegen\u00fcber der betroffenen Gesellschaft endet \u2013 im vorliegenden Fall zum Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes oder der Verlagerung der Aktiva in einen anderen Mitgliedstaat \u2013 grunds\u00e4tzlich nicht entgegen.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Gerichtshofs sind die zur Erreichung dieses Ziels getroffenen Ma\u00dfnahmen jedoch nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und gehen \u00fcber das erforderliche Ma\u00df hinaus. Denn die Steuerhoheit Spaniens kann durch Ma\u00dfnahmen gewahrt werden, die die Niederlassungsfreiheit weniger stark beeintr\u00e4chtigen. So ist es m\u00f6glich, die Zahlung der Steuerschuld erst nach dem Transfer zu verlangen, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Wertzuwachs besteuert worden w\u00e4re, wenn die Gesellschaft keinen Transfer aus dem spanischen Hoheitsgebiet vorgenommen h\u00e4tte. Ferner reichen die zwischen den Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten bestehenden Mechanismen der gegenseitigen Unterst\u00fctzung aus, um den Herkunftsstaat in die Lage zu versetzen, die Richtigkeit der Erkl\u00e4rungen von Gesellschaften zu \u00fcberpr\u00fcfen, die f\u00fcr einen Aufschub der Zahlung der Steuer optieren.\u00a0<strong>Somit steht das Recht auf Niederlassungsfreiheit der Besteuerung der in einem bestimmten Hoheitsgebiet entstandenen Wertzuw\u00e4chse auch dann nicht entgegen, wenn sie noch nicht realisiert wurden. Es steht aber dem Erfordernis der sofortigen Zahlung der Steuer entgegen.<\/strong>\u201d<\/p>\n<p>1 Art. 17 Abs. 1 der durch das Real Decreto Legislativo 4\/2004 vom 5. M\u00e4rz 2004 gebilligten konsolidierten Fassung des spanischen K\u00f6rperschaftsteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre Sociedades) (BOE Nr. 61 vom 11. M\u00e4rz 2004, S. 10951).<\/p>\n<p>2 Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Portugal, das Vereinigte K\u00f6nigreich und Schweden sind dem Rechtsstreit zur Unterst\u00fctzung der Antr\u00e4ge Spaniens beigetreten.<\/p>\n<p><a title=\"Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH)\" href=\"http:\/\/curia.europa.eu\">Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH)<\/a><\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 25.04.2013 \u2013 C-64\/11\u00a0Kommission \/ Spanien Pressemeldung des\u00a0Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union (EuGH)\u00a0Nr. 53\/13: \u201cDie Niederlassungsfreiheit steht zwar einer solchen Besteuerung nicht entgegen, wohl aber dem Erfordernis der sofortigen Zahlung der Steuer Nach den spanischen Rechtsvorschriften \u00fcber die K\u00f6rperschaftsteuer1\u00a0werden die nicht realisierten Wertzuw\u00e4chse in die Bemessungsgrundlage des Steuerjahrs einbezogen, falls eine in Spanien niedergelassene Gesellschaft &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eugh-spanische-rechtsvorschriften-nach-denen-nicht-realisierte-wertzuwachse-besteuert-werden-wenn-eine-in-spanien-niedergelassene-gesellschaft-ihren-sitz-oder-ihre-aktiva-in-einen-anderen-mitglieds\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">EuGH: spanische Rechtsvorschriften, nach denen nicht realisierte Wertzuw\u00e4chse besteuert werden, wenn eine in Spanien niedergelassene Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Aktiva in einen anderen Mitgliedstaat transferiert, versto\u00dfen gegen das Unionsrecht<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730,1],"tags":[2732,2731],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25966"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=25966"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/25966\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=25966"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=25966"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=25966"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}