{"id":27754,"date":"2012-10-31T19:38:32","date_gmt":"2012-10-31T17:38:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=27754"},"modified":"2018-03-22T11:24:33","modified_gmt":"2018-03-22T09:24:33","slug":"pokergewinne-sind-steuerpflichtig-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pokergewinne-sind-steuerpflichtig-2\/","title":{"rendered":"Pokergewinne sind steuerpflichtig"},"content":{"rendered":"<p>\u201cDas Finanzgericht K\u00f6ln hat heute entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen.<\/p>\n<p>In dem Verfahren (Az.:\u00a012 K 1136\/11) hat ein Flugkapit\u00e4n geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Es steht auf dem Standpunkt, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsm\u00e4\u00dfig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Eink\u00fcnfte.<\/p>\n<p>In der m\u00fcndlichen Verhandlung stritten die Beteiligten insbesondere darum, ob beim Pokern das Gl\u00fcck oder das Geschick \u00fcberwiegt. Der Vertreter der Finanzverwaltung verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen F\u00e4higkeiten gewinne. Demgegen\u00fcber sagte der Kl\u00e4ger: \u201cJeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die gro\u00dfen Turniere werden immer wieder von Anf\u00e4ngern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartengl\u00fcck\u201d.<\/p>\n<p>Der 12. Senat des Finanzgerichts lie\u00df sich von den Argumenten des Kl\u00e4gers nicht \u00fcberzeugen. Er wies die Klage mit der Begr\u00fcndung ab, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. Es komme f\u00fcr die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel f\u00fcr einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Ma\u00dfgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen F\u00e4higkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen k\u00f6nne und wiederholt Gewinne erziele.<\/p>\n<p>Der 12. Senat hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof in M\u00fcnchen zugelassen. Das schriftliche Urteil wird den Beteiligten demn\u00e4chst zugestellt und auf der Homepage des Finanzgerichts K\u00f6ln (<a title=\"Finanzgericht K\u00f6ln\" href=\"http:\/\/www.fg-koeln.nrw.de\">www.FG-Koeln.NRW.de<\/a>) ver\u00f6ffentlicht werden.\u201d<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>FG K\u00f6ln Urteil vom 31.10.2012 \u2013\u00a012 K 1136\/11<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Pressemitteilung des Gerichts:\u00a0<a title=\"Finanzgericht K\u00f6ln\" href=\"http:\/\/www.fg-koeln.nrw.de\">Finanzgericht K\u00f6ln<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201cDas Finanzgericht K\u00f6ln hat heute entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen. In dem Verfahren (Az.:\u00a012 K 1136\/11) hat ein Flugkapit\u00e4n geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pokergewinne-sind-steuerpflichtig-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Pokergewinne sind steuerpflichtig<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1689],"tags":[2887,2888],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27754"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=27754"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/27754\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=27754"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=27754"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=27754"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}