{"id":2634,"date":"2011-01-31T14:24:11","date_gmt":"2011-01-31T12:24:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=2634"},"modified":"2013-03-15T13:37:50","modified_gmt":"2013-03-15T11:37:50","slug":"werbungskosten-von-lehrern-kriterien-fur-bucher-als-arbeitsmittel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/werbungskosten-von-lehrern-kriterien-fur-bucher-als-arbeitsmittel\/","title":{"rendered":"Werbungskosten von Lehrern: Kriterien f\u00fcr B\u00fccher als Arbeitsmittel"},"content":{"rendered":"<p><strong>Werbungskosten von Lehrern: Kriterien f\u00fcr B\u00fccher als Arbeitsmittel<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Streitigkeiten im Zusammenhang mit Werbungskosten von Lehrern neigen immer wieder dazu, ans Licht der \u00d6ffentlichkeit zu geraten. So war es beim Abzug des Arbeitszimmers zum sp\u00e4teren Vorteil aller Steuerpflichtigen und im nachfolgend geschilderten Fall, der zwar banal klingt, aber auch Nutzen f\u00fcr andere Berufsgruppen bringt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Lehrer einer Realschule machte in seiner <a title=\"Arbeitsmittel als Werbungskosten in der Einkommensteuererkl\u00e4rung einer Lehrerin\" href=\"http:\/\/www.xn--steuerberater-schrder-yec.de\/einkommensteuererklaerung.html\">Einkommensteuererkl\u00e4rung<\/a> zun\u00e4chst erfolglos Aufwendungen f\u00fcr 37 B\u00fccher und 4 Zeitschriften-Abos geltend. Im Einspruchsverfahren lie\u00df das Finanzamt pauschal 50 % der Ausgaben als Werbungskosten zu. Das reichte dem Lehrer nicht und er zog vors Finanzgericht, das jedoch die Klage abwies. Die Richter verlangten f\u00fcr jedes einzelne Buch eine Konkretisierung des beruflichen Zusammenhangs, insbesondere die Angabe, inwieweit das jeweilige Schriftst\u00fcck Eingang in den Unterricht gefunden habe. Zudem erfolgte der \u00fcbliche Verweis auf die private Mitveranlassung.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH hat die Sache an das Finanzgericht zur\u00fcckverwiesen, denn das habe allein auf die Verwendung der Literatur im Unterricht abgestellt und damit den beruflichen Veranlassungszusammenhang unzul\u00e4ssig eingeengt. Den Werbungskostenabzug eines P\u00e4dagogen k\u00f6nne auch die Verwendung zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung oder die Anschaffung f\u00fcr eine nicht abgehaltene Unterrichtseinheit begr\u00fcnden. Ein daneben bestehendes au\u00dferschulisches Interesse des Lehrers stehe dann der steuerlichen Ber\u00fccksichtigung nicht entgegen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Umsetzung der vom BFH geforderten Bestimmung der Verwendungsanteile wird sich im Streitfall als sehr aufw\u00e4ndig erweisen. F\u00fcr jedes einzelne Buch ist zu untersuchen, ob es sich um einen Gegenstand der Lebensf\u00fchrung, um ein Arbeitsmittel oder um einen gemischt genutzten Gegenstand handelt. Der Tenor der Entscheidung sollte jedoch in anderen Streitf\u00e4llen genutzt werden, um dem pauschalen Hinweis des Finanzamts auf eine private Veranlassung zu begegnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werbungskosten von Lehrern: Kriterien f\u00fcr B\u00fccher als Arbeitsmittel Kernproblem Streitigkeiten im Zusammenhang mit Werbungskosten von Lehrern neigen immer wieder dazu, ans Licht der \u00d6ffentlichkeit zu geraten. So war es beim Abzug des Arbeitszimmers zum sp\u00e4teren Vorteil aller Steuerpflichtigen und im nachfolgend geschilderten Fall, der zwar banal klingt, aber auch Nutzen f\u00fcr andere Berufsgruppen bringt. Sachverhalt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/werbungskosten-von-lehrern-kriterien-fur-bucher-als-arbeitsmittel\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Werbungskosten von Lehrern: Kriterien f\u00fcr B\u00fccher als Arbeitsmittel<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1413,331],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2634"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2634"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2634\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2634"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2634"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2634"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}