{"id":31333,"date":"2013-06-07T18:49:58","date_gmt":"2013-06-07T16:49:58","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=31333"},"modified":"2020-09-14T16:09:32","modified_gmt":"2020-09-14T14:09:32","slug":"steuerliche-hinweise-fur-hochwassergeschadigte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-hinweise-fur-hochwassergeschadigte\/","title":{"rendered":"Steuerliche Hinweise f\u00fcr Hochwassergesch\u00e4digte"},"content":{"rendered":"<h2>Sofortma\u00dfnahmen der Steuerverwaltungen der vom Juni-Hochwasser betroffenen Bundesl\u00e4nder zur Vermeidung unbilliger H\u00e4rten.<\/h2>\n<p>Durch das Hochwasser Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen S\u00fcd- und Ostdeutschlands betr\u00e4chtliche Sch\u00e4den entstanden. Die Beseitigung der Sch\u00e4den wird bei vielen Steuerpflichtigen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu erheblichen finanziellen Belastungen f\u00fchren. Den Gesch\u00e4digten soll auch durch steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung unbilliger H\u00e4rten unb\u00fcrokratisch geholfen werden.<\/p>\n<p>Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der L\u00e4nder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-W\u00fcrttemberg, Brandenburg und Th\u00fcringen Ma\u00dfnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen f\u00fcr unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Steuererleichterungen geh\u00f6ren u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer, die Stundung f\u00e4lliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsma\u00dfnahmen und S\u00e4umniszuschl\u00e4ge, die Bildung steuerfreier R\u00fccklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Ber\u00fccksichtigung der notwendigen Aufwendungen f\u00fcr die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten gro\u00dfz\u00fcgig verfahren. Dies gilt auch f\u00fcr Spendennachweise. So gen\u00fcgt f\u00fcr den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbest\u00e4tigung des Kreditinstituts.<\/p>\n<p>Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen m\u00f6glicher steuerlicher Hilfsma\u00dfnahmen mit ihrem <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Finanzamt.html\">Finanzamt<\/a> in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. in Betracht kommenden Erlasses der <a href=\"http:\/\/grundsteuer.biz\/\">Grundsteuer<\/a> oder der Gewerbesteuer sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.<\/p>\n<p>HOCHWASSERHILFEN &#8211; Finanzminister S\u00f6der: \u201eStaatsregierung wird \u00fcberall dort helfen, wo Hilfe gebraucht wird \/ 1.500 Euro Sofortgeld f\u00fcr jeden betroffenen Haushalt und Kleingewerbe; Auszahlung kann noch in dieser Woche beginnen \/ Bew\u00e4hrte Hilfsprogramme starten mit Volumen von 150 Millionen Euro; Mittel sind nicht gedeckelt\u201c<\/p>\n<p>Finanzminister Markus S\u00f6der wird die Finanzhilfen des Freistaats f\u00fcr Hochwassergesch\u00e4digte zentral koordinieren und dazu in Regionalkonferenzen f\u00fcr Oberbayern und Schwaben in Rosenheim, f\u00fcr Niederbayern und die Oberpfalz in Regen bereits heute und morgen fr\u00fch f\u00fcr Oberfranken, Unterfranken und Mittelfranken in N\u00fcrnberg mit den Entscheidungstr\u00e4gern aus St\u00e4dten, Landkreisen und Bezirksregierungen den Start der Hilfsprogramme vorbereiten. S\u00f6der: \u201eSoforthilfe hei\u00dft in Bayern sofort. Noch in dieser Woche kann mit der Auszahlung von 1.500 Euro Sofortgeld f\u00fcr die betroffenen Haushalte und Kleingewerbe begonnen werden. Das Geld ist zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat und unverzichtbarem Gesch\u00e4ftsbedarf vorgesehen. Die B\u00fcrger k\u00f6nnen sich in der Not auf den Freistaat verlassen.\u201c<\/p>\n<p>Als weitere Hilfema\u00dfnahmen seien die aus fr\u00fcheren Aktionen bew\u00e4hrten Soforthilfen f\u00fcr \u201eHaushalt\/Hausrat\u201c vorgesehen. Damit k\u00f6nnten Privathaushalte bei nichtversicherbaren Sch\u00e4den von mindestens 5.000 Euro f\u00fcr Ersatzbeschaffungen eine Soforthilfe von 500 Euro pro Person, mindestens aber 1.000 und h\u00f6chstens 2.500 Euro pro Haushalt bekommen.<\/p>\n<p>F\u00fcr von \u00d6lsch\u00e4den betroffene Wohngeb\u00e4ude gebe es dar\u00fcber hinaus ein weiteres Sofortprogramm, das bei einem nichtversicherbaren Mindestschaden von 10.000 Euro einen Zuschuss von 25 Prozent des Gesamtschadens, h\u00f6chstens aber 5.000 Euro erm\u00f6gliche.<\/p>\n<p>Sei es durch das Hochwasser zu einer existentiellen Notlage gekommen, k\u00f6nnten gesch\u00e4digte Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstst\u00e4ndig T\u00e4tige sowie Land- und Forstwirte Leistungen aus dem \u201eH\u00e4rtefonds\u201c erhalten. S\u00f6der: \u201ePrivathaushalten und Unternehmern, denen die finanziellen Mittel fehlen, die Sch\u00e4den aus eigener Kraft zu beheben, k\u00f6nnen Zusch\u00fcsse geleistet werden, die zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat oder von zur Weiterf\u00fchrung des Betriebs unbedingt erforderlichem Betriebsverm\u00f6gen einzusetzen sind\u201c.<\/p>\n<p>F\u00fcr Gewerbetreibende, Freie Berufe, Land- und Forstwirte sowie f\u00fcr gesch\u00e4digte Infrastruktur in den Gemeinden gebe es eigene, weitergehende Hilfsprogramme, so der Finanzminister weiter .<\/p>\n<p>Gesch\u00e4digte erhielten auch bei der Steuer umfangreiche Unterst\u00fctzung. So werden Stundungsantr\u00e4ge und Anpassungen Einkommensteuervorauszahlungen erleichtert genehmigt. Sind unmittelbar durch das Unwetter Buchf\u00fchrungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so werden hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen gezogen.<\/p>\n<p>Auch im Hochwasserschutz ergreift Bayern umfangreiche Ma\u00dfnahmen. Das Aktionsprogramm 2020 wird weiter fortgef\u00fchrt und ausgebaut.<\/p>\n<p>\u201eWir k\u00f6nnen helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Keiner muss sich Sorgen machen\u201c, stellte S\u00f6der fest.<\/p>\n<h1>Hochwasserkatastrophe Ende Mai\/Anfang Juni 2013<\/h1>\n<p>Die Bayerische Staatsregierung hat ein umfangreiches\u00a0<strong>Hilfs-Paket f\u00fcr die Hochwasseropfer<\/strong>\u00a0beschlossen.<\/p>\n<p><strong>Das Hilfs-Paket umfasst unter anderem das \u201eSofortgeld\u201c:<\/strong><\/p>\n<h2>1 a) Sofortgeld 1.500 Euro (Privatpersonen)<\/h2>\n<ul>\n<li><strong>Berechtigte:<\/strong><br \/>\nHochwassergesch\u00e4digte Privathaushalte<\/li>\n<li><strong>Leistungen:<\/strong><br \/>\nDas Geld ist zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat vorgesehen. In besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen ist ein h\u00f6herer Betrag m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>1 b) Sofortgeld bis zu 5.000 Euro (Unternehmer)<\/h2>\n<ul>\n<li><strong>Berechtigte:<\/strong><br \/>\nUnternehmer bis zu 50 Mitarbeiter und land- und forstwirtschaftliche Betriebe<\/li>\n<li><strong>Leistungen:<\/strong><br \/>\nDas Geld ist zur Wiederbeschaffung von Betriebsverm\u00f6gen vorgesehen.<br \/>\nEs werden bis zu 5.000 Euro erstattet; in besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen ist ein h\u00f6herer Betrag m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausk\u00fcnfte erteilen das \u00f6rtliche Landratsamt oder kreisfreie St\u00e4dte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Formulare<\/h2>\n<ul>\n<li><a title=\"Link \u00f6ffnet ein neues Fenster\" href=\"http:\/\/www.stmf.bayern.de\/service\/finanzielle_hilfen\/hochwasser_2013\/Sofortgeld_Antrag_Privathaushalte.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Antragsformular Sofortgeld f\u00fcr Privathaushalte (<acronym lang=\"de\" title=\"Word-Dokument\">docx<\/acronym>)<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Link \u00f6ffnet ein neues Fenster\" href=\"http:\/\/www.stmf.bayern.de\/service\/finanzielle_hilfen\/hochwasser_2013\/Sofortgeld_Antrag_Privathaushalte.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Antragsformular Sofortgeld f\u00fcr Privathaushalte (<acronym lang=\"de\" title=\"Dokument im PortableDocumentFormat\">pdf<\/acronym>)<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Link \u00f6ffnet ein neues Fenster\" href=\"http:\/\/www.stmf.bayern.de\/service\/finanzielle_hilfen\/hochwasser_2013\/Sofortgeld_Antrag_Unternehmen.docx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Antragsformular Sofortgeld f\u00fcr Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe (<acronym lang=\"de\" title=\"Word-Dokument\">docx<\/acronym>)<\/a><\/li>\n<li><a title=\"Link \u00f6ffnet ein neues Fenster\" href=\"http:\/\/www.stmf.bayern.de\/service\/finanzielle_hilfen\/hochwasser_2013\/Sofortgeld_Antrag_Unternehmen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Antragsformular Sofortgeld f\u00fcr Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe (<acronym lang=\"de\" title=\"Dokument im PortableDocumentFormat\">pdf<\/acronym>)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sofortma\u00dfnahmen der Steuerverwaltungen der vom Juni-Hochwasser betroffenen Bundesl\u00e4nder zur Vermeidung unbilliger H\u00e4rten. 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