{"id":27827,"date":"2012-09-06T10:21:54","date_gmt":"2012-09-06T08:21:54","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=27827"},"modified":"2021-11-30T17:05:07","modified_gmt":"2021-11-30T15:05:07","slug":"reform-des-reisekostenrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reform-des-reisekostenrechts\/","title":{"rendered":"Reform des Reisekostenrechts"},"content":{"rendered":"<h2>Reform des Reisekostenrechts nimmt an Fahrt auf!<\/h2>\n<p>Die seit Langem von Wirtschaft und Steuerexperten geforderte Vereinfachung des <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Werbungskosten_Reisekosten_bei%20Dientreisen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reisekostenrechts<\/a> gewinnt an Konturen und d\u00fcrfte in K\u00fcrze in ein Gesetzgebungsverfahren Eingang finden. Die \u00c4nderungen sollen mit einer kleinen, den inzwischen aufgegebenen 12-Punkte-Plan ersetzenden Unternehmenssteuerreform verkn\u00fcpft werden und\u00a0<strong>zum 1.1.2014 in Kraft<\/strong>\u00a0treten. Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) einberufene Projektgruppe stellte im Rahmen eines\u00a0<strong>fachlichen Gedankenaustausches am 29.8.2012<\/strong>\u00a0auf Basis des im Dezember 2011 ver\u00f6ffentlichten \u201eBerichts zu Reformans\u00e4tzen und Vereinfachungsm\u00f6glichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts\u02ba die geplanten und bereits mit der Politik abgestimmten \u00c4nderungen dar. Zu dem Fachgespr\u00e4ch waren Vertreter der L\u00e4nder, Ressorts sowie Verb\u00e4nde eingeladen. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) war durch seinen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer RA\/StB Norman Peters sowie Steuerreferentin RAin\/StBin Sylvia Mein vertreten.<\/p>\n<p>Insgesamt ist hervorzuheben, dass der Verwaltung an einer wirklichen Erleichterung gelegen ist. So wurde die anf\u00e4nglich als unumst\u00f6\u00dflich geltende Vorgabe der Aufkommensneutralit\u00e4t fallen gelassen. Die Reform soll auskunftsgem\u00e4\u00df nun zu\u00a0<strong>Mindereinnahmen von 220 Millionen \u20ac<\/strong>\u00a0f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Neuer Begriff der \u201eersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte\u201c als Ma\u00dfstab!<\/strong><\/p>\n<p>Zuk\u00fcnftigen Gestaltungspielraum d\u00fcrfte die gesetzliche Einf\u00fchrung des\u00a0<strong>neuen Begriffs der \u201eersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte\u201c<\/strong>\u00a0bieten. Der bisherige Begriff der \u201eregelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte\u201c soll dadurch neu definiert werden. Der ge\u00e4nderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs folgend wird ausdr\u00fccklich klargestellt, dass es nur noch eine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte je Dienstverh\u00e4ltnis gibt. Weiter ist vorgesehen, dass die erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte vorrangig anhand der arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegungen zu bestimmen ist. Nur hilfsweise sollen quantitative Kriterien, wie z. B. der Umfang der zu leistenden arbeitsvertraglichen Arbeitszeit, herangezogen werden k\u00f6nnen. Damit stellt der Gesetzgeber die Bestimmung der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte in das\u00a0<strong>Organisationsrecht des Arbeitgebers<\/strong>. So entfiele zuk\u00fcnftig die bisher stets streitanf\u00e4llige Orientierung an qualitativen Elementen zur Bestimmung der regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte. F\u00fcr die Fahrt bis zur ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte gilt der beschr\u00e4nkte Werbungskostenabzug (die bisherige Entfernungspauschale). Fahrten zu allen anderen T\u00e4tigkeitsst\u00e4tten sind danach als Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang entstandene Aufwendungen k\u00f6nnen in ihrer tats\u00e4chlichen H\u00f6he als Werbungskosten abgezogen bzw. steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden.<\/p>\n<p><strong>Verpflegungspauschalen leicht gemacht!<\/strong><\/p>\n<p>Eine\u00a0<strong>erhebliche Vereinfachung<\/strong>\u00a0w\u00fcrde das steuerliche Reisekostenrecht unter anderem durch die geplante\u00a0<strong>Reduzierung der Staffelung bei den Verpflegungspauschalen<\/strong>\u00a0erfahren. Entsprechend der Anregungen des DStV soll f\u00fcr eint\u00e4gige Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten zuk\u00fcnftig ein Pauschbetrag von 12 \u20ac bei einer Mindestabwesenheitszeit von mehr als 8 Stunden ohne weitere Staffelung gelten. Bei mehrt\u00e4gigen Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten ist f\u00fcr den An- und Abreisetag ein Pauschbetrag von jeweils 12 \u20ac ohne die Verpflichtung zur Pr\u00fcfung von Mindestabwesenheitszeiten vorgesehen. Der Pauschbetrag f\u00fcr die Zwischentage mit einer Abwesenheit von 24 Stunden betr\u00e4gt weiterhin 24 \u20ac.<\/p>\n<p>Die Erleichterungen f\u00fcr die <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/Werbungskosten_Verpflegung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verpflegungspauschalen<\/a> sollen entsprechend f\u00fcr\u00a0<strong>Gewerbetreibende und Freiberufler<\/strong>\u00a0gelten.<\/p>\n<p>G\u00e4nzlich gestrichen ist die noch im Projektbericht vorgesehene\u00a0<strong>Pauschalbesteuerung<\/strong>, die eine Auszahlung der Verpflegungspauschalen bis zu 6 \u20ac t\u00e4glich oder 90 \u20ac monatlich durch den Arbeitgeber ohne Pr\u00fcfung einer Mindestabwesenheitszeit erm\u00f6glichen sollte.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen<\/strong>\u00a0zu den wichtigsten geplanten Regelungen, wie z. B. Neuerungen zu den<strong>Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsf\u00fchrung<\/strong>, hat das BMF in einem Papier zusammengefasst, welches Sie\u00a0<strong>hier<\/strong>\u00a0einsehen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reform des Reisekostenrechts nimmt an Fahrt auf! Die seit Langem von Wirtschaft und Steuerexperten geforderte Vereinfachung des Reisekostenrechts gewinnt an Konturen und d\u00fcrfte in K\u00fcrze in ein Gesetzgebungsverfahren Eingang finden. Die \u00c4nderungen sollen mit einer kleinen, den inzwischen aufgegebenen 12-Punkte-Plan ersetzenden Unternehmenssteuerreform verkn\u00fcpft werden und\u00a0zum 1.1.2014 in Kraft\u00a0treten. 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