{"id":32250,"date":"2013-06-19T17:46:15","date_gmt":"2013-06-19T15:46:15","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=32250"},"modified":"2020-09-15T11:17:45","modified_gmt":"2020-09-15T09:17:45","slug":"sepa-die-zeit-drangt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sepa-die-zeit-drangt\/","title":{"rendered":"SEPA: Die Zeit dr\u00e4ngt"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 1.17em;\">Bundesfinanzministerium, Bundesbank, Kreditwirtschaft und Verbraucherschutz fordern z\u00fcgige Umstellung im Zahlungsverkehr<\/span><\/h2>\n<h3 id=\"ueberschrift4\"><span style=\"font-size: 13px;\">&#8222;Wenn Unternehmen und Vereine bisher noch nie von SEPA geh\u00f6rt haben, kann es sie Anfang n\u00e4chsten Jahres kalt erwischen. Denn dann drohen Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse und Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklung&#8220;, sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank. Ab dem 1. Februar 2014 d\u00fcrfen Kreditinstitute gem\u00e4\u00df der EU-Verordnung Nr. 260\/2012 (&#8222;SEPA (Single Euro Payments Area) -Verordnung&#8220;) \u00dcberweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch als SEPA-Zahlung im SEPA-Datenformat annehmen und ausf\u00fchren.<\/span><\/h3>\n<p>Bis dahin verbleiben nur noch rund sieben Monate. F\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es zwar bis Februar 2016 gewisse \u00dcbergangsregelungen, die den Wechsel erleichtern. Trotzdem m\u00fcssen sich alle Nutzer von \u00dcberweisungen und Lastschriften in Euro auf die SEPA-Umstellung unmittelbar einstellen. Denn von der Umstellung auf die SEPA-Verfahren werden grunds\u00e4tzlich alle \u00dcberweisungen und Lastschriften in Euro erfasst &#8211; nicht nur grenz\u00fcberschreitende, sondern auch jede inl\u00e4ndische.<\/p>\n<p>&#8222;Vor allem Unternehmen und gemeinn\u00fctzige Organisationen m\u00fcssen sich jetzt aktiv um die SEPA-Umstellung k\u00fcmmern, um zuk\u00fcnftig von den Vorteilen eines einheitlichen europ\u00e4ischen Zahlungsverkehrsraums profitieren zu k\u00f6nnen. F\u00fcr den B\u00fcrger \u00e4ndert sich hingegen nicht viel. Er muss sich im Wesentlichen auf die IBAN als die neue Angabe zur Kontoverbindung einstellen und diese setzt sich ganz einfach aus der bisherigen Kontonummer, der bisherigen Bankleitzahl, plus zwei Zahlen und zwei Buchstaben zusammen&#8220;, erkl\u00e4rt Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekret\u00e4r beim Bundesminister der Finanzen.<\/p>\n<p>Umfrageergebnisse, die auch im aktuellen SEPA-Migrationsplan des Deutschen SEPA-Rates auf www.sepadeutschland.de ver\u00f6ffentlicht sind, zeigen, dass der Vorbereitungsstand noch unbefriedigend ist und erheblicher Handlungsbedarf bei vielen Nutzern besteht. &#8222;Manche Kunden wollen uns einfach nicht glauben, dass es eine gesetzliche Vorgabe ist, die den Umstieg auf SEPA zum 1. Februar 2014 anordnet&#8220;, berichtet Ludger Goo\u00dfens, Mitglied des Vorstands des DSGV als diesj\u00e4hriger Federf\u00fchrer der Deutschen Kreditwirtschaft.<\/p>\n<p>Der mit der SEPA-Einf\u00fchrung verbundene zeitliche Aufwand &#8211; insbesondere bei gro\u00dfen Unternehmen und Lastschriftnutzern &#8211; wird oft untersch\u00e4tzt. Je eher mit der SEPA-Umstellung begonnen wird, desto besser sind die M\u00f6glichkeiten, fr\u00fchzeitig Fehlerquellen zu identifizieren und zu bereinigen. Im Laufe der n\u00e4chsten Jahre werden v.a. Unternehmen von einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum profitieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>SEPA ist aber auch in manchen Bereichen schon Wirklichkeit. So werden zum Beispiel bereits Renten und Kindergeld per SEPA-\u00dcberweisung ausgezahlt. Renten- und Kindergeldantr\u00e4ge stellen daher auch ausschlie\u00dflich auf die IBAN ab. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren vor allem von neuen Rechten bei Lastschriften. Sie k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig einzelne Lastschrifteinz\u00fcge und Mandate besser kontrollieren.<\/p>\n<p>&#8222;Bisher sind die Verbraucher noch nicht viel mit SEPA in Kontakt gekommen, sie sollten aber die Ver\u00e4nderungen und vor allem die neuen rechtlichen M\u00f6glichkeiten kennen. Die Verbraucherzentralen sind auf jeden Fall auf Anfragen zu SEPA vorbereitet&#8220;, erl\u00e4utert Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv).<\/p>\n<p>Die Deutsche Bundesbank, das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) haben heute gemeinsam angek\u00fcndigt, dass sie ihre jeweiligen SEPA-Informationsma\u00dfnahmen weiter verst\u00e4rken werden. So soll auf den notwendigen Handlungsbedarf hingewiesen werden und die Bekanntheit von SEPA in der breiten \u00d6ffentlichkeit erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen\u00a0finden Sie auf der Homepage der Bundesbank.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0<span style=\"font-size: 1.17em;\">BMF, Pressemitteilung vom 18.06.2013<\/span><\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesfinanzministerium, Bundesbank, Kreditwirtschaft und Verbraucherschutz fordern z\u00fcgige Umstellung im Zahlungsverkehr &#8222;Wenn Unternehmen und Vereine bisher noch nie von SEPA geh\u00f6rt haben, kann es sie Anfang n\u00e4chsten Jahres kalt erwischen. Denn dann drohen Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse und Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklung&#8220;, sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank. Ab dem 1. 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