{"id":26146,"date":"2012-05-30T14:56:22","date_gmt":"2012-05-30T12:56:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=26146"},"modified":"2020-09-15T11:08:24","modified_gmt":"2020-09-15T09:08:24","slug":"erleichterungen-bei-e-bilanz-sollen-auf-dauer-gelten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erleichterungen-bei-e-bilanz-sollen-auf-dauer-gelten\/","title":{"rendered":"Erleichterungen bei E-Bilanz sollen auf Dauer gelten"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz kann jetzt auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die gefundene Regelung ist Ergebnis eines zusammen mit den Kammern, Verb\u00e4nden und Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung tr\u00e4gt.<\/span><\/p>\n<p>Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz kann jetzt auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen: Mit der Einf\u00fchrung der E-Bilanz wird die Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte folgen. Sp\u00e4testens bis 2013 soll sie komplett elektronisch erfolgen. Papierbasierte Verfahrensabl\u00e4ufe geh\u00f6ren dann endg\u00fcltig der Vergangenheit an. Die E-Bilanz wird wie geplant kommen und die Wirtschaftsteilnehmer k\u00f6nnen auf bereits get\u00e4tigte Investitionen vertrauen.<\/p>\n<p>Der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r beim Bundesfinanzminister, Hartmut Koschyk, und der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r beim Bundeswirtschaftsminister und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher, erkl\u00e4ren: \u201eDie E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entb\u00fcrokratisierung. Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird R\u00fccksicht genommen. Sie m\u00fcssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch \u00fcbermitteln.\u201c<\/p>\n<p>Die elektronische \u00dcbermittlung von E-Bilanzen wird in den allermeisten F\u00e4llen erst f\u00fcr Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also \u2013 zusammen mit den elektronischen Steuererkl\u00e4rungen \u2013 fr\u00fchestens im Jahr 2014. F\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012\/2013 steht es den Unternehmen frei, die Bilanz noch auf Papier abzugeben oder bereits elektronisch. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass getestet werden kann, ob alles funktioniert. Viele Unternehmen, steuerberatende Berufe und Softwareh\u00e4user arbeiten bereits mit Hochdruck an der Einf\u00fchrung der E-Bilanz. F\u00fcr alle gilt: Sie k\u00f6nnen es schaffen, denn noch ist Zeit und die versprochenen Erleichterungen bleiben auf Dauer erhalten.<\/p>\n<p>Die gefundene Regelung ist Ergebnis eines zusammen mit den Kammern, Verb\u00e4nden und Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung tr\u00e4gt. Im Lauf der Zeit wird die Umstellung Vereinfachungen und Effizienzgewinne bringen. Unzweifelhaft ist auch, dass eine differenzierte Daten\u00fcbermittlung dazu beitr\u00e4gt, dass R\u00fcckfragen durch die Finanz\u00e4mter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endg\u00fcltige Steuerfestsetzung schneller m\u00f6glich wird. Der amtliche Datensatz der E-Bilanz wird kontinuierlich evaluiert. Ziel ist, die E-Bilanz den praktischen Anforderungen kontinuierlich anzupassen. In diesen Prozess werden \u2013 wie bisher auch \u2013 interessierte Vertreter der Kammern, Verb\u00e4nde und Unternehmen eingebunden.<\/p>\n<p>Jeder muss nur das ausf\u00fcllen, was ihn tats\u00e4chlich betrifft (\u201eMussfelder\u201c). Es sind zudem M\u00f6glichkeiten geschaffen worden, damit das Buchf\u00fchrungswesen der Unternehmen bleiben kann wie es ist und auch eine dynamische Anpassung bei zuk\u00fcnftigen Rechts\u00e4nderungen m\u00f6glich ist (\u201eAuffangpositionen\u201c). Und: insbesondere kleine und mittlere Unternehmen k\u00f6nnen Unterst\u00fctzung zum Einstieg erhalten (\u201eMittelst\u00e4ndische Unternehmen\u201c).<\/p>\n<p>Im Einzelnen<\/p>\n<p>Mussfelder<br \/>\nSofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten f\u00fcllen l\u00e4sst, z. B. weil aufgrund der Rechtsform des Unternehmens kein dem Mussfeld entsprechendes Buchungskonto gef\u00fchrt wird oder weil sich die ben\u00f6tigte Information aus der ordnungsm\u00e4\u00dfigen individuellen Buchf\u00fchrung nicht ableiten l\u00e4sst, ist zur erfolgreichen \u00dcbermittlung des Datensatzes die entsprechende Position \u201eleer\u201c (technisch mit NIL f\u00fcr \u201eNot in List\u201c) zu \u00fcbermitteln. Auch hierdurch wird es vor allem kleineren und mittleren bilanzierenden Unternehmen m\u00f6glich sein, ohne erh\u00f6hten Anpassungsaufwand die E-Bilanz zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Auffangspositionen<br \/>\nVon besonderer Bedeutung f\u00fcr die E-Bilanz sind die Auffangpositionen, die dann genutzt werden k\u00f6nnen, wenn f\u00fcr einen bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchf\u00fchrung abgeleitet werden kann. Sie sind Ergebnis des intensiven Abstimmungsprozess mit den Kammern, Verb\u00e4nden und Unternehmen. Sie erleichtern die elektronische \u00dcbermittlung und verhindern den Eingriff in das Buchf\u00fchrungswesen der Unternehmen. Es wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden ben\u00f6tigt, um der gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen besonderen Positionen zu einem bestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt.<\/p>\n<p>Mittelst\u00e4ndische Unternehmen<br \/>\nInsbesondere kleine und mittlere, bilanzierende Unternehmen erhalten von der Steuerverwaltung auch insofern eine Unterst\u00fctzung, als f\u00fcr sie spezielle Informationen zur Verf\u00fcgung gehalten werden, die ihnen den Einstieg in die E-Bilanz erleichtern sollen. Au\u00dferdem wird auf der Webseite von ELSTER: www.elster.de\/elster_soft_nw.php eine kleine Datenbank mit am Markt verf\u00fcgbare Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle vorgehalten.<\/p>\n<p>Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.05.2012<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz kann jetzt auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen, teilt das Bundesfinanzministerium mit. 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