{"id":29053,"date":"2013-05-15T05:29:44","date_gmt":"2013-05-15T03:29:44","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=29053"},"modified":"2013-05-15T05:29:44","modified_gmt":"2013-05-15T03:29:44","slug":"bitkom-lehnt-alleingang-der-finanzverwaltung-bei-der-elektronischen-buchfuhrung-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bitkom-lehnt-alleingang-der-finanzverwaltung-bei-der-elektronischen-buchfuhrung-ab\/","title":{"rendered":"BITKOM lehnt Alleingang der Finanzverwaltung bei der elektronischen Buchf\u00fchrung ab"},"content":{"rendered":"<div>\n<ul type=\"square\">\n<li>Dringend notwendige Aktualisierung der Buchf\u00fchrungsgrunds\u00e4tze sollte gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet werden<\/li>\n<li>Unternehmen drohen zus\u00e4tzliche Kosten und neue B\u00fcrokratie<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>Berlin, 10. Mai 2013 &#8211;\u00a0<\/strong>Der Hightech-Verband BITKOM lehnt die Pl\u00e4ne des Bundesfinanzministeriums zu neuen Anforderungen an die\u00a0<a href=\"http:\/\/buchhaltung-lernen.com\/\" target=\"_blank\">EDV-Buchf\u00fchrung<\/a> in den Unternehmen entschieden ab. Der vorliegende Entwurf eines Schreibens \u00fcber \u201eGrunds\u00e4tze zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen F\u00fchrung und Aufbewahrung von B\u00fcchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)\u201c stellt die Anforderungen allein aus Sicht der Finanzverwaltung dar und ist nicht praxistauglich. \u201eZwar m\u00fcssen die geltenden Grunds\u00e4tze f\u00fcr die EDV-Buchf\u00fchrung, die GoBS, aktualisiert und an den modernen Stand der Technik angepasst werden. Der hierzu vorgelegte Entwurf der Finanzverwaltung kann aber von uns nicht akzeptiert werden\u201c, sagt BITKOM-Pr\u00e4sident Prof. Dieter Kempf. Er erg\u00e4nzt: \u201eDie Anforderungen m\u00fcssen die Wertungen des Handelsrechts und die Arbeitsweise moderner Buchf\u00fchrungssysteme ber\u00fccksichtigen und d\u00fcrfen nicht durch Versch\u00e4rfungen der bisherigen Verwaltungspraxis zus\u00e4tzliche b\u00fcrokratische Lasten bei den Unternehmen abladen.\u201c<\/p>\n<p>Der BITKOM kritisiert an dem Entwurf der Finanzverwaltung eine teilweise veraltete Sichtweise auf die Arbeitsweise von elektronischen Buchf\u00fchrungssystemen. Aufgrund vieler unklarer, nicht systematisch erl\u00e4uterter Begriffe und sehr abstrakter und weit gefasster Vorgaben bietet der Entwurf keine Praxissicherheit f\u00fcr die Unternehmen hinsichtlich der Organisation ihrer Buchf\u00fchrung. Somit bleiben die Unternehmen weitgehend im Unklaren dar\u00fcber, wie sie bei Pr\u00fcfungen durch die Finanzverwaltung Beanstandungen ihrer Buchf\u00fchrung vermeiden k\u00f6nnen. Soweit die Anforderungen der Finanzverwaltung dagegen deutlich werden, wird ihre Umsetzung vielfach zus\u00e4tzliche Kosten bei den Buchf\u00fchrungspflichtigen verursachen. Obwohl das Gesetz davon ausgeht, dass die Grunds\u00e4tze ordnungsm\u00e4\u00dfiger Buchf\u00fchrung in erster Linie durch das Handelsrecht bestimmt werden, sind die Besonderheiten des Handelsrechts im Entwurf der Finanzverwaltung kaum ber\u00fccksichtigt.\u201eWir halten es f\u00fcr besonders bedauerlich, dass die Finanzverwaltung den Entwurf der Wirtschaft zur \u00dcberarbeitung der GoBS komplett ignoriert\u201c, sagt Kempf. Die Wirtschaft hatte ihre Vorstellungen zu den Grund\u00e4tzen ordnungsm\u00e4\u00dfiger IT-Buchf\u00fchrung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr wirtschaftliche Verwaltung (AVW) erarbeitet und in einem Entwurf f\u00fcr \u201eGrunds\u00e4tze ordnungsm\u00e4\u00dfiger Buchf\u00fchrung beim IT-Einsatz\u201c (GoBIT) zur Diskussion gestellt. Darin werden vor allem die handelsrechtlichen Vorschriften mit Hinblick auf die zeitgem\u00e4\u00dfe Organisation einer EDV-Buchf\u00fchrung interpretiert. Es werden so zum Beispiel die Anforderungen an digitale Belege formuliert oder Erl\u00e4uterungen zur Verantwortung bei der Auslagerung von IT-Buchf\u00fchrungssystemen gegeben. Das Konzept der von der Wirtschaft entwickelten GoBIT besteht in der behutsamen Fortentwicklung der GoBS und deren Anpassung an die neuen Technologien, so dass keine grundlegende Umstellung der aktuellen Buchf\u00fchrungssysteme erforderlich wird.<\/p>\n<p>Von der Unsicherheit, die der BMF-Entwurf hinterl\u00e4sst, sind in besonderem Ma\u00dfe auch Unternehmen betroffen, die Dienstleistungen rund um die Buchf\u00fchrung erbringen, etwa Wirtschaftspr\u00fcfer oder Anbieter von Software f\u00fcr die Buchf\u00fchrung. Der BITKOM fordert deshalb die Finanzverwaltung auf, die lange Jahre erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortzusetzen und an dem vorliegenden GoBIT-Entwurf gemeinsam mit der AVW weiterzuarbeiten. Ein Alleingang der Finanzverwaltung ist dazu keine Alternative. \u201eDas w\u00e4re eine Abkehr von der bisherigen bew\u00e4hrten Praxis, dass Wirtschaft und Verwaltung solche Grunds\u00e4tze gemeinsam erarbeiten und dann auch gemeinsam tragen\u201c, so Kempf.<\/p>\n<p>Zum Hintergrund: Unternehmen, die f\u00fcr ihre Buchf\u00fchrung Informationstechnologie (IT) einsetzen, haben bestimmte Standards zu beachten, die derzeit in den \u201eGrunds\u00e4tzen ordnungsm\u00e4\u00dfiger DV-gest\u00fctzter Buchf\u00fchrungssysteme (GoBS)\u201c niedergelegt sind. Die aktuelle Fassung der GoBS stammt aus dem Jahr 1995 und ist dringend aktualisierungsbed\u00fcrftig, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverb\u00e4nden haben daher die GoBS zu \u201eGrunds\u00e4tzen ordnungsm\u00e4\u00dfiger Buchf\u00fchrung beim IT-Einsatz (GoBIT)\u201c fortentwickelt. Trotz wiederholter Einladungen haben sich Vertreter der Finanzverwaltung an dieser Aktualisierung leider nicht beteiligt. Dennoch fanden\u00a0 fachliche Vorbehalte und \u00c4nderungsw\u00fcnsche der Finanzverwaltung weitgehend Ber\u00fccksichtigung in den GoBIT.<\/p>\n<p>Am 9. April 2013 ver\u00f6ffentlichte die Finanzverwaltung einen eigenen Vorschlag zur \u00dcberarbeitung der GoBS, die \u201eGrunds\u00e4tze zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen F\u00fchrung und Aufbewahrung von B\u00fcchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)\u201c. Darin stellt die Finanzverwaltung ihre Anforderungen an die Buchf\u00fchrung zusammen, die aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich sein sollen. Die Neuregelung soll bisherige Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung und zum elektronischen Datenzugriff nach \u00a7 127 Abs. 6 AO zusammenfassen und ersetzen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dringend notwendige Aktualisierung der Buchf\u00fchrungsgrunds\u00e4tze sollte gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet werden Unternehmen drohen zus\u00e4tzliche Kosten und neue B\u00fcrokratie Berlin, 10. Mai 2013 &#8211;\u00a0Der Hightech-Verband BITKOM lehnt die Pl\u00e4ne des Bundesfinanzministeriums zu neuen Anforderungen an die\u00a0EDV-Buchf\u00fchrung in den Unternehmen entschieden ab. 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