{"id":26372,"date":"2013-03-30T13:34:18","date_gmt":"2013-03-30T11:34:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=26372"},"modified":"2013-04-29T15:05:07","modified_gmt":"2013-04-29T13:05:07","slug":"wann-sind-pachteinnahmen-aus-hotelgutscheinen-zugeflossen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-sind-pachteinnahmen-aus-hotelgutscheinen-zugeflossen-2\/","title":{"rendered":"Wann sind Pachteinnahmen aus Hotelgutscheinen zugeflossen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann sind Pachteinnahmen aus Hotelgutscheinen zugeflossen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nDie steuerliche Behandlung der Ausgabe von Gutscheinen hat die Gerichte in den letzten Jahren h\u00e4ufiger besch\u00e4ftigt. Gerade im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung sind dabei erfreuliche Entscheidungen getroffen worden, die eine praktikablere Nutzung des kleinen Rabattfreibetrags von 44 EUR erm\u00f6glichen, z. B. bei der Ausgabe von Tank- oder anderen Warengutscheinen. W\u00e4hrend hierbei die Frage des Zeitpunkts des Zuflusses gekl\u00e4rt scheint, kann sich bei anderen Einkunftsarten durchaus noch Kl\u00e4rungsbedarf ergeben. Der folgende, vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedene Fall betraf die steuerliche Behandlung von Hotelgutscheinen bei den Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Eigent\u00fcmer eines Hotelgrundst\u00fccks (Immobilienfonds) hatte sich im Pachtvertrag mit dem Hotelbetreiber das Recht ausbedungen, j\u00e4hrlich Hotelgutscheine an seine Gesellschafter von 698.000 EUR auszuh\u00e4ndigen. Die Gutscheine waren frei \u00fcbertragbar, wobei ein Hotelmeldesystem die jeweilige Zuordnung auf den Gesellschafter bei der Einl\u00f6sung gew\u00e4hrleistete. W\u00e4hrend der Immobilienfonds seine Pachteinnahmen in der Steuererkl\u00e4rung um den Nominalwert der tats\u00e4chlich eingel\u00f6sten Hotelgutscheine bzw. bei Ver\u00e4u\u00dferung um den (geringeren) Verkaufspreis erh\u00f6hte, setzte das Finanzamt die Einnahmen in H\u00f6he des Nominalwerts der Gutscheine bei Ausgabe an. Diese Rechtsauffassung wurde vom Finanzgericht (FG) gest\u00fctzt, das in dem Gutschein ein scheck\u00e4hnliches Zahlungsmittel sah. Weil jedoch die bisherige Rechtsprechung nicht eindeutig war, nahm der Fonds die vom FG zugelassene Revision vor dem BFH wahr.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BFH entschied anders und sah den Zufluss der Pachteinnahmen erst bei Verwertung des Rechts durch Einl\u00f6sung oder der Ver\u00e4u\u00dferung als gegeben an. Hierbei werteten die Richter den Gutschein als Sachbezug, weil der Inhaber hieraus nur eine Sachleistung, und kein Geld verlangen konnte. Folglich war der Zufluss erst im Zeitpunkt der Erf\u00fcllung des Anspruchs m\u00f6glich. Das im Lohnsteuerrecht anwendbare 3-Personen-Verh\u00e4ltnis (Zufluss beim Arbeitnehmer mit Hingabe des Gutscheins, wenn der Anspruch gegen\u00fcber einem Dritten besteht) sah der BFH als nicht vergleichbar an, weil im Streitfall nur dieselben beiden Parteien beteiligt waren. Zum anderen bewertete er den Verkauf der Gutscheine mit dem tats\u00e4chlich erzielten Ver\u00e4u\u00dferungspreis.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nIst der Gutschein bei einem Dritten einzul\u00f6sen, bedeutet das Zufluss bei Ausgabe. Sind dagegen beim Deckungsverh\u00e4ltnis dieselben Personen beteiligt wie am Valutaverh\u00e4ltnis, kommt es erst bei Einl\u00f6sung zum Zufluss. Der Verkauf des Gutscheins unterliegt mit dem Verkaufspreis den im Einkommensteuergesetz genannten Eink\u00fcnften aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Miet- und Pachtzinsforderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann sind Pachteinnahmen aus Hotelgutscheinen zugeflossen? Kernproblem Die steuerliche Behandlung der Ausgabe von Gutscheinen hat die Gerichte in den letzten Jahren h\u00e4ufiger besch\u00e4ftigt. Gerade im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung sind dabei erfreuliche Entscheidungen getroffen worden, die eine praktikablere Nutzung des kleinen Rabattfreibetrags von 44 EUR erm\u00f6glichen, z. 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