{"id":32729,"date":"2013-06-25T18:05:31","date_gmt":"2013-06-25T16:05:31","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=32729"},"modified":"2013-06-25T18:05:31","modified_gmt":"2013-06-25T16:05:31","slug":"scheidungskosten-als-ausergewohnliche-belastung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/scheidungskosten-als-ausergewohnliche-belastung\/","title":{"rendered":"Scheidungskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts hat am 7. April 2013 (Az. 5 K 156\/12) entschieden, dass die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen gem. \u00a7 33 Abs. 1 EStG abzugsf\u00e4hig sind, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hatte, das Verfahren nicht mutwillig oder ohne Aussicht auf Erfolg war, die H\u00f6he der vereinbarten Kosten nach landestypischen Gesichtspunkten angemessen ist und keine Kostenerstattung erfolgt.<\/span><\/h1>\n<p>Der Kl\u00e4ger war bis 2006 in Gro\u00dfbritannien verheiratet und hat aus dieser Ehe zwei unterhaltsberechtigte Kinder. 2004 trennten sich die Eheleute und schlossen im gleichen Jahr eine privatschriftliche Vereinbarung zur Regelung der mit der Trennung zusammenh\u00e4ngenden Angelegenheiten. Der Kl\u00e4ger ist in zweiter Ehe in Deutschland verheiratet. Die geschiedene Ehefrau machte Anfang 2009 Anspr\u00fcche gegen den Kl\u00e4ger wegen Kindesunterhalts, Versorgungsausgleichs, Unterhalts f\u00fcr sich und Verm\u00f6gensausgleichs geltend. Der Kl\u00e4ger wurde Mitte 2010 zur m\u00fcndlichen Verhandlung vor einem Gericht in Gro\u00dfbritannien geladen. Der Kl\u00e4ger schloss im Juni 2010 mit einem in London praktizierenden, Deutsch und Englisch sprechenden, auf Familienrecht spezialisierten Anwalt einen Anwaltsvertrag, der u. a. eine Verg\u00fctung von 275 GBP zuz\u00fcglich Umsatzsteuer vorsah. Dem Kl\u00e4ger entstanden im Streitjahr 18.000 Euro Anwalts- und rund 830 Euro Reisekosten.<\/p>\n<p>Nach dem BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42\/10 (BFH\/NV 2011, 1612) sind Zivilprozesskosten mit R\u00fccksicht auf das staatliche Gewaltmonopol unabh\u00e4ngig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gr\u00fcnden zwangsl\u00e4ufig erwachsen. Unausweichlich seien derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, nicht mutwillig erscheint und einen angemessenen Betrag nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>Auf Betreiben seiner geschiedenen Ehefrau und wegen der letztlich von ihr rechtsh\u00e4ngig gemachten Klage hatte sich der Kl\u00e4ger dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen. Ein Versuch des Kl\u00e4gers, eine g\u00fctliche Einigung herbeizuf\u00fchren, hatte keinen Erfolg. Die Einw\u00e4nde des Kl\u00e4gers gegen die von seiner geschiedenen Ehefrau geltend gemachten Anspr\u00fcche erscheinen weder ohne Aussicht auf Erfolg noch mutwillig, denn bereits aus der Verhandlung im November 2010 ergibt sich, dass f\u00fcr den Kl\u00e4ger hinreichende Erfolgsaussichten bestanden: Die urspr\u00fcnglich geltend gemachten Anspr\u00fcche konnten in erheblichem Umfang beschr\u00e4nkt und letztlich auf die H\u00f6he des Kindesunterhaltes reduziert werden. Der Versorgungsausgleich ist in der Bundesrepublik zu verhandeln.<\/p>\n<p>Auch der H\u00f6he nach sind die Rechtsanwaltskosten unter Ber\u00fccksichtigung der landestypischen Besonderheiten nicht unangemessen. Dies folgt f\u00fcr den Senat bereits aus dem Umstand, dass es gerichtsbekannt in Gro\u00dfbritannien kein mit der Bundesrepublik vergleichbares System von Rechtsanwaltsgeb\u00fchren gibt, sondern grunds\u00e4tzlich Stundens\u00e4tze vereinbart werden (vgl. insoweit auch das Schreiben der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland London vom Februar 2013 &#8222;Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Gro\u00dfbritannien&#8220;), und dass einer Best\u00e4tigung der British-German Jurists&#8216; Association zufolge der vereinbarte Stundensatz in H\u00f6he von 275 GBP zuz\u00fcglich Umsatzsteuer f\u00fcr einen im Familienrecht und im internationalen Familienrecht t\u00e4tigen Anwalt in London als angemessen anzusehen sei. F\u00fcr den Senat nachvollziehbar hatte der Kl\u00e4ger einen in England t\u00e4tigen, im internationalen Familienrecht bewanderten, Englisch und Deutsch sprechenden Anwalt zu beauftragen.<\/p>\n<p>Auch die Reisekosten teilen in diesem Einzelfall nach \u00dcberzeugung des Senats das Schicksal der Anwaltskosten. Die wesentlichen Verfahrenshandlungen fanden in England statt. Der Kl\u00e4ger war verpflichtet, pers\u00f6nlich zum Prozess zu erscheinen. Auch im Fall der kurzfristigen Aufhebung des Verhandlungstermins hatte sich das wirtschaftliche Risiko f\u00fcr den Kl\u00e4ger bereits so weit konkretisiert, dass ihm die als Stornokosten geltend gemachten Reisekosten aus den dargelegten Gr\u00fcnden im Sinne des \u00a7 33 EStG zwangsl\u00e4ufig entstanden und der H\u00f6he nach angemessen sind. Im Hinblick auf die besonderen Umst\u00e4nde des Falles, dass n\u00e4mlich der Kl\u00e4ger ohne eigene Gestaltungs- und Entscheidungsm\u00f6glichkeit Beklagter vor einem britischen Zivilgericht in einer vielschichtigen Familiensache wurde und sich Forderungen von nicht unerheblicher H\u00f6he und wirtschaftlichem Risiko ausgesetzt sah, aber auch aus den in der Natur der Sache liegenden Umst\u00e4nden einer familienrechtlichen Auseinandersetzung h\u00e4lt der Senat zudem den Anteil der Reisekosten des Kl\u00e4gers nach \u00a7 33 EStG ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hig, der im Zusammenhang mit der Besprechung der Angelegenheit mit seinem Rechtsanwalt entstanden ist. Der Senat hat die Revision zugelassen. Das Revisionsverfahren ist bei dem BFH unter dem Aktenzeichen VI R 26\/13 anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0FG Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 25.06.2013 zum Urteil 5 K 156\/12 vom 07.04.2013<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts hat am 7. April 2013 (Az. 5 K 156\/12) entschieden, dass die Kosten eines in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragten britischen Rechtsanwalts und die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Reisekosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen gem. \u00a7 33 Abs. 1 EStG abzugsf\u00e4hig sind, soweit sich der Steuerpflichtige dem Verfahren ohne jeden eigenen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/scheidungskosten-als-ausergewohnliche-belastung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Scheidungskosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1689],"tags":[2816],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32729"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=32729"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32729\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=32729"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=32729"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=32729"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}