{"id":260,"date":"2012-06-30T10:55:30","date_gmt":"2012-06-30T08:55:30","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=260"},"modified":"2012-09-22T06:09:31","modified_gmt":"2012-09-22T04:09:31","slug":"werbeeinnahmen-von-fusballspielern-sind-einkunfte-aus-gewerbebetrieb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/werbeeinnahmen-von-fusballspielern-sind-einkunfte-aus-gewerbebetrieb\/","title":{"rendered":"Werbeeinnahmen von Fu\u00dfballspielern sind Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb"},"content":{"rendered":"<p><strong>Werbeeinnahmen von Fu\u00dfballspielern sind Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Profifu\u00dfballer sind Arbeitnehmer ihres Vereins. Zum Bestandteil des Arbeitsvertrages geh\u00f6rt dabei auch die Vermarktung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Spielers. Ist dieser Nationalspieler, kommt hinzu, dass der Spieler an den Verband &#8222;ausgeliehen&#8220; wird. Auch dort werden Pers\u00f6nlichkeitsrechte vermarktet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nun dar\u00fcber zu entscheiden, ob die Einnahmen, die der Spieler aus seiner Vermarktung beim Verband und der Nationalmannschaft erh\u00e4lt, als Arbeitslohn oder als gewerbliche Eink\u00fcnfte zu versteuern sind.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Profifu\u00dfballer und hatte die Vermarktung seiner Pers\u00f6nlichkeitsrechte durch Arbeitsvertrag seinem Verein \u00fcbertragen. Daneben bestand eine gesonderte Vereinbarung mit dem Deutschen Fu\u00dfballbund, bei Spielen der Nationalmannschaft dessen Ausr\u00fcsterartikel zu tragen und f\u00fcr Werbeveranstaltungen zur Verf\u00fcgung zu stehen. F\u00fcr diese bei der Nationalmannschaft erzielten Werbeeinnahmen erlie\u00df das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid zur Erhebung von Gewerbesteuer. Mit seiner hiergegen gerichteten Klage unterlag der Kl\u00e4ger zuletzt vor dem BFH.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Eink\u00fcnfte aus Werbeleistungen eines Sportlers aufgrund von mit diesem abgeschlossenen Vertr\u00e4gen sind gewerbliche Eink\u00fcnfte, wohingegen die laufende Verg\u00fctung durch den Verein Arbeitslohn darstellt. Dabei ist im Bereich der Vermarktung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte zu unterscheiden und f\u00fcr die Bereiche &#8222;eigener Verein&#8220; und &#8222;Fu\u00dfballbund&#8220; jeweils selbstst\u00e4ndig festzustellen, ob der Sportler im fraglichen Bereich als Unternehmer anzusehen ist. F\u00fcr den Bereich &#8222;Fu\u00dfballbund&#8220; f\u00e4llt diese Gesamtw\u00fcrdigung nach Ansicht der Richter zugunsten einer Selbstst\u00e4ndigkeit aus. Denn &#8211; anders als im Verein &#8211; ist der Sportler nicht weisungsgebunden in die Strukturen des Fu\u00dfballbundes eingegliedert. Es steht ihm vielmehr frei, die Werbevereinbarung mit dem Fu\u00dfballbund abzuschlie\u00dfen, auch wenn dann die Nichtberufung droht.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil wird auf alle Bereiche \u00fcbertragbar sein. Die entscheidende Frage ist, ob die Werbeeinnahmen im Geltungsbereich eines bestehenden Arbeitsvertrages generiert werden bzw. im Geltungsbereich eines Arbeitsvertrages erfolgen. Dann geh\u00f6rt die Werbet\u00e4tigkeit mit zur arbeitsvertraglichen Pflicht. Ist dies aber gerade nicht der Fall, droht die Gewerblichkeit erzielter Werbeeinnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werbeeinnahmen von Fu\u00dfballspielern sind Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb Rechtslage Profifu\u00dfballer sind Arbeitnehmer ihres Vereins. Zum Bestandteil des Arbeitsvertrages geh\u00f6rt dabei auch die Vermarktung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Spielers. Ist dieser Nationalspieler, kommt hinzu, dass der Spieler an den Verband &#8222;ausgeliehen&#8220; wird. Auch dort werden Pers\u00f6nlichkeitsrechte vermarktet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nun dar\u00fcber zu entscheiden, ob die Einnahmen, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/werbeeinnahmen-von-fusballspielern-sind-einkunfte-aus-gewerbebetrieb\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Werbeeinnahmen von Fu\u00dfballspielern sind Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[98,97,96],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/260"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=260"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/260\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=260"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=260"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=260"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}