{"id":27223,"date":"2013-05-04T11:21:41","date_gmt":"2013-05-04T09:21:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=27223"},"modified":"2021-11-30T17:05:07","modified_gmt":"2021-11-30T15:05:07","slug":"einfuhrung-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale-dstv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einfuhrung-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale-dstv\/","title":{"rendered":"Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (DStV)"},"content":{"rendered":"<div id=\"content-cleaner\">\n<h1>Die \u201eelektronische Lohnsteuerkarte\u201c naht \u2013 Besser als erwartet!<\/h1>\n<div><\/div>\n<p>Mit der in K\u00fcrze bevorstehenden Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM, sog. \u201eElsterLohn II\u201c) geh\u00f6rt die alte Lohnsteuerkarte aus Papier nun endg\u00fcltig der Vergangenheit an. Ab\u00a0<strong>1.1.2013<\/strong>\u00a0sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Verfahren zu nutzen und die ELStAM-Daten zum Datenabgleich abzurufen. Allerdings sieht die Situation inzwischen bedeutend besser aus als noch vor einem Jahr.<\/p>\n<p>Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) durfte im Rahmen der Sitzung seines Steuerrechtsausschusses am 3.9.2012 Frau Dipl.-Kffr. Christiane Grahn, fachliche Projektleiterin ELStAM aus dem f\u00fcr das Projekt federf\u00fchrend beauftragten Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, zum fachlichen Austausch begr\u00fc\u00dfen. Sie stellte dem DStV die aktuellen Pl\u00e4ne zur Einf\u00fchrung des Verfahrens, die allgemeinen Abl\u00e4ufe bei der zuk\u00fcnftigen Anwendung der Datenbank sowie die Ergebnisse der Pilotphase vor.<\/p>\n<p><strong>Flexible Regelungen f\u00fcr Arbeitgeber in der einj\u00e4hrigen Einf\u00fchrungsphase!<\/strong><br \/>\nZum Abruf der Daten eines Arbeitnehmers ben\u00f6tigt der Arbeitgeber lediglich dessen Identifikationsnummer sowie dessen Geburtsdatum. Der Abruf der ELStAM-Daten durch den Arbeitgeber ist\u00a0<strong>freiwillig ab 1.11.2012<\/strong>\u00a0m\u00f6glich. Ab 1.1.2013 besteht zwar f\u00fcr jeden Arbeitgeber die Pflicht, das Verfahren zu nutzen. Die Finanzverwaltung gew\u00e4hrt jedoch eine\u00a0<strong>Kulanzfrist bis zum 31.12.2013<\/strong>. Unabh\u00e4ngig von speziellen Kriterien, wie beispielsweise der Betriebsgr\u00f6\u00dfe, kann jeder Arbeitgeber in diesem Zeitraum selbst entscheiden, wann er mit der Nutzung beginnt. Zudem ist es jedem Arbeitgeber \u00fcberlassen, ob er das Verfahren zun\u00e4chst nur f\u00fcr einen Mitarbeiter oder aber gleich f\u00fcr mehrere Angestellte durchlaufen lassen m\u00f6chte. Allerdings muss\u00a0<strong>mindestens eine Abrechnung pro Arbeitnehmer in 2013<\/strong>\u00a0mit ELStAM erfolgen, so dass als\u00a0<strong>sp\u00e4tester Umstiegszeitpunkt die Lohnabrechnung 12\/2013<\/strong>\u00a0gew\u00e4hlt werden kann. Bis zum erstmaligen Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber bleibt alles wie bisher. So gelten auch die bisher gew\u00e4hrten Freibetr\u00e4ge des Arbeitnehmers weiter. Erst ab dem erstmaligen Abruf verlieren die Lohnsteuerkarte 2010 und die Ersatzbescheinigungen 2011 bzw. 2012 ihre G\u00fcltigkeit. Vom Zeitpunkt des Einstiegs an erfolgt\u00a0<strong>keine R\u00fcckrechnung<\/strong>\u00a0auf den 1.1.2013. Um etwaige Abweichungen in angemessener Zeit mit dem Arbeitnehmer kl\u00e4ren und Anpassungen vornehmen zu k\u00f6nnen, soll eine\u00a0<strong>gesetzliche Korrekturfrist<\/strong>eingef\u00fchrt werden. Diese soll es dem Arbeitgeber erm\u00f6glichen, bei Abweichungen seine bisherigen Daten\u00a0<strong>drei Monate ab dem Abruf<\/strong>\u00a0weiter als Grundlage f\u00fcr die Lohnabrechnung zu verwenden. Innerhalb dieses Zeitraums kann er die Anmeldungen weiterhin in Papierform abgeben.<\/p>\n<p><strong>Erleichterungen f\u00fcr Arbeitnehmer<\/strong><br \/>\n<strong>Ab dem 13.9.2012<\/strong>\u00a0sind die\u00a0<strong>ELStAM f\u00fcr den Abruf durch die Arbeitnehmer auf der Internetseite \u201eElster\u201c<\/strong>\u00a0freigeschaltet. Hierf\u00fcr ist eine Registrierung durch den Arbeitnehmer erforderlich. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens erh\u00e4lt er einen pers\u00f6nlichen PIN, der ihm an seinen Hauptwohnsitz geschickt wird und durch den nur er Einsicht in s\u00e4mtliche gespeicherte Daten erh\u00e4lt. F\u00fcr Arbeitnehmer gilt, dass Ereignisse, die bei der Meldebeh\u00f6rde registriert wurden, wie beispielsweise die Heirat, automatisch an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern, welches f\u00fcr die ELStAM-Datenspeicherung sowie Weiterleitung zust\u00e4ndig ist, \u00fcbermittelt werden. Der Arbeitnehmer muss dem f\u00fcr ihn zust\u00e4ndigen Finanzamt gegen\u00fcber nur noch t\u00e4tig werden, wenn er beispielsweise eine ung\u00fcnstigere Steuerklasse w\u00e4hlen m\u00f6chte oder sich die Verh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Er ist jedoch auch im elektronischen Abrufverfahren weiterhin dazu verpflichtet, j\u00e4hrlich Antr\u00e4ge f\u00fcr Freibetr\u00e4ge neu zu stellen. F\u00fcr 2013 k\u00f6nnen diese Antr\u00e4ge ab dem 1.10.2012 auf amtlichen Vordruck eingereicht werden.<\/p>\n<p><strong>Erkenntnisse aus der Pilotierung<\/strong><br \/>\nIn der Pilotphase wurden Daten von ca. 618.000 Arbeitnehmern verglichen. In\u00a0<strong>85 %<\/strong>\u00a0der Anmeldungen gab es\u00a0<strong>keine Auff\u00e4lligkeiten<\/strong>. Innerhalb der Datenabweichungen von 15 % traten die gr\u00f6\u00dften Abweichungen bei den Kinderfreibetr\u00e4gen (34,4 %), bei der Steuerklasse (24,6 %), den Freibetr\u00e4gen (21,5 %) sowie den Religionszugeh\u00f6rigkeiten des Steuerpflichtigen und dessen Ehegatten (zusammen: 18,6 %) auf. Lediglich bei\u00a0<strong>0,4 %<\/strong>\u00a0sind die\u00a0<strong>Anmeldungen g\u00e4nzlich fehlgeschlagen<\/strong>. Urs\u00e4chlich f\u00fcr die Abweichungen waren h\u00e4ufig die Daten im Lohnkonto, die nicht aktuell waren. Zu einem geringeren Teil entsprachen auch die Daten in den ELStAM nicht den aktuellen Verh\u00e4ltnissen. Die Hersteller von Lohnbuchhaltungssoftware, die nicht an der Pilotierung teilgenommen haben, werden explizit von der Finanzverwaltung angeschrieben und informiert.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><br \/>\nDerzeit werden\u00a0<strong>zwei Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen<\/strong>\u00a0erarbeitet, eines zur Einf\u00fchrung, welches noch im September 2012 erscheinen soll, sowie ein allgemeines Anwendungsschreiben. Dar\u00fcber hinaus sollen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die<strong>rechtlichen Rahmenbedingungen<\/strong>\u00a0geschaffen werden.<\/p>\n<p>In K\u00fcrze wird als\u00a0<strong>erste gezielte Information<\/strong>\u00a0sowie\u00a0<strong>Hilfe f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer<\/strong>ein\u00a0<strong>Leitfaden f\u00fcr Lohnb\u00fcros<\/strong>\u00a0auf der Internetseite \u201eElster\u201c ver\u00f6ffentlicht. Er soll die h\u00e4ufigsten Abweichungen erl\u00e4utern und erkl\u00e4ren, welche Ma\u00dfnahmen im Falle falscher ELStAM zu treffen sind. Auf Basis dieser Brosch\u00fcre sollen viele Fragen bereits im Lohnb\u00fcro kl\u00e4r bar sein. Weitere gezielte Informationen seitens der Finanzverwaltung sollen folgen.<\/p>\n<p>Der DStV bietet den\u00a0<strong>Leitfaden f\u00fcr Lohnb\u00fcros den Mitgliedern der Landesverb\u00e4nde<\/strong>\u00a0bereits jetzt zum Download in\u00a0<strong>StBdirekt<\/strong>\u00a0an. Zudem regt der DStV eine fr\u00fchzeitige Teilnahme an dem Verfahren an, um ausreichend Zeit zur Ausschaltung von Fehlerquellen zu haben. Arbeitgeber sollten in diesem Sinne gegen\u00fcber ihren Arbeitnehmern die fr\u00fchzeitige pers\u00f6nliche \u00dcberpr\u00fcfung der ELStAM \u00fcber die Internetseite \u201eElster\u201c anregen.<\/p>\n<p><small>Stand: 8.9.2012<\/small><\/p>\n<p>Lesen Sie hierzu auch:<br \/>\nElektronische Lohnsteuerkarte &#8211; Steuerberater fordern Verschiebung um ein ganzes Jahr!<\/p>\n<\/div>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u201eelektronische Lohnsteuerkarte\u201c naht \u2013 Besser als erwartet! Mit der in K\u00fcrze bevorstehenden Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM, sog. \u201eElsterLohn II\u201c) geh\u00f6rt die alte Lohnsteuerkarte aus Papier nun endg\u00fcltig der Vergangenheit an. Ab\u00a01.1.2013\u00a0sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Verfahren zu nutzen und die ELStAM-Daten zum Datenabgleich abzurufen. Allerdings sieht die Situation inzwischen bedeutend besser aus &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einfuhrung-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale-dstv\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Einf\u00fchrung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (DStV)<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1689,63],"tags":[2836],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27223"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27223"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27223\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27223"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=27223"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=27223"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}