{"id":26830,"date":"2013-05-02T16:35:23","date_gmt":"2013-05-02T14:35:23","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=26830"},"modified":"2013-05-02T16:35:23","modified_gmt":"2013-05-02T14:35:23","slug":"kommission-fordert-abschaffung-der-selektiven-steuerbefreiung-fur-offentliche-unternehmen-in-den-niederlanden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kommission-fordert-abschaffung-der-selektiven-steuerbefreiung-fur-offentliche-unternehmen-in-den-niederlanden\/","title":{"rendered":"Kommission fordert Abschaffung der selektiven Steuerbefreiung f\u00fcr \u00f6ffentliche Unternehmen in den Niederlanden"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat den Niederlanden f\u00f6rmlich vorgeschlagen, die geltende Befreiung niederl\u00e4ndischer \u00f6ffentlicher Unternehmen von der Unternehmensteuer abzuschaffen. Nach Auffassung der Kommission sollten \u00f6ffentliche Unternehmen, die gewerbliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben und dabei im Wettbewerb mit Unternehmen der Privatwirtschaft stehen, ebenfalls der Unternehmensteuer unterliegen. Werden bestimmte Unternehmen nur aus dem Grund, dass sie dem Staat geh\u00f6ren, von der Steuer befreit, entsteht ihnen ein Wettbewerbsvorteil, der mit den EU-Beihilfevorschriften nicht vereinbar ist.<\/span><\/h1>\n<p>Der f\u00fcr Wettbewerbspolitik zust\u00e4ndige Vizepr\u00e4sident der Kommission Joaqu\u00edn Almunia erkl\u00e4rte: &#8222;Die Vorteile des Binnenmarkts k\u00f6nnen sich nur dann voll entfalten, wenn fairer Wettbewerb herrscht. F\u00fcr alle Marktteilnehmer muss Waffengleichheit gelten. Ich bin zuversichtlich, dass die Niederlande ihre Steuergesetzgebung in dieser Hinsicht anpassen werden.&#8220;<\/p>\n<p>Nach dem niederl\u00e4ndischen Unternehmensteuergesetz sind gewerbliche T\u00e4tigkeiten \u00f6ffentlicher Stellen grunds\u00e4tzlich von der Unternehmensteuer befreit, gleich ob es sich um einen Teil der \u00f6ffentlichen Verwaltung oder um staatseigene Unternehmen handelt. Zwar sind manche gewerblichen T\u00e4tigkeiten (u. a. Landwirtschaft und Bergbau) und bestimmte staatseigene Unternehmen (wie der Flughafen Schiphol in Amsterdam oder die Nationale Lotterie) von der Befreiung ausgenommen, doch bleiben viele gewerbliche T\u00e4tigkeiten \u00f6ffentlicher Stellen &#8211; so z. B. alle Dienstleistungen &#8211; und zahlreiche staatseigene Unternehmen von der Unternehmensteuer befreit. Zu den befreiten Unternehmen geh\u00f6ren u. a. der Hafen Rotterdam, Holland Casino, der Flughafen von Maastricht, mehrere Entwicklungsagenturen, die Industriebank LIOF und Twinning Holding. Sie stehen im unmittelbaren Wettbewerb mit Privatunternehmen in den Niederlanden und im EU-Binnenmarkt, denen die Befreiung nicht gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n<p>Infolge einer Reihe von Beschwerden machte die Kommission den Niederlanden im Juli 2008 Mitteilung von ihrer vorl\u00e4ufigen Auffassung, dass die Steuerbefreiung den Wettbewerb im Binnenmarkt verf\u00e4lsche und somit gegen Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV) versto\u00dfe. Die Pr\u00fcfung der Kommission hat ergeben, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung \u00f6ffentlicher und privater Unternehmen mit gewerblicher T\u00e4tigkeit den staatseigenen Unternehmen einen selektiven Vorteil verschafft.<\/p>\n<p>Um die Steuergesetzgebung mit dem Binnenmarkt in Einklang zu bringen, gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<div><\/div>\n<ul>\n<li>Abschaffung der Befreiung von gewerblichen T\u00e4tigkeiten aller staatlichen Stellen &#8211; gleich ob Teil der \u00f6ffentlichen Verwaltung oder staatseigene Unternehmen -, so dass \u00f6ffentliche und private gewerbliche T\u00e4tigkeiten in gleicher Weise der Unternehmensteuer unterliegen; diese Option w\u00e4re die wirksamste.<\/li>\n<li>nur Abschaffung der Befreiung staatseigener Unternehmen, sofern gleichzeitig alle derzeit von der \u00f6ffentlichen Verwaltung ausge\u00fcbten gewerblichen T\u00e4tigkeiten in (staatseigene) Unternehmen ausgegliedert werden, die der Unternehmensteuer unterliegen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Niederlande m\u00fcssen der Kommission nun innerhalb eines Monats mitteilen, ob sie den vorgeschlagenen \u00c4nderungen zustimmen k\u00f6nnen. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, kann die Kommission ein f\u00f6rmliches Pr\u00fcfverfahren einleiten.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-13-395_de.htm?locale=en\" target=\"_blank\">Weitere Informationen<\/a>\u00a0finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.<\/p>\n<p>EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.05.2013<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat den Niederlanden f\u00f6rmlich vorgeschlagen, die geltende Befreiung niederl\u00e4ndischer \u00f6ffentlicher Unternehmen von der Unternehmensteuer abzuschaffen. Nach Auffassung der Kommission sollten \u00f6ffentliche Unternehmen, die gewerbliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben und dabei im Wettbewerb mit Unternehmen der Privatwirtschaft stehen, ebenfalls der Unternehmensteuer unterliegen. 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