{"id":31226,"date":"2013-06-07T10:56:33","date_gmt":"2013-06-07T08:56:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=31226"},"modified":"2013-06-07T10:56:33","modified_gmt":"2013-06-07T08:56:33","slug":"vermittlungsausschuss-macht-den-weg-fur-wichtige-anderungen-im-steuerrecht-frei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vermittlungsausschuss-macht-den-weg-fur-wichtige-anderungen-im-steuerrecht-frei\/","title":{"rendered":"Vermittlungsausschuss macht den Weg f\u00fcr wichtige \u00c4nderungen im Steuerrecht frei"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 13px;\">Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss vom 5. Juni 2013 k\u00f6nnen wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden.<\/span><\/h1>\n<p>Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Gesch\u00e4ften unter Lebenspartnern. Die private Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen wird k\u00fcnftig steuerlich g\u00fcnstiger bewertet. F\u00fcr Arbeitnehmer wird es einfacher, einen Lohnsteuerfreibetrag geltend zu machen. F\u00fcr freiwillig Wehrdienstleistende gelten steuerliche Neuregelungen, ihr Wehrsold bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Weiterhin wird die gef\u00f6rderte private Altersvorsorge noch attraktiver gestaltet. Au\u00dferdem werden Steuergestaltungsmodelle eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt der Parlamentarische Staatssekret\u00e4r im Bundesministerium der Finanzen Hartmut Koschyk:<\/p>\n<p>&#8222;Nach der \u00fcberf\u00e4lligen Einigung ist sichergestellt, dass Steueranspr\u00fcche auch k\u00fcnftig gleichm\u00e4\u00dfig durchzusetzen sind, ohne dabei aber die steuerliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit Deutschlands zu gef\u00e4hrden. Au\u00dferdem wird das Steuerrecht f\u00fcr die B\u00fcrger leichter handhabbar und die private Altersvorsorge besser gef\u00f6rdert.&#8220;<\/p>\n<p>Mit der vorliegenden Einigung geh\u00f6ren drei Steuergestaltungsmodelle der Vergangenheit an: Dies sind das so genannte Goldfinger-Modell, der RETT-Blocker und die erbschaftsteuerliche Cash-GmbH. Die Regelungen sollen kurzfristig in Kraft treten. Die bisherigen j\u00e4hrlichen Steuermindereinnahmen durch die drei Modelle wurden bisher auf einen dreistelligen Millionenbetrag gesch\u00e4tzt.<\/p>\n<p>Das so genannte Goldfinger-Modell nutzt den negativen Progressionsvorbehalt aus. K\u00fcnftig werden bei der Ermittlung von ausl\u00e4ndischen Eink\u00fcnften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Aufwendungen f\u00fcr den Erwerb von Umlaufverm\u00f6gen erst im Zeitpunkt der Ver\u00e4u\u00dferung der angeschafften Wirtschaftsg\u00fcter angerechnet. Damit k\u00f6nnen Steuerpflichtige, die der Reichensteuer unterliegen, nicht mehr in einem Jahr den negativen Progressionsvorbehalt zu ihren Gunsten ausnutzen, ohne dass sich im Anschluss eine korrespondierende Wirkung zu ihren Lasten ergibt.<\/p>\n<p>\u00dcber RETT-Blocker als weiterer K\u00e4ufer beim Erwerb von Immobilien konnte bisher Grunderwerbsteuer vermieden werden. Der Vermittlungsausschuss einigte sich darauf, dass dies nicht mehr m\u00f6glich ist, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung die vom RETT-Blocker erworbenen Anteile an der Immobilie dem anderen Erwerber zuzurechnen sind.<\/p>\n<p>Mit einer Cash-GmbH konnte bisher die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der privaten Verm\u00f6gensverwaltung teilweise vermieden werden. Damit wird verhindert, dass privates Verm\u00f6gen in erbschaftsteuerlich beg\u00fcnstigtes Betriebsverm\u00f6gen umgewandelt wird. Im Vermittlungsausschuss wurde vereinbart, wie betrieblich notwendiges und daher steuerlich beg\u00fcnstigtes Finanzverm\u00f6gen von anderen Finanzmitteln im Einzelnen abzugrenzen ist.<\/p>\n<p>Im Rahmen des EU-Amtshilfegesetz wird weitgehend das bisher vom Bundesrat abgelehnte Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Damit werden bereits lang geplante zwingende Rechtsanpassungen vorgenommen. Arbeitnehmer k\u00f6nnen zudem die Geltungsdauer eines Freibetrages von einem auf zwei Jahre verl\u00e4ngern. Ebenso wie der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender bleibt das f\u00fcr den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei. Weitere Bez\u00fcge wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen werden dagegen steuerpflichtig.<\/p>\n<p>Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wird ein neues Produktinformationsblatt eingef\u00fchrt, das beim Vergleich der verschiedenen Vorsorgeprodukte helfen wird. Zudem wird die Eigenheim-Rente vereinfacht, indem k\u00fcnftig in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden kann.<\/p>\n<p>Sobald Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsvorschlag zustimmen, k\u00f6nnen die Gesetze in Kraft treten.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0BMF, Pressemitteilung vom 05.06.2013<\/p>\n<div><\/div>\n<div>Siehe dazu auch die\u00a0Pressemitteilung des Bundesrats:<\/div>\n<div><\/div>\n<div>\n<h1>Durchbruch im Steuerrecht<\/h1>\n<h3 id=\"ueberschrift3\"><span style=\"font-size: 13px;\">Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und L\u00e4nder ihren Streit im Steuerrecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss am 05.06.2013 einen \u00e4u\u00dferst umfangreichen Kompromissvorschlag, der noch in dieser Woche beiden H\u00e4usern zur Best\u00e4tigung vorgelegt wird.<\/span><\/h3>\n<p>Die Vermittler einigten sich darauf, k\u00fcnftig &#8222;unerw\u00fcnschte Gestaltungen zur Steuervermeidung&#8220; einzuschr\u00e4nken, also bislang legale Steuerschlupfl\u00f6cher zu schlie\u00dfen. Damit greift der Ausschuss Bedenken der L\u00e4nder auf, die vor massiven Steuerausf\u00e4llen und -ungerechtigkeiten gewarnt hatten.<\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkungen sieht der Kompromiss unter anderem bei den &#8222;Cash-GmbHs&#8220; vor, die es Erben bislang erm\u00f6glichten, gro\u00dfe private Geldverm\u00f6gen als Betriebsverm\u00f6gen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Nach dem Vermittlungsvorschlag darf eine solche GmbH nur noch 20 Prozent des Verm\u00f6gens enthalten.<\/p>\n<p>Ebenfalls begrenzt werden soll die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch \u00fcber so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Der Anwendungsbereich wird stark eingegrenzt. Das als &#8222;Goldfinger&#8220; bezeichnete Steuersparmodell mittels An- und Verkauf von Gold \u00fcber Firmen nach ausl\u00e4ndischem Recht will der Vermittlungsausschuss g\u00e4nzlich aus dem Einkommensteuergesetz streichen.<\/p>\n<p>Der heute beschlossene Einigungsvorschlag ist als komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert. Er integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 &#8211; mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war.<\/p>\n<p>Das neugefasste Gesetz soll im Grundsatz am Tag nach der Verk\u00fcndung in Kraft treten. Zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings &#8211; wie urspr\u00fcnglich geplant &#8211; bereits f\u00fcr den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.<\/p>\n<\/div>\n<div>\u00a0Quell: Bundesrat, Pressemitteilung vom 05.06.2013<\/p>\n<div><\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss vom 5. Juni 2013 k\u00f6nnen wichtige Neuregelungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbsteuer bei Gesch\u00e4ften unter Lebenspartnern. 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