{"id":28855,"date":"2012-08-02T17:43:31","date_gmt":"2012-08-02T15:43:31","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=28855"},"modified":"2013-05-11T17:44:27","modified_gmt":"2013-05-11T15:44:27","slug":"zweites-gesetz-zur-anderung-des-energiesteuer-und-stromsteuergesetzes-vom-bundeskabinett-beschlossen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zweites-gesetz-zur-anderung-des-energiesteuer-und-stromsteuergesetzes-vom-bundeskabinett-beschlossen-2\/","title":{"rendered":"Zweites Gesetz zur \u00c4nderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes vom Bundeskabinett beschlossen"},"content":{"rendered":"<p>Energieeffizienz wird in Zukunft ein noch wichtigerer Ma\u00dfstab f\u00fcr die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Industrie sein. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept das Ziel gesetzt, Anreize f\u00fcr die Aussch\u00f6pfung von Effizienzpotentialen in der deutschen Industrie zu schaffen. Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur \u00c4nderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes setzt dieses Ziel konsequent um.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Nachfolgeregelung f\u00fcr den so genannten Spitzenausgleich f\u00fcr einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem 1. Januar 2013. Es werden die zum Jahresende 2012 auslaufenden und in \u00a7 55 Energiesteuergesetz und \u00a7 10 Stromsteuergesetz in Sonderf\u00e4llen gew\u00e4hrten Steuerbeg\u00fcnstigungen f\u00fcr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zwar im bisherigen Umfang, jedoch unter ver\u00e4nderten Anforderungen an die betroffen Wirtschaftszweige fortgef\u00fchrt. Der Gesetzesentwurf setzt f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer Steuerbeg\u00fcnstigung zuk\u00fcnftig eine Erh\u00f6hung der Energieeffizienz voraus. In \u00dcbereinstimmung mit dem aktuellen Energiekonzept der Bundesregierung legt der Gesetzentwurf als Gegenleistung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Steuerbeg\u00fcnstigung klare Energieeinsparziele fest und verlangt den Unternehmen damit sp\u00fcrbare Anstrengungen zur Erh\u00f6hung der Energieeffizienz ab.<\/p>\n<p><strong>Im Einzelnen:<\/strong><\/p>\n<p>Die bisherigen Steuerbeg\u00fcnstigungen im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz f\u00fcr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurden im Rahmen der \u00f6kologischen Steuerreform zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit energieintensiv produzierender Unternehmen 1999 eingef\u00fchrt. Sie sind von der Europ\u00e4ischen Kommission beihilferechtlich bis zum 31. Dezember 2012 genehmigt.<\/p>\n<p>Nach dem vorgelegten Regierungsentwurf m\u00fcssen die Unternehmen, die den so genannten Spitzenausgleich ab 2013 in Anspruch nehmen wollen, Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme verbindlich einf\u00fchren und betreiben. Das bedeutet, dass diese Unternehmen ihren Energieverbrauch systematisch erfassen und in einem strukturierten Prozess Einsparpotenziale ermitteln m\u00fcssen. Ziel ist, dass die dadurch aufgedeckten Einsparpotenziale von den Unternehmen \u2013 insbesondere den kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen \u2013 f\u00fcr Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz genutzt werden. Kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen wird dabei die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, alternativ kosteng\u00fcnstigere Auditverfahren zu betreiben. Die steuerliche Beg\u00fcnstigung kann dar\u00fcber hinaus ab dem Antragsjahr 2016 nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die beg\u00fcnstigten Wirtschaftszweige insgesamt \u2013 also zusammengefasst in einer Art Glocke &#8211; die gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung der Energieintensit\u00e4t ab dem Bezugsjahr 2013 kontinuierlich erreichen. Dies wird auf der Grundlage eines von einem unabh\u00e4ngigen wissenschaftlichen Institut erstellten Monitoring-Berichts ermittelt und von der Bundesregierung ausdr\u00fccklich festgestellt Die Einzelheiten des Monitoring-Verfahrens sind in der heute abgeschlossenen Vereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft geregelt.<\/p>\n<p>Die von den beg\u00fcnstigten Wirtschaftszweigen f\u00fcr die steuerlichen Beg\u00fcnstigungen zu erreichende Verbesserung der Energieeffizienz soll aufgrund von Zahlen aus der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamts ermittelt werden. Der nachzuweisende Zielwert steigt im Zeitablauf an: von 1,3\u00a0<abbr title=\"Prozent\">%<\/abbr>\u00a0f\u00fcr die Bezugsjahre 2013 bis 2015 auf 1,35 % f\u00fcr das Bezugsjahr 2016. Im Jahr 2017 werden die Ergebnisse noch einmal ergebnisoffen evaluiert, um dann f\u00fcr die \u00fcbrige Zeit bis zum Jahr 2022 die weiteren Zielwerte festzulegen. Dabei soll der Steigerungswert des Jahres 2016 von 1,35 % nicht unterschritten werden.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Unternehmen f\u00fcr den Erhalt des Spitzenausgleichs ab dem 2013 ihre Effizienzanstrengungen im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2012 mehr als verdreifachen werden. Den Unternehmen werden damit Anstrengungen abverlangt, die weit \u00fcber ein \u201ebusiness as usual\u201c-Szenario hinausgehen. Gleichzeitig werden aber die Unternehmen, die einem starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, durch eine entsprechende Gew\u00e4hrung von Steuerbeg\u00fcnstigungen entlastet.<\/p>\n<p>Die Nachfolgeregelung ist der Europ\u00e4ischen Kommission als Beihilfe anzuzeigen; eine formale Genehmigung ist entsprechend der europarechtlichen Vorgaben nicht erforderlich. Die \u00c4nderungen k\u00f6nnen damit unmittelbar nach dem Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens \u2013 nach derzeitiger Planung im Dezember 2012 &#8211; in Kraft treten.<\/p>\n<p><a title=\"Bundesfinanzministerium (BMF)\" href=\"http:\/\/www.bundesfinanzminsterium.de\">Bundesfinanzministerium (BMF)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Energieeffizienz wird in Zukunft ein noch wichtigerer Ma\u00dfstab f\u00fcr die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Industrie sein. 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