{"id":2631,"date":"2011-01-31T14:20:00","date_gmt":"2011-01-31T12:20:00","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2631"},"modified":"2012-08-13T14:23:15","modified_gmt":"2012-08-13T12:23:15","slug":"eltern-konnen-kindergeldberechtigten-ruckwirkend-bestimmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eltern-konnen-kindergeldberechtigten-ruckwirkend-bestimmen\/","title":{"rendered":"Eltern k\u00f6nnen Kindergeldberechtigten r\u00fcckwirkend bestimmen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Eltern k\u00f6nnen Kindergeldberechtigten r\u00fcckwirkend bestimmen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Lebt ein Kind in dem gemeinsamen Haushalt der Eltern, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten des Kindergeldes. Das Kindergeld wird somit nur einmal ausgezahlt. Leben die Eltern nicht zusammen, ist die Haushaltszugeh\u00f6rigkeit des Kindes entscheidend. Die Streitf\u00e4lle der Familienkassen sind h\u00e4ufig bei letztgenannter Alternative vorzufinden. Beim FG Berlin-Brandenburg ging es um das Kindergeld zusammenlebender Ehegatten, das jedoch nur Mittel zum Zweck war.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>In einem Tarifvertrag des \u00f6ffentlichen Dienstes wurde dem Bezieher von Kindergeld ein Bestandsschutz des Ortszuschlages als Gehaltsbestandteil zugesprochen. Entscheidend daf\u00fcr war das Kindergeld f\u00fcr den Monat Dezember 2005. Damit eine Mutter hiervon profitieren konnte, musste der Familienkasse der Wechsel des Wahlrechts mitgeteilt werden, denn vorher wurde das Kindergeld an den Vater gezahlt. Den am 23.12.2005 von den Eltern gestellten Antrag wollte die Familienkasse jedoch erst ab Januar 2006 umsetzen, da eine Wirkung nur f\u00fcr die Zukunft m\u00f6glich sei. Das sahen die Eltern anders, zumal das Kindergeld zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gezahlt war, sondern erst Ende Dezember mit dem Gehalt des Vaters.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Eltern k\u00f6nnen zun\u00e4chst durchatmen, denn das Finanzgericht entschied, dass die Eltern einvernehmlich und r\u00fcckwirkend den Empf\u00e4nger des Kindergelds bestimmen k\u00f6nnen. Einschr\u00e4nkend sei lediglich erforderlich, dass das Kindergeld bei Antragstellung noch nicht an den bisher zum Empfang berechtigten Elternteil ausgezahlt worden sei. Entgegen der Verwaltungsauffassung setze die Anerkennung einer einvernehmlichen r\u00fcckwirkenden \u00c4nderung nicht voraus, dass bisher noch kein Kindergeld f\u00fcr das betroffene Kind festgesetzt worden sei.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Folgt man der Auffassung des Gerichts, scheint der Ortszuschlag der Mutter gesichert. Die Freude ist jedoch verfr\u00fcht, denn der Fall ist zurzeit beim BFH anh\u00e4ngig, dessen Entscheidung nun abgewartet werden muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eltern k\u00f6nnen Kindergeldberechtigten r\u00fcckwirkend bestimmen Kernproblem Lebt ein Kind in dem gemeinsamen Haushalt der Eltern, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten des Kindergeldes. Das Kindergeld wird somit nur einmal ausgezahlt. Leben die Eltern nicht zusammen, ist die Haushaltszugeh\u00f6rigkeit des Kindes entscheidend. Die Streitf\u00e4lle der Familienkassen sind h\u00e4ufig bei letztgenannter Alternative vorzufinden. Beim FG Berlin-Brandenburg ging &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eltern-konnen-kindergeldberechtigten-ruckwirkend-bestimmen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Eltern k\u00f6nnen Kindergeldberechtigten r\u00fcckwirkend bestimmen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1412],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2631"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2631"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2631\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2631"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2631"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2631"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}