{"id":26410,"date":"2013-03-30T15:17:50","date_gmt":"2013-03-30T13:17:50","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=26410"},"modified":"2013-04-29T15:26:59","modified_gmt":"2013-04-29T13:26:59","slug":"keine-entschadigung-fur-mobbing-am-arbeitsplatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-entschadigung-fur-mobbing-am-arbeitsplatz\/","title":{"rendered":"Keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Mobbing am Arbeitsplatz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Mobbing am Arbeitsplatz<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nMobbing am Arbeitsplatz und die gesundheitlichen Folgen sind weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEine Frau, die als Schreibkraft arbeitete, f\u00fchlte sich aufgrund negativer Ger\u00fcchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie leidet seither an psychischen Gesundheitsst\u00f6rungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitsplatz zur\u00fcckf\u00fchrt. Hierf\u00fcr beantragte sie gegen\u00fcber der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entsch\u00e4digung. Die Unfallkasse lehnte den Antrag ab, da eine Berufskrankheit nicht vorliege. Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Richter gaben der Unfallkasse Recht. Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen seien keine anerkannte Berufskrankheit. Die Erkrankung k\u00f6nne auch nicht &#8222;wie&#8220; eine Berufskrankheit entsch\u00e4digt werden, weil keine Erkenntnisse vorl\u00e4gen, dass eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer T\u00e4tigkeit in weitaus h\u00f6herem Grade als die \u00fcbrige Bev\u00f6lkerung Mobbing ausgesetzt sei. Vielmehr komme Mobbing in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Da keine zeitlich auf h\u00f6chstens eine Arbeitsschicht begrenzte Einwirkung vorliege, sei ferner auch kein Arbeitsunfall anzuerkennen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nNach dem Gesetz sind Arbeitsunf\u00e4lle zeitlich begrenzte, von au\u00dfen auf den K\u00f6rper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod f\u00fchren. Dies ist bei Mobbing in der Regel nicht gegeben, da der betroffene Arbeitnehmer unter wiederholten Beeintr\u00e4chtigungen leidet. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die der Gesetzgeber durch Rechtsverordnung als solche bezeichnet. Das sind im Einzelnen Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre T\u00e4tigkeit in erheblich h\u00f6herem Grade als die \u00fcbrige Bev\u00f6lkerung ausgesetzt sind. Dies ist bei Mobbing ebenfalls nicht gegeben; die Beeintr\u00e4chtigung kann in allen Berufsgruppen vorkommen, ohne dass bestimmte Berufe besonders gef\u00e4hrdet sind. Die Unfallkasse muss gesundheitliche Folgen eines Mobbings daher nicht entsch\u00e4digen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Mobbing am Arbeitsplatz Kernaussage Mobbing am Arbeitsplatz und die gesundheitlichen Folgen sind weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entsch\u00e4digen. Sachverhalt Eine Frau, die als Schreibkraft arbeitete, f\u00fchlte sich aufgrund negativer Ger\u00fcchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie leidet seither an psychischen Gesundheitsst\u00f6rungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitsplatz &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-entschadigung-fur-mobbing-am-arbeitsplatz\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr Mobbing am Arbeitsplatz<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[704,934],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26410"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=26410"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26410\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26410"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=26410"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=26410"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}