{"id":26739,"date":"2013-03-31T17:05:33","date_gmt":"2013-03-31T15:05:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=26739"},"modified":"2013-05-01T17:40:09","modified_gmt":"2013-05-01T15:40:09","slug":"vorab-werbungskosten-bei-dreijahrigem-stipendium-im-ausland-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorab-werbungskosten-bei-dreijahrigem-stipendium-im-ausland-3\/","title":{"rendered":"Vorab-Werbungskosten bei dreij\u00e4hrigem Stipendium im Ausland"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorab-Werbungskosten bei dreij\u00e4hrigem Stipendium im Ausland<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nAufwendungen sind als vorweggenommene Werbungskosten abzugsf\u00e4hig, wenn sie in einem hinreichend konkreten und objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit sp\u00e4teren Einnahmen stehen. Das gilt auch f\u00fcr die Kosten berufsbezogener Bildungsma\u00dfnahmen. Fallen die Aufwendungen bei einem Stipendium im Ausland an, gesellt sich aus steuerlicher Sicht die Problematik des Abzugsverbots solcher Ausgaben hinzu, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Finanzgericht K\u00f6ln hat hierzu im Fall einer promovierten Diplom-Biologin ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil gef\u00e4llt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Biologin war bereits w\u00e4hrend ihrer Promotionszeit mit der Abhaltung von Lehrveranstaltungen an der Universit\u00e4t betraut und hatte sich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ver\u00f6ffentlichungen einen Namen gemacht. Sie bewarb sich im Jahr 2008 um eine Forschungsstelle an einer renommierten Universit\u00e4t in Kanada. Den dort lehrenden Forschungsdirektor traf sie auf einem Kongress, wo er ihr die Zusage erteilte. Im Anschluss an einen Vortrag an der kanadischen Universit\u00e4t wurde der Biologin ein dreij\u00e4hriges Stipendium angeboten, das sie im Jahr 2009 antrat. Der ihr gew\u00e4hrte Unterhaltszuschuss betrug monatlich 1.057 EUR und war in Kanada steuerfrei. In der Steuererkl\u00e4rung 2008 beantragte die Biologin den Abzug der Kongresskosten, der Reisekosten zur Vortragsveranstaltung nach Kanada sowie der Einlagerungskosten ihrer M\u00f6bel in Deutschland. Das Finanzamt verwehrte den Abzug wegen des Zusammenhangs mit den ausl\u00e4ndischen (steuerfreien) Eink\u00fcnften. Die Biologin dagegen argumentierte mit der Aussicht auf eine gehobene Stelle an einer inl\u00e4ndischen Universit\u00e4t im Anschluss an das Stipendium. Mangels au\u00dfergerichtlicher Einigung ging es zum Finanzgericht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht (FG) K\u00f6ln lie\u00df den Abzug als vorweggenommene Werbungskosten zu. Nach \u00dcberzeugung der Richter waren die get\u00e4tigten Aufwendungen im entscheidendem Ma\u00dfe dadurch veranlasst, auf Grundlage der Forschungst\u00e4tigkeit die Hochschulkarriere in Deutschland nachhaltig zu f\u00f6rdern und damit inl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit als Hochschullehrerin und Spitzenforscherin zu erzielen. Dagegen war das Bestreben nach einem steuerfreien Stipendium nach Auffassung des Gerichts eindeutig zur\u00fcckgetreten. Zudem begr\u00fcnde die M\u00f6glichkeit sp\u00e4terer Einnahmeerzielung im Ausland noch keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Berufsausbildungskosten und sp\u00e4ter tats\u00e4chlich erzielten Auslandseink\u00fcnften.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nBeim Lesen der Urteilsbegr\u00fcndung entsteht der Eindruck, dass es sich bei der Kl\u00e4gerin um eine wissenschaftliche Koryph\u00e4e gehandelt haben muss, so dass dem Gericht die Entscheidung offensichtlich leicht viel. Aber auch anderen Berufsgruppen sollte die Entscheidung Mut machen, denn das Finanzgericht hat Teile seiner Begr\u00fcndung der BFH-Rechtsprechung zu Berufsausbildungskosten von Piloten entnommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorab-Werbungskosten bei dreij\u00e4hrigem Stipendium im Ausland Kernproblem Aufwendungen sind als vorweggenommene Werbungskosten abzugsf\u00e4hig, wenn sie in einem hinreichend konkreten und objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit sp\u00e4teren Einnahmen stehen. Das gilt auch f\u00fcr die Kosten berufsbezogener Bildungsma\u00dfnahmen. 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