{"id":26424,"date":"2013-03-30T15:27:04","date_gmt":"2013-03-30T13:27:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=26424"},"modified":"2013-04-29T15:31:55","modified_gmt":"2013-04-29T13:31:55","slug":"anderung-eines-bestandskraftigen-investitionszulagebescheids","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anderung-eines-bestandskraftigen-investitionszulagebescheids\/","title":{"rendered":"\u00c4nderung eines bestandskr\u00e4ftigen Investitionszulagebescheids?"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00c4nderung eines bestandskr\u00e4ftigen Investitionszulagebescheids?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nNimmt man f\u00fcr Anschaffungskosten f\u00fcr bewohnte Baudenkm\u00e4ler zun\u00e4chst Zulagen nach dem Investitionszulagengesetz in Anspruch, ist es unzul\u00e4ssig, nachfolgend f\u00fcr dieselben Investitionen auch erh\u00f6hte Absetzungen in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nIm Eigentum der Kl\u00e4gerin stand ein Baudenkmal, das sie aufwendig sanierte. F\u00fcr 3 der 4 im Haus befindlichen Wohnungen beantragte die Kl\u00e4gerin Investitionszulagen. Diese wurden vom Finanzamt gew\u00e4hrt. Im Rahmen ihrer Steuererkl\u00e4rung machte die Kl\u00e4gerin zudem f\u00fcr die vierte Wohnung erh\u00f6hte Absetzungen f\u00fcr Baudenkm\u00e4ler geltend. Diese wurden vom Finanzamt ebenfalls gew\u00e4hrt. Allerdings nahm das Finanzamt die Inanspruchnahme erh\u00f6hter Absetzungen zum Anlass, den Bescheid \u00fcber die Investitionszulage aufzuheben und das bereits ausgekehrte Geld zur\u00fcckzuverlangen. Die gegen die Bescheidaufhebung gerichtete Klage hatte vor dem Finanzgericht Erfolg. Der Bundesfinanzhof (BFH) war anderer Ansicht und hob das Urteil auf.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nMit der Inanspruchnahme der erh\u00f6hten Absetzung habe die Kl\u00e4gerin gegen das sogenannte Kumulationsverbot des Investitionszulagengesetzes versto\u00dfen. Danach ist es unzul\u00e4ssig, die Investitionszulage einerseits und erh\u00f6hte Absetzungen andererseits f\u00fcr dieselbe Investition in Anspruch zu nehmen. Dieselbe Investition liegt dabei immer dann vor, wenn ein enger r\u00e4umlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Bauma\u00dfnahmen bautechnisch ineinandergreifen. So sei die Sanierung des Baudenkmals nur in G\u00e4nze m\u00f6glich gewesen. Insofern bejahte der BFH den engen r\u00e4umlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang. Indem die Kl\u00e4gerin beide Verg\u00fcnstigungen f\u00fcr dieselbe Investition in Anspruch genommen habe, h\u00e4tte sich der Sachverhalt, der Grundlage der Zulagengew\u00e4hrung gewesen sei, nachtr\u00e4glich und r\u00fcckwirkend ge\u00e4ndert. Die sp\u00e4tere Inanspruchnahme der Absetzungen sei also bezogen auf die Zulagengew\u00e4hrung ein r\u00fcckwirkendes Ereignis. Daher sei das Finanzamt berechtigt gewesen, den beg\u00fcnstigenden Zulagenbescheid aufzuheben, die Zulage zur\u00fcckzufordern und sogar Zinsen hierauf festzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nWer Investitionszulagen in Anspruch nimmt, sollte darauf achten, zu keinem Zeitpunkt gegen das Kumulationsverbot zu versto\u00dfen. Selbst wenn der Zulagenbescheid schon bestandskr\u00e4ftig ist, kann er aufgrund eines solchen Versto\u00dfes n\u00e4mlich ge\u00e4ndert werden. Neben der Erstattung erhaltener Zulagen droht dann auch die Verzinsung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00c4nderung eines bestandskr\u00e4ftigen Investitionszulagebescheids? Kernaussage Nimmt man f\u00fcr Anschaffungskosten f\u00fcr bewohnte Baudenkm\u00e4ler zun\u00e4chst Zulagen nach dem Investitionszulagengesetz in Anspruch, ist es unzul\u00e4ssig, nachfolgend f\u00fcr dieselben Investitionen auch erh\u00f6hte Absetzungen in Anspruch zu nehmen. Sachverhalt Im Eigentum der Kl\u00e4gerin stand ein Baudenkmal, das sie aufwendig sanierte. F\u00fcr 3 der 4 im Haus befindlichen Wohnungen beantragte die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anderung-eines-bestandskraftigen-investitionszulagebescheids\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u00c4nderung eines bestandskr\u00e4ftigen Investitionszulagebescheids?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[819,2776],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26424"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=26424"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26424\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26424"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=26424"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=26424"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}