{"id":28676,"date":"2012-11-07T11:46:53","date_gmt":"2012-11-07T09:46:53","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=28676"},"modified":"2018-06-04T09:09:00","modified_gmt":"2018-06-04T07:09:00","slug":"experten-diskutieren-haftungsbeschrankung-von-partnerschaftsgesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/experten-diskutieren-haftungsbeschrankung-von-partnerschaftsgesellschaften\/","title":{"rendered":"Experten diskutieren Haftungsbeschr\u00e4nkung von Partnerschaftsgesellschaften"},"content":{"rendered":"<h2>Bundesregierung will Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung einf\u00fchren<\/h2>\n<div>\n<p>Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die\u00a0Bundesregierung\u00a0eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung f\u00fcr Angeh\u00f6rige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) \u201cselbst eine Haftungsbeschr\u00e4nkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen\u201d, schreibt die Regierung in ihrem \u201cEntwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung und zur \u00c4nderung des Berufsrechts der Rechtsanw\u00e4lte, Patentanw\u00e4lte, Steuerberater und Wirtschaftspr\u00fcfer\u201d (BT-Drucks. 17\/10487). Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der M\u00f6glichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.<\/p>\n<p>Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angeh\u00f6rigen Freier Berufe \u201czum Teil als nicht befriedigend empfunden\u201d, schreibt die Bundesregierung zur Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfes. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Gro\u00dfkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab. Zwar best\u00fcnden keinerlei rechtliche Bedenken, doch \u201csoll eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden\u201d, hei\u00dft es in der Vorlage. Ein Wechsel in eine englische LLP sei zudem mit h\u00f6heren einmaligen aber auch h\u00f6heren laufenden Kosten f\u00fcr die Beteiligten verbunden.<\/p>\n<p>Bundesregierung<\/p>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 1.5em;\">Rechtsausschuss\/Anh\u00f6rung &#8211; 07.11.2012<\/span><\/p>\n<div>\n<p>Berlin: (hib\/VER) In einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Rechtsausschusses haben am Mittwochnachmittag acht Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haftungsbeschr\u00e4nkung von Partnerschaftsgesellschaften (17\/10487) diskutiert.<\/p>\n<p>Darin sieht die Regierung vor, als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung f\u00fcr Angeh\u00f6rige freier Berufe zu schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) \u201eselbst eine Haftungsbeschr\u00e4nkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen\u201c, hei\u00dft es in dem Entwurf. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der M\u00f6glichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben. Zur Begr\u00fcndung schreibt die Regierung, dass das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft von Angeh\u00f6rigen freier Berufe \u201ezum Teil als nicht befriedigend empfunden\u201c werde. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Gro\u00dfkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab. Zwar best\u00fcnden keinerlei rechtliche Bedenken, doch \u201esoll eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden\u201c, hei\u00dft es in der Vorlage. Ein Wechsel in eine englische LLP sei zudem mit h\u00f6heren einmaligen aber auch h\u00f6heren laufenden Kosten f\u00fcr die Beteiligten verbunden.<\/p>\n<p>Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Lothar J\u00fcnemann, der zugleich Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin ist, zweifelte diesen Trend zur LLP an. Im Gesetzentwurf sei er auch nicht durch Zahlen belegt. Deshalb stellte J\u00fcnemann die Notwendigkeit einer deutschen Alternative infrage. Au\u00dferdem sei nicht nachvollziehbar, warum sie dann ausschlie\u00dflich f\u00fcr Angeh\u00f6rige freier Berufe gelten solle.<\/p>\n<p>Der Berliner Rechtsanwalt und Vorsitzende des Berufsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Markus Hartung, sieht die neue Rechtsform als \u201eattraktive Alternative\u201c zur LLP und begr\u00fc\u00dfte diese Fortentwicklung der bestehenden Rechtsform. \u00c4hnlich argumentierte auch Raoul Riedlinger, Vizepr\u00e4sident der Bundessteuerberaterkammer Berlin.<\/p>\n<p>Heribert Hirte von der Fakult\u00e4t f\u00fcr Rechtswissenschaften der Universit\u00e4t Hamburg sagte, es sei zu erwarten, dass die Partnerschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung vor allem f\u00fcr mittelst\u00e4ndische deutsche Kanzleien eine Alternative zu ausl\u00e4ndischen Rechtsformen sei. Allerdings kritisierte er, dass die neue Rechtsform als \u201ePartnerschaftsgesellschaft mbB\u201c abgek\u00fcrzt werden d\u00fcrfe. Dagegen aber bei der Unternehmergesellschaft (UG) der Zusatz \u201ehaftungsbeschr\u00e4nkt\u201c ausgeschrieben werden m\u00fcsse. Hirte forderte eine Gleichberechtigung f\u00fcr die Inhaber einer UG.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Berlin: (hib\/VER) In einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Rechtsausschusses haben am Mittwochnachmittag acht Experten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haftungsbeschr\u00e4nkung von Partnerschaftsgesellschaften (<\/span>17\/10487<span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">) diskutiert.<\/span><\/p>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<h2>Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer an den Pr\u00e4sidenten des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung und zur \u00c4nderung des Berufsrechts der Rechtsanw\u00e4lte, Patentanw\u00e4lte, Steuerberater und Wirtschaftspr\u00fcfer<\/h2>\n<p>Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident,<br \/>\nder Bundesrat wird sich am 6. Juli 2012 mit dem oben genannten Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen. Die Bundessteuerberaterkammer begr\u00fc\u00dft grunds\u00e4tzlich die geplante Einf\u00fchrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung (PartG mbB). Diese zus\u00e4tzliche Variante der Partnerschaft tr\u00e4gt dazu bei, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der deutschen Partnerschaftsgesellschaft gerade im Vergleich zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) zu st\u00e4rken. Nach unserer Ansicht besteht in zwei Punkten aber noch Nachbesserungsbedarf. Nur wenn diese Fragen befriedigend gel\u00f6st werden, kann das Gesetzesvorhaben tats\u00e4chlich ein Erfolg werden.<br \/>\n1. Einheitliche Mindestversicherungssumme f\u00fcr Steuerberater, Rechtsanw\u00e4lte und Wirtschaftspr\u00fcfer<br \/>\nWir halten den Ansatz des Gesetzentwurfs f\u00fcr verfehlt, f\u00fcr eine Rechtsform, die der gemeinsamen Berufsaus\u00fcbung von Steuerberatern, Rechtsanw\u00e4lten und Wirtschaftspr\u00fcfern dienen soll, hinsichtlich der von der Partnerschaft abzuschlie\u00dfenden Versicherung v\u00f6llig unterschiedliche Anforderungen vorzusehen. Dies gilt namentlich f\u00fcr die Regelung zur Mindestversicherungssumme. Nach Ansicht der Bundessteuerberaterkammer sollte die Mindestversicherungssumme f\u00fcr alle drei Berufe einheitlich auf 1 Mio. \u20ac festgelegt werden, damit die neue Partnerschaft mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung f\u00fcr eine interprofessionelle Zusammenarbeit eine echte Alternative zur englischen LLP werden kann.<br \/>\nDie f\u00fcr die Anwaltschaft vorgesehene Mindestversicherungssumme in H\u00f6he von 2,5 Mio. \u20ac ist nach unserer Auffassung weit \u00fcberh\u00f6ht. Haftungssummen, die \u00fcber 1 Mio. \u20ac hinausgehen, sind auch bei Rechtsanw\u00e4lten eher selten. Vor allem aber w\u00fcrde eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. \u20ac die Versicherungspr\u00e4mie f\u00fcr die von der Partnerschaft abzuschlie\u00dfenden Versicherung so verteuern, dass die neue Rechtsform gerade f\u00fcr kleinere Partnerschaften nicht mehr attraktiv w\u00e4re. Hierauf hat auch der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme hingewiesen und angemahnt, die Kosten f\u00fcr die Versicherung zu begrenzen, um die Attraktivit\u00e4t der neuen Rechtsform nicht zu gef\u00e4hrden.<br \/>\nDer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dagegen davon ab, f\u00fcr reine Steuerberaterpartnerschaften im Fall der PartG mbB als Voraussetzung f\u00fcr das Eingreifen der Haftungsbeschr\u00e4nkung einen festen Betrag f\u00fcr die Mindestversicherungssumme vorzuschreiben. Er bel\u00e4sst es bei der allgemeinen Regelung, dass auch die PartG mbB von Steuerberatern eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abschlie\u00dfen und unterhalten muss.<br \/>\nWir halten diese Regelung f\u00fcr sehr bedenklich, da sie zu erheblichen Rechtsunsicherheiten f\u00fchrt. Es besteht das Risiko, dass die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Haftungsbeschr\u00e4nkung auf das Gesellschaftsverm\u00f6gen nicht greift und die Partner f\u00fcr berufliche Fehler pers\u00f6nlich haften, wenn die Versicherung nicht angemessen<br \/>\nwar und dies in einem Haftungsprozess ein Gericht sp\u00e4ter feststellt. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn die Partnerschaft nur mit der f\u00fcr Steuerberater geltenden Mindestversicherungssumme von 250.000,00 \u20ac versichert ist und ein Schaden von 1 Mio. \u20ac eintritt. Im Interesse der Berufsangeh\u00f6rigen kann dieses Risiko nicht hingenommen werden, zumal wenn die PartG mbB tats\u00e4chlich eine Alternative zur englischen LLP sein soll.<br \/>\nDie Festlegung einer Mindestversicherungssumme ist aber auch aus Gr\u00fcnden des Verbraucherschutzes geboten. Denn bei der PartG mbB ist die Haftung f\u00fcr berufliche Fehler auf das Gesellschaftsverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend der in Einzelpraxis t\u00e4tige Steuerberater gegebenenfalls auch \u00fcber die Mindestversicherungssumme hinaus pers\u00f6nlich haftet. Der Mandant ist daher im Fall der PartG mbB besonders schutzw\u00fcrdig, sodass ein fester Betrag f\u00fcr die Mindestversicherungssumme vorgeschrieben werden sollte.<br \/>\nWir regen daher an, auch f\u00fcr solche Partnerschaften mit beschr\u00e4nkter Berufshaftung, die allein aus Steuerberatern bestehen, eine konkrete Mindestversicherungssumme (von 1 Mio. \u20ac) festzulegen, wie dies der Regierungsentwurf bereits f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte und Wirtschaftspr\u00fcfer vorsieht.<br \/>\n2. Keine eigene Versicherungspflicht der normalen Partnerschaft<br \/>\nNach dem Gesetzentwurf soll abweichend von den Regelungen f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte und Wirtschaftspr\u00fcfer f\u00fcr die Berufsgruppe der Steuerberater eine eigenst\u00e4ndige Versicherungspflicht auch f\u00fcr die normale Partnerschaft mit Handelndenhaftung (ohne Haftungsbeschr\u00e4nkung auf das Gesellschaftsverm\u00f6gen) geschaffen werden.<br \/>\nEin besonderes Bed\u00fcrfnis f\u00fcr eine solche einseitige Sonderregelung f\u00fcr Steuerberater ist indes nicht erkennbar. Sie ist insbesondere zum Schutz der Mandanten nicht geboten, da jedenfalls der handelnde Partner auch pers\u00f6nlich haftet und die Partnerschaft \u00fcber die Versicherung der Partner mitversichert ist. Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Partnerschaft sind somit durch die Berufshaftpflichtversicherung der Partner bereits abgedeckt. Im \u00dcbrigen w\u00fcrde die Einf\u00fchrung einer eigenen Versicherungspflicht hinsichtlich der bereits bestehenden Partnerschaften zu einem erheblichen Umstellungsaufwand f\u00fcr die Berufsangeh\u00f6rigen und die Versicherungswirtschaft mit entsprechenden zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fchren.<br \/>\nWir regen daher an, im Gleichklang mit den Regelungen f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte und Wirtschaftspr\u00fcfer von der Einf\u00fchrung einer gesonderten Versicherungspflicht f\u00fcr die normale Partnerschaft mit Handelndenhaftung abzusehen.<br \/>\nWir bitten Sie, sich daf\u00fcr einzusetzen, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme die Bundesregierung auffordert, den Gesetzentwurf wie vorgeschlagen zu \u00fcberarbeiten.<br \/>\nMit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nNora Schmidt-Ke\u00dfeler<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesregierung will Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung einf\u00fchren Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die\u00a0Bundesregierung\u00a0eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung f\u00fcr Angeh\u00f6rige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) \u201cselbst eine Haftungsbeschr\u00e4nkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen\u201d, schreibt die Regierung in ihrem \u201cEntwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/experten-diskutieren-haftungsbeschrankung-von-partnerschaftsgesellschaften\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Experten diskutieren Haftungsbeschr\u00e4nkung von Partnerschaftsgesellschaften<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[2958],"class_list":["post-28676","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht","tag-partnerschaftsgesellschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/28676","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=28676"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/28676\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=28676"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=28676"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=28676"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}