{"id":29807,"date":"2013-05-27T18:03:39","date_gmt":"2013-05-27T16:03:39","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=29807"},"modified":"2013-05-27T18:06:23","modified_gmt":"2013-05-27T16:06:23","slug":"steuererklarung-2012-fur-rentner-wie-wir-sie-dabei-unterstutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuererklarung-2012-fur-rentner-wie-wir-sie-dabei-unterstutzen\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung 2012 f\u00fcr Rentner"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, die Rentnern beim Ausf\u00fcllen ihrer Steuererkl\u00e4rung hilft. In der Bescheinigung sind die in den Steuervordrucken &#8222;Anlage R&#8220; und &#8222;Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuerkl\u00e4rung&#8220; abgefragten Betr\u00e4ge enthalten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.<\/span><\/h1>\n<div>\n<p>Die Bescheinigung kann man per Brief, Fax oder E-Mail bei seinem Rentenversicherungstr\u00e4ger anfordern. M\u00f6glich ist aber auch ein Anruf beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800. Wichtig ist, mit der Anforderung auch die Rentenversicherungsnummer anzugeben, unter der die Rente gezahlt wird. Wenn die Bescheinigung einmal beantragt wurde, erh\u00e4lt man sie auch in den Folgejahren von der Rentenversicherung automatisch zugesandt.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen bietet die von der Deutschen Rentenversicherung herausgegebene kostenlose Brosch\u00fcre &#8222;Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht&#8220;. Sie ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar oder kann schriftlich bestellt werden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, GB 0200, 10704 Berlin. Die E-Mail-Adresse lautet bestellservice@drv-bund.de. Bestellungen sind auch m\u00f6glich unter Telefon 030\u00a0865-24536 oder Telefax 030 865-27089.\u00a0<span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Pressemitteilung: Deutsche Rentenversicherung, Erscheinungsdatum: 23.05.2013<\/span><\/p>\n<div>\n<h2>Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr Rentner &#8211; Wie wir Sie unterst\u00fctzen<\/h2>\n<div>\n<p>Auch Rentner k\u00f6nnen steuerpflichtig sein. Wer dazugeh\u00f6rt, muss bis zum 31. Mai 2013 seine Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2012 beim Finanzamt abgeben. F\u00fcr Rentner ist vor allem die \u201eAnlage R\u201c wichtig. Denn hier m\u00fcssen sie die steuerrechtlich relevante Rente eintragen.<\/p>\n<p>Damit Sie nicht erst alle Bescheinigungen der gesetzlichen Rentenversicherung suchen und dann alles selbst ausrechnen m\u00fcssen, hilft Ihnen die Deutschen Rentenversicherung. Sie stellt eine Bescheinigung \u00fcber die gezahlte Rente aus. Die Zahlen k\u00f6nnen Sie dann ganz einfach in Ihre Steuererkl\u00e4rung \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Die Bescheinigung f\u00fcr das Finanzamt k\u00f6nnen Sie am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 48000 oder auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de im Bereich Services\/Kontakt &amp; Beratung\/Meine Kontoinformation anfordern.\u00a0Pressemitteilung: Deutsche Rentenversicherung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div>\n<h2>Leben und arbeiten im Ausland<\/h2>\n<h2>Keine Nachteile f\u00fcr die Rente<\/h2>\n<div>\n<p><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Leben und arbeiten im Ausland bedeutet f\u00fcr viele, dass sie im Laufe ihres Berufslebens Mitglied in verschiedenen Systemen der Sozialen Sicherheit sind. So unterschiedlich die Systeme sind, eins haben sie meistens gemeinsam: Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn bestimmte Fristen eingehalten und Mindestversicherungszeiten erf\u00fcllt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.<\/span><\/p>\n<p>In der Rentenversicherung zu ber\u00fccksichtigende Zeiten aus verschiedenen L\u00e4ndern k\u00f6nnen zusammengerechnet werden, um die in den einzelnen L\u00e4ndern jeweils vorgeschriebenen Mindestversicherungszeiten zu erf\u00fcllen. So erf\u00fcllt zum Beispiel ein Versicherter, der 15 Jahre in Deutschland und 20 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von insgesamt 35 Jahren f\u00fcr die deutsche Altersrente f\u00fcr langj\u00e4hrig Versicherte.<\/p>\n<p>Sind alle Voraussetzungen erf\u00fcllt, zahlt jedes Land aus seinen Zeiten eine eigene Rente. Eine gemeinsame Altersrente von einem Land f\u00fcr andere L\u00e4nder gibt es nicht. Grundlage f\u00fcr die Rentenzahlung sind die in den L\u00e4ndern zu ber\u00fccksichtigenden Zeiten. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung der Zeiten nicht erf\u00fcllt und dadurch keine Rente erhalten kann, kann sich die Beitr\u00e4ge unter bestimmten Voraussetzungen auch erstatten lassen.<\/p>\n<p>Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europ\u00e4ischem Gemeinschaftsrecht im Verh\u00e4ltnis zu den Staaten der Europ\u00e4ischen Union und zus\u00e4tzlich im Verh\u00e4ltnis zu Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der T\u00fcrkei, den USA und Australien, die entsprechende Regelungen enthalten.<\/p>\n<p>Alle Fragen rund um das Thema Ausland beantworten die Experten am Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 kompetent und kostenlos. Informationen gibt es auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Zus\u00e4tzlich bietet die Deutsche Rentenversicherung auch Informationsbrosch\u00fcren zu diesem Thema an. Das umfangreiche Angebot ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de kostenlos bestell- und downloadbar.\u00a0Pressemitteilung: Deutsche Rentenversicherung,\u00a0<span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Erscheinungsdatum: 23.05.2013<\/span><\/p>\n<div><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, die Rentnern beim Ausf\u00fcllen ihrer Steuererkl\u00e4rung hilft. In der Bescheinigung sind die in den Steuervordrucken &#8222;Anlage R&#8220; und &#8222;Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuerkl\u00e4rung&#8220; abgefragten Betr\u00e4ge enthalten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. 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