{"id":27561,"date":"2013-05-05T07:23:49","date_gmt":"2013-05-05T05:23:49","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=27561"},"modified":"2018-04-13T11:15:22","modified_gmt":"2018-04-13T09:15:22","slug":"fragen-und-antworten-zum-steuerabkommen-mit-der-schweiz-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fragen-und-antworten-zum-steuerabkommen-mit-der-schweiz-2\/","title":{"rendered":"Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz"},"content":{"rendered":"<h1>Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz<\/h1>\n<div>\n<p>Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen sollen die Besteuerung deutscher Kapitalverm\u00f6gen in der Schweiz gesichert und die deutsch-schweizerischen steuerlichen Beziehungen auf eine zukunftsf\u00e4hige Basis gestellt werden. Hier erhalten Sie Antworten auf die am h\u00e4ufigsten gestellten Fragen zu der Vereinbarung.<\/p>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<h2>Was ist das deutsch-schweizerische Steuerabkommen?<\/h2>\n<p>Was ist das deutsch-schweizerische Steuerabkommen?<\/p><\/div>\n<p>Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen (eigentlich: Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft \u00fcber die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012) ist ein bilaterales Abkommen \u00fcber die Besteuerung von Finanzanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz. Das Schweizer Parlament hat das Abkommen im Juli 2012 gebilligt. In Deutschland befindet sich das Steuerabkommen im Ratifizierungsverfahren, das im Herbst 2012 abgeschlossen werden soll. In Kraft treten und angewendet werden soll das Steuerabkommen zum 1. Januar 2013.<\/p>\n<h2>Was wird durch das Steuerabkommen geregelt?<\/h2>\n<p>Das Steuerabkommen dient der gleichm\u00e4\u00dfigen steuerlichen Behandlung von Finanzanlagen in Deutschland und der Schweiz. Bei schweizerischen Banken verwaltete Kapitalverm\u00f6gen und -ertr\u00e4ge von in Deutschland steuerpflichtigen Personen k\u00f6nnen bislang nur schwer besteuert werden. Durch das Steuerabkommen wird die Erhebung der Steuern in der Schweiz erm\u00f6glicht und damit eine Gleichbehandlung gegen\u00fcber inl\u00e4ndischen Anlegern geschaffen. Bereits in der Schweiz unversteuert angelegte Gelder werden dabei nachversteuert.<\/p>\n<p>Zudem wird die Besteuerung von in der Schweiz belegenen Verm\u00f6genswerten im Erbschaftsfall deutscher Steuerpflichtiger \u2013 entweder durch Meldung an die zust\u00e4ndigen deutschen Finanzbeh\u00f6rden oder durch Besteuerung mit dem H\u00f6chstsatz von 50 Prozent \u2013 sichergestellt.<\/p>\n<p>Flankierend hierzu wird durch einen gegen\u00fcber dem OECD-Standard erweiterten Informationsaustausch ein zus\u00e4tzliches Entdeckungsrisiko f\u00fcr Schwarzgeld in der Schweiz geschaffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Warum braucht man das Steuerabkommen?<\/h2>\n<p>Durch das Steuerabkommen wird die effektive Besteuerung der in Deutschland steuerpflichtigen Personen mit Kapitalanlagen in der Schweiz sichergestellt. Hauptziel ist es, k\u00fcnftig auch in Schweiz die deutschen Steueranspr\u00fcche gegen\u00fcber deutschen Steuerpflichtigen vollst\u00e4ndig durchzusetzen. Bisher ist das nur unzureichend m\u00f6glich. Gegen\u00fcber denjenigen, die auch schon bisher in Deutschland ordnungsgem\u00e4\u00df ihre Steuern bezahlt haben, ist das eine zentrale Frage der Gerechtigkeit.<\/p>\n<p>Das Steuerabkommen schafft mit der Nachbesteuerung f\u00fcr die Vergangenheit sowie der Quellensteuer und der Erhebung von Erbschaftsteuer f\u00fcr die Zukunft eine steuerliche Gleichbehandlung.<\/p>\n<div><span style=\"font-size: 24px; font-weight: bold;\">Wie hoch werden die Kapitalertr\u00e4ge k\u00fcnftig bei Schweizer Banken besteuert?<\/span><\/div>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kommt auf deutsche Anleger in der Schweiz die gleiche Belastung zu wie in Deutschland. Kapitalertr\u00e4ge &#8211; also Zinsen, Dividenden, sonstige Ertr\u00e4ge und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne \u2013 werden mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidarit\u00e4tszuschlag hieraus, also insgesamt 26,375 Prozent, besteuert. Optional kann die Kirchensteuer, zum Steuersatz von 9 Prozent, entrichtet werden. Dann ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 27,9951 Prozent.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wie hoch wird das bisher unversteuerte Kapital bei Schweizer Banken besteuert?<\/h2>\n<p>In der Schweiz auf Konten oder Depots angelegte unversteuerte Verm\u00f6genswerte deutscher Steuerpflichtiger werden in H\u00f6he von 21 Prozent bis 41 Prozent des Kapitals nachversteuert. Die exakte H\u00f6he des Steuersatzes h\u00e4ngt von der Haltedauer und H\u00f6he der Anlage ab und wird durch eine Formel berechnet.<\/p>\n<div><span style=\"font-size: 24px; font-weight: bold;\">Kann der Steuersatz f\u00fcr die Zukunft auch ver\u00e4ndert werden?<\/span><\/div>\n<p>Der Steuersatz f\u00fcr Ertr\u00e4ge aus Verm\u00f6gen deutscher Anleger bei schweizerischen Banken richtet sich nach dem Steuersatz f\u00fcr Kapitalertr\u00e4ge aus Verm\u00f6gen in Deutschland. Das Abkommen sieht vor, dass entsprechende \u00c4nderungen im deutschen Recht der zust\u00e4ndigen schweizerischen Beh\u00f6rde mitgeteilt werden. Die Steuers\u00e4tze, die nach Unterzeichnung dieses Abkommens im deutschen Recht ge\u00e4ndert werden, finden zeitgleich Anwendung auf die Besteuerung der entsprechenden Ertr\u00e4ge in der Schweiz. Sollte die Schweiz der Anhebung der Steuers\u00e4tze nicht nachkommen, kann Deutschland mit einer Frist von sechs Monaten das Abkommen k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>M\u00fcssen Anleger neben der Besteuerung mit weiteren Konsequenzen rechnen?<\/h2>\n<p>Da das Abkommen f\u00fcr die Vergangenheit und Zukunft eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Besteuerung der in der Schweiz befindlichen Verm\u00f6gensanlagen sicherstellt, besteht kein Grund f\u00fcr weitere Sanktionen. Bereits vor der Unterzeichnung des Steuerabkommens laufende Verfahren werden jedoch fortgef\u00fchrt. Eine Einstellung dieser Verfahren ist auch nach dem In-Kraft-Treten des Abkommens nicht vorgesehen.<\/p>\n<div><span style=\"font-size: 24px; font-weight: bold;\">Hat das Steuerabkommen Auswirkungen auf mein Erspartes bei einer Bank in Deutschland?<\/span><\/div>\n<p>Das Steuerabkommen greift nur f\u00fcr Kapitalverm\u00f6gen deutscher Anleger bei Kreditinstituten in der Schweiz. Guthaben bei Banken im Inland sind davon nicht ber\u00fchrt. Hier richtet sich die Besteuerung nach den deutschen Steuergesetzen. Umgekehrt kann die Schweiz nach dem Steuerabkommen entsprechende Ma\u00dfnahmen bei der Besteuerung von Verm\u00f6gen schweizerischer Anleger bei Banken in Deutschland fordern. Dies ist jedoch aktuell noch nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wo liegt der Vorteil des neuen Verfahrens?<\/h2>\n<p>Die Steuer auf Kapitalertr\u00e4ge wird in der Schweiz, wie bereits im Inland, als Quellensteuer erhoben. Diese Steuer wird direkt von den Kreditinstituten einbehalten und abgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Warum werden die Verm\u00f6gensertr\u00e4ge anonym besteuert?<\/h2>\n<p>Auch in Deutschland wird die Abgeltungsteuer als Quellensteuer auf Kapitalertr\u00e4ge einbehalten und anonym abgef\u00fchrt. Flankierend hierzu besteht aber f\u00fcr die deutschen Finanzbeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine \u00dcberpr\u00fcfung vorzunehmen. Diesem System sind die Regelungen nach dem Steuerabkommen nachgebildet. Auch das Steuerabkommen sieht erstmals \u00dcberpr\u00fcfungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Verm\u00f6gensanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz vor.<\/p>\n<div><span style=\"font-size: 24px; font-weight: bold;\">Warum werden Verm\u00f6genswerte f\u00fcr die Vergangenheit anonym besteuert?<\/span><\/div>\n<p>Mit dem Steuerabkommen sollen die steuerlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Dazu ist erforderlich, dass Verm\u00f6gensanlagen in der Schweiz kurzfristig und pragmatisch einer realistischen Nachversteuerung unterworfen werden. Dies gebietet schon die Steuergerechtigkeit. Die einzige M\u00f6glichkeit dieses technisch umzusetzen, besteht in einer pauschalen statt einer individuellen Nachversteuerung, die jedoch auf Wunsch m\u00f6glich ist. Anonym geschieht dies, weil eine r\u00fcckwirkende Durchbrechung des strafrechtlich gesch\u00fctzten Bankgeheimnisses in der Schweiz verfassungsrechtlich nicht m\u00f6glich ist. Daher ist eine r\u00fcckwirkende namentliche Nennung der deutschen Steuerpflichtigen, die von der M\u00f6glichkeit der Nachversteuerung Gebrauch machen, der Schweiz aus Rechtsgr\u00fcnden nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Ist das Abkommen mit geltendem EU-Recht vereinbar?<\/h2>\n<p>Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ist mit dem EU-Recht vereinbar. Zinszahlungen, die unter das zwischen der EU und der Schweiz geltende Zinsbesteuerungsabkommen fallen, sind vom Anwendungsbereich des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens ausgenommen. Dies gilt auch bei k\u00fcnftigen Erweiterungen des EU-Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz ab dem Zeitpunkt der Anwendung der Erweiterungen. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen in der Fassung von 5. April 2012 ist mit der Europ\u00e4ischen Kommission abgestimmt.<\/p>\n<h2>Wie kommen die Steuern nach Deutschland?<\/h2>\n<p>Die Steuern werden, wie die deutsche Abgeltungsteuer sofort als Quellensteuer durch die schweizerischen Zahlstellen einbehalten und \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung und das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern den berechtigten deutschen K\u00f6rperschaften \u00fcberwiesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wie viel Geld deutscher Anleger liegt unversteuert in der Schweiz?<\/h2>\n<p>Niemand ist in der Lage, eine seri\u00f6se Aussage dar\u00fcber zu treffen, wie viel unversteuerte Verm\u00f6gensanlagen deutscher Steuerpflichtiger bei Kreditinstituten in der Schweiz angelegt sind. Das Bundesministerium der Finanzen geht aufgrund allgemein zug\u00e4nglicher Quellen von einem Gesamtanlagevolumen deutscher Anleger in der Schweiz von ca. 260 bis 360 Mrd. CHF aus. Erfahrungsgem\u00e4\u00df d\u00fcrften davon ca. 50 Prozent auf institutionelle Anleger (z.B. Pensionsfonds) entfallen. Demzufolge erscheint ein Volumen von 130 bis 180 Mrd. CHF in der Schweiz, das Privatanlegern zuzurechnen ist, plausibel. Weil diese Kapitalanlagen zum Teil schon sehr lange in der Schweiz liegen, sind die darauf beruhenden Steueranspr\u00fcche bereits teilweise durch Verj\u00e4hrung erloschen. Weiterhin waren viele Kapitalertr\u00e4ge nicht oder nur zum Teil steuerpflichtig. Unversteuerte Kapitalanlagen in H\u00f6he von 60 bis 95\u00a0<abbr title=\"Milliarden\">Mrd.<\/abbr>\u00a0CHF erscheinen deshalb nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen aus der Nachversteuerung?<\/h2>\n<p>Die exakte Bestimmung der Steuereinnahmen h\u00e4ngt von vielen Variablen, wie dem Anlagevolumen und der individuellen Anlagesituation, ab. Eine genaue Berechnung ist nur schwer m\u00f6glich. Geht man von einem Anlagevolumen von 60 Mrd. CHF aus und wendet darauf 21 Prozent an, dann erscheinen 10 Mrd. Euro nicht ausgeschlossen. Da diese Werte jedoch naturgem\u00e4\u00df mit vielen Unsicherheiten behaftet sind, wird im Ratifizierungsgesetz nur der im Abkommen garantierte Betrag von 2 Mrd. CHF ausgewiesen. Dieser Betrag flie\u00dft dem deutschen Fiskus (Bund, L\u00e4ndern und Gemeinden) unabh\u00e4ngig von allen Variablen und Unw\u00e4gbarkeiten auf alle F\u00e4lle zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Gibt es mit anderen L\u00e4ndern auch entsprechende Abkommen?<\/h2>\n<p>Die Schweiz hat bisher entsprechende Steuerabkommen mit Gro\u00dfbritannien und \u00d6sterreich abgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wie wird die Einhaltung des Abkommens sichergestellt?<\/h2>\n<p>Die zust\u00e4ndige schweizerische Beh\u00f6rde kontrolliert regelm\u00e4\u00dfig bei den schweizerischen Zahlstellen die Einhaltung der Pflichten nach diesem Steuerabkommen. Im \u00dcbrigen wird die zust\u00e4ndige deutsche Beh\u00f6rde \u00fcber die Resultate und wichtigsten Erkenntnisse dieser Kontrollen informiert und kann diese Ergebnisse ver\u00f6ffentlichen. Weiterhin wird bei der in der Schweiz vorgeschriebenen j\u00e4hrlichen Pr\u00fcfung der finanziellen Rechnungslegung von Finanzinstituten durch ein unabh\u00e4ngiges Revisionsunternehmen auch die Einhaltung von Rechtvorschriften gepr\u00fcft, die f\u00fcr die Rechnungslegung von Belang sind. In diesem Rahmen wird auch das deutsch-schweizerische Steuerabkommen bei der j\u00e4hrlichen Rechnungsrevision in \u00dcbereinstimmung mit den anwendbaren Pr\u00fcfungsvorschriften zu beachten sein.<\/p>\n<div><span style=\"font-size: 24px; font-weight: bold;\">Ist nicht auch ein erweiterter Informationsaustausch ratsam?<\/span><\/div>\n<p>Die Bundesregierung setzt sich in ihrer Politik f\u00fcr mehr Transparenz im Steuerbereich ein. Ein automatischer Informationsaustausch, wie er etwa mit L\u00e4ndern der EU (au\u00dfer Luxemburg und \u00d6sterreich) erfolgt, konnte mit der Schweiz noch nicht vereinbart werden. Das bilaterale Abkommen stellt jedoch mit der Einf\u00fchrung eines \u00fcber den (im Jahr 2010 revidierten Doppelbesteuerungsabkommen bereits umgesetzten) OECD-Standard hinausgehenden erweiterten Informationsaustausch bereits einen deutlichen Fortschritt zu mehr Transparenz dar.<\/p>\n<div><span style=\"font-size: 24px; font-weight: bold;\">Besteht nicht die Gefahr, dass Gelder vor dem In-Kraft-Treten des Abkommens einfach in andere L\u00e4nder transferiert werden?<\/span><\/div>\n<p>Die Verlagerung von Kapitalverm\u00f6gen deutscher Steuerpflichtiger aus der Schweiz in andere Drittstaaten wird mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung m\u00f6glich sein. Bereits jetzt haben sich die Schweizer Banken dazu verpflichtet, kein Kapital aus steuerlichen Gr\u00fcnden in Drittstaaten anzulegen. Zudem hat die Schweizerische Bankiervereinigung empfohlen, keine Gelder an ausl\u00e4ndische Zweigstellen zu transferieren. Die Einhaltung dieser Empfehlung wird von der eidgen\u00f6ssischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) kontrolliert. Zudem basiert die Attraktivit\u00e4t des Anlagestandorts Schweiz nicht nur auf finanziellen Gegebenheiten. Investoren sch\u00e4tzen auch Aspekte wie politische Stabilit\u00e4t, fachliche Professionalit\u00e4t und r\u00e4umliche N\u00e4he. Davon kann bei der Anlage in vermeintlichen Steueroasen nicht ausgegangen werden.<\/p>\n<div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fragen und Antworten zum Steuerabkommen mit der Schweiz Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen sollen die Besteuerung deutscher Kapitalverm\u00f6gen in der Schweiz gesichert und die deutsch-schweizerischen steuerlichen Beziehungen auf eine zukunftsf\u00e4hige Basis gestellt werden. Hier erhalten Sie Antworten auf die am h\u00e4ufigsten gestellten Fragen zu der Vereinbarung. Was ist das deutsch-schweizerische Steuerabkommen? 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