{"id":32752,"date":"2013-06-26T09:13:16","date_gmt":"2013-06-26T07:13:16","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=32752"},"modified":"2020-09-15T11:11:01","modified_gmt":"2020-09-15T09:11:01","slug":"berechnung-des-unterschiedsbetrages-zwischen-der-versicherungsleistung-und-der-summe-der-auf-sie-entrichteten-beitrage-bei-teil-auszahlung-des-zeitwertes-von-rentenversicherungen-nach-beginn-der-ren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/berechnung-des-unterschiedsbetrages-zwischen-der-versicherungsleistung-und-der-summe-der-auf-sie-entrichteten-beitrage-bei-teil-auszahlung-des-zeitwertes-von-rentenversicherungen-nach-beginn-der-ren\/","title":{"rendered":"Berechnung des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beitr\u00e4ge bei (Teil-)Auszahlung des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Zu der Frage, wie der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beitr\u00e4ge bei (Teil-)Kapitalauszahlungen des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der laufenden Rentenzahlung zu ermitteln ist, gilt nach Er\u00f6rterung mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder Folgendes:<\/span><\/h1>\n<p>Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grunds\u00e4tzlich in der Zahlung einer lebensl\u00e4nglichen Rente f\u00fcr den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Die laufende Rentenzahlung unterliegt gem\u00e4\u00df \u00a7 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG der Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Hierbei wird u. a. ber\u00fccksichtigt, dass mit der Rentenzahlung auch eine R\u00fcckzahlung der zum Aufbau der Anwartschaft aus dem versteuerten Einkommen eingesetzten Beitr\u00e4ge erfolgt.<\/p>\n<p>Zu den Einnahmen nach \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG z\u00e4hlt die Versicherungsleistung aus einer Rentenversicherung, soweit sie nicht in Form einer lebenslangen Leibrente erbracht wird. Dies gilt insbesondere, wenn ein laufender Rentenzahlungsanspruch nach einer K\u00fcndigung oder Teilk\u00fcndigung des Versicherungsvertrages durch Auszahlung des Zeitwertes der Versicherung abgegolten wird.<\/p>\n<p>Wie der Unterschiedsbetrag nach \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG im Falle einer Teilkapitalauszahlung einer Rentenversicherung zum Ende der Ansparphase zu berechnen ist, ergibt sich aus Rz. 64 des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009.<\/p>\n<p>Erfolgt die Kapitalauszahlung nach Beginn der Auszahlungsphase der Rentenversicherung, ist bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages zu ber\u00fccksichtigen, dass in den bis zum Zeit-punkt der Auszahlung geleisteten Rentenzahlungen anteilige Versicherungsbeitr\u00e4ge enthalten sind. Diese ergeben sich in pauschalierender Form aus der Differenz zwischen dem bisher ausgezahlten Rentenbetrag und dem f\u00fcr diese Rentenzahlung anzusetzenden Ertragsanteil. Der so ermittelte Betrag ist bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages nach \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG als bereits verbrauchte Beitr\u00e4ge zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Die anteilig entrichteten Beitr\u00e4ge sind dabei wie folgt zu ermitteln:<\/p>\n<div>\n<table>\n<colgroup>\n<col width=\"55%\" \/>\n<col width=\"45%\" \/><\/colgroup>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Berechnung des Unterschiedsbetrages:12.000 Euro &#8211; 7.540 Euro =<\/td>\n<td>4.460 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Ertrag nach \u00a7 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG:<\/td>\n<td>4.460 Euro<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>Soweit der Unterschiedsbetrag bei (Teil-)Auszahlungen des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung abweichend von diesem Schreiben entsprechend der Rz. 61 &#8211; 64 des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I Seite 1172) berechnet wurde, wird dies f\u00fcr Teilauszahlungen vor Ver\u00f6ffentlichung dieses Schreibens nicht beanstandet.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0BMF, Schreiben (koordinierter L\u00e4ndererlass) IV C 1 &#8211; S-2252 \/ 07 \/ 0001:023 vom 18.06.2013<\/p>\n<h2>Berechnung des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beitr\u00e4ge bei (Teil) -Auszahlungen des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung<\/h2>\n<p>BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009 (BStBl I Seite 1172)\u00a0&#8211; IV C 1 &#8211; S 2252\/07\/0001; DOK 2009\/0637786 &#8211;\u00a0GZ IV C 1 &#8211; S 2252\/07\/0001 :023\u00a0DOK 2013\/0556629<\/p>\n<p>Zu der Frage, wie der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der\u00a0Summe der auf sie entrichteten Beitr\u00e4ge bei (Teil-)Kapitalauszahlungen des Zeitwertes von\u00a0Rentenversicherungen nach Beginn der laufenden Rentenzahlung zu ermitteln ist, gilt nach\u00a0Er\u00f6rterung mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder Folgendes:<\/p>\n<p>Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grunds\u00e4tzlich in der Zahlung\u00a0einer lebensl\u00e4nglichen Rente f\u00fcr den Fall, dass die versicherte Person den vereinbarten\u00a0Rentenzahlungsbeginn erlebt. Die laufende Rentenzahlung unterliegt gem\u00e4\u00df \u00a7 22 Nummer 1\u00a0Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG der Besteuerung mit dem <strong>Ertragsanteil<\/strong>. Hierbei\u00a0wird u. a. ber\u00fccksichtigt, dass mit der Rentenzahlung auch eine R\u00fcckzahlung der zum Aufbau\u00a0der Anwartschaft aus dem versteuerten Einkommen eingesetzten Beitr\u00e4ge erfolgt.\u00a0Zu den Einnahmen nach \u00a7 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG z\u00e4hlt die Versicherungsleistung aus<br \/>\neiner Rentenversicherung, soweit sie nicht in Form einer lebenslangen Leibrente erbracht Seite 2 wird. Dies gilt insbesondere, wenn ein laufender Rentenzahlungsanspruch nach einer K\u00fcndigung oder Teilk\u00fcndigung des Versicherungsvertrages durch Auszahlung des Zeitwertes der\u00a0Versicherung abgegolten wird.<\/p>\n<p>Wie der <em>Unterschiedsbetrag<\/em> nach \u00a7 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG im Falle einer Teilkapitalauszahlung einer Rentenversicherung zum Ende der Ansparphase zu berechnen ist, ergibt sich\u00a0aus Rz. 64 des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009.\u00a0Erfolgt die Kapitalauszahlung nach Beginn der Auszahlungsphase der Rentenversicherung, ist\u00a0bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages zu ber\u00fccksichtigen, dass in den bis zum Zeitpunkt der Auszahlung geleisteten Rentenzahlungen anteilige Versicherungsbeitr\u00e4ge enthalten\u00a0sind. Diese ergeben sich in pauschalierender Form aus der Differenz zwischen dem bisher\u00a0ausgezahlten Rentenbetrag und dem f\u00fcr diese Rentenzahlung anzusetzenden Ertragsanteil.\u00a0Der so ermittelte Betrag ist bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages nach \u00a7 20 Absatz 1\u00a0Nummer 6 EStG als bereits verbrauchte Beitr\u00e4ge zu ber\u00fccksichtigen.\u00a0Die anteilig entrichteten Beitr\u00e4ge sind dabei wie folgt zu ermitteln:<br \/>\n\u0001\u0002\u0003\u0004\u0005\u0006\u0007<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Beispiel:\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Zeitwert der Versicherung zum Auszahlungszeitpunkt 24.000 \u20ac<br \/>\nTeilauszahlung von 50 % des Zeitwertes der Versicherung 12.000 \u20ac<br \/>\nSumme der auf die Versicherung entrichteten Beitr\u00e4ge 20.000 \u20ac<br \/>\nbei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten 65<br \/>\nErtragsanteil der Rente in Prozent 18<br \/>\nMonatliche Rente 100 \u20ac<br \/>\nDauer des Rentenbezuges bis zur Teilauszahlung in Monaten 60<br \/>\nSumme der Rentenzahlungen 6.000 \u20ac<br \/>\nKumulierter Ertragsanteil auf die Rentenzahlungen 1.080 \u20ac<br \/>\nAnteilig entrichtete Beitr\u00e4ge:<br \/>\n12.000 \u000e \u000f20.000\u00174.920<br \/>\n24.000<br \/>\n= 7.540 \u20ac Seite 3 Berechnung des Unterschiedsbetrages:<br \/>\n12.000 \u20ac \u2013 7.540 \u20ac = 4.460 \u20ac<br \/>\nErtrag nach \u00a7 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG: 4.460 \u20ac<\/p>\n<p>-&gt; <a title=\"Rente online berechnen\" href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/rente-netto.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rentenrechner<\/a><\/p>\n<p>Soweit der Unterschiedsbetrag bei (Teil-)Auszahlungen des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung abweichend von diesem Schreiben entsprechend der\u00a0Rz. 61 &#8211; 64 des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I Seite 1172) berechnet wurde,\u00a0wird dies f\u00fcr Teilauszahlungen vor Ver\u00f6ffentlichung dieses Schreibens nicht beanstandet.\u00a0Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I ver\u00f6ffentlicht. Es steht ab sofort f\u00fcr eine\u00a0\u00dcbergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik\u00a0Themen &#8211; Steuern &#8211; Steuerarten &#8211; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Abgeltungsteuer.html\">Abgeltungsteuer<\/a> &#8211; (http:\/\/www.bundesfinanzministerium.de)\u00a0zum Download bereit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zu der Frage, wie der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beitr\u00e4ge bei (Teil-)Kapitalauszahlungen des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der laufenden Rentenzahlung zu ermitteln ist, gilt nach Er\u00f6rterung mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder Folgendes: Bei einer Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung grunds\u00e4tzlich in der Zahlung einer lebensl\u00e4nglichen Rente f\u00fcr &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/berechnung-des-unterschiedsbetrages-zwischen-der-versicherungsleistung-und-der-summe-der-auf-sie-entrichteten-beitrage-bei-teil-auszahlung-des-zeitwertes-von-rentenversicherungen-nach-beginn-der-ren\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Berechnung des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beitr\u00e4ge bei (Teil-)Auszahlung des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1689],"tags":[3097,3096],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32752"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=32752"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32752\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=32752"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=32752"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=32752"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}