{"id":26711,"date":"2013-03-31T16:32:53","date_gmt":"2013-03-31T14:32:53","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=26711"},"modified":"2013-08-04T11:38:02","modified_gmt":"2013-08-04T09:38:02","slug":"zinslose-stundung-von-erbschaftsteuer-nur-unter-besonderen-voraussetzungen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zinslose-stundung-von-erbschaftsteuer-nur-unter-besonderen-voraussetzungen-2\/","title":{"rendered":"Zinslose Stundung von Erbschaftsteuer nur unter besonderen Voraussetzungen"},"content":{"rendered":"<p><strong style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Das Erbschaftsteuergesetz erm\u00f6glicht unter gewissen Voraussetzungen die zinslose Stundung der Erbschaftsteuer, wenn sie durch den Erwerb von Mietwohngrundst\u00fccken, die erbschaftsteuerlich privilegiert sind, entsteht und die Steuer dazu f\u00fchrt, das geerbtes Verm\u00f6gen ver\u00e4u\u00dfert werden m\u00fcsste. Das Finanzgericht K\u00f6ln hat jetzt zu den Voraussetzungen dieser Stundung entschieden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Kl\u00e4gerin hatte umfangreichen Grundbesitz geerbt, der zum Teil Mietwohngrundst\u00fccke umfasste. Daneben erbte sie Barverm\u00f6gen, das aber f\u00fcr Verm\u00e4chtnisse verwendet werden sollte. Da die Immobilien sanierungsbed\u00fcrftig waren, nahm sie zu deren Renovierung erhebliche Kredite auf. Weil ihr danach keine Mittel mehr zur Begleichung der Erbschaftsteuer zur Verf\u00fcgung standen, begehrte sie die zinslose Stundung der Erbschaftsteuer, die ihr aber zuletzt auch durch das Finanzgericht versagt wurde.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht urteilte, dass es der Erbin &#8211; unabh\u00e4ngig davon, dass Verm\u00e4chtnisse ausgesetzt waren &#8211; m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, die <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/erbschaftssteuer.htm\">Erbschaftsteuer<\/a> aus dem Barverm\u00f6gen zu bedienen. Dar\u00fcber hinaus sei eine Stundung ohnehin nur f\u00fcr den Teil des geerbten Verm\u00f6gens m\u00f6glich, der auf die beg\u00fcnstigten Wohnimmobilien entf\u00e4llt. Schlie\u00dflich h\u00e4tte die Erbin die aufgenommenen Kreditmittel zuerst f\u00fcr den Ausgleich der Erbschaftsteuer verwenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht K\u00f6ln stellt sehr hohe Forderungen an die Stundung der Erbschaftsteuer. Vor dem Hintergrund der Entscheidung wird man nahezu davon ausgehen k\u00f6nnen, dass nur dann, wenn ausschlie\u00dflich zu Wohnzwecken vermietete Immobilie vererbt werden, \u00fcber eine Stundung nachgedacht werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtslage Das Erbschaftsteuergesetz erm\u00f6glicht unter gewissen Voraussetzungen die zinslose Stundung der Erbschaftsteuer, wenn sie durch den Erwerb von Mietwohngrundst\u00fccken, die erbschaftsteuerlich privilegiert sind, entsteht und die Steuer dazu f\u00fchrt, das geerbtes Verm\u00f6gen ver\u00e4u\u00dfert werden m\u00fcsste. Das Finanzgericht K\u00f6ln hat jetzt zu den Voraussetzungen dieser Stundung entschieden. Sachverhalt Die Kl\u00e4gerin hatte umfangreichen Grundbesitz geerbt, der zum &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zinslose-stundung-von-erbschaftsteuer-nur-unter-besonderen-voraussetzungen-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zinslose Stundung von Erbschaftsteuer nur unter besonderen Voraussetzungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[72],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26711"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=26711"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/26711\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=26711"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=26711"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=26711"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}