{"id":329,"date":"2012-06-30T11:37:28","date_gmt":"2012-06-30T09:37:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=329"},"modified":"2012-09-21T09:02:54","modified_gmt":"2012-09-21T07:02:54","slug":"fristlose-kundigung-wegen-verspateter-krankmeldung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fristlose-kundigung-wegen-verspateter-krankmeldung\/","title":{"rendered":"Fristlose K\u00fcndigung wegen versp\u00e4teter Krankmeldung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fristlose K\u00fcndigung wegen versp\u00e4teter Krankmeldung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind Arbeitnehmer bei arbeitsunf\u00e4higer Erkrankung verpflichtet, sp\u00e4testens am dritten Tag der Erkrankung eine \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorzulegen. Es ist zul\u00e4ssig, diese Regelung mit einer eindeutigen Regelung im Arbeitsvertrag auch zu Lasten des Arbeitnehmers zu versch\u00e4rfen und die Vorlage einer Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vor dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte jetzt \u00fcber den Inhalt einer solchen Klausel und die M\u00f6glichkeit einer fristlosen K\u00fcndigung bei Versto\u00df zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Arbeitsvertrag des Kl\u00e4gers sah vor, dass er ab dem ersten Krankheitstag eine \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung beizubringen habe. Nachdem er bei Verlassen der Arbeitsstelle angek\u00fcndigt hatte, am Folgetag wegen R\u00fcckenschmerzen einen Arzt aufsuchen zu wollen und deshalb auch nicht zur Arbeit erschien, ohne eine Bescheinigung einzureichen, erteilte ihm der Arbeitgeber am Tag darauf eine Abmahnung. Auch an den Folgetagen legte der Klage keine \u00e4rztliche Bescheinigung vor, so dass der Arbeitgeber am f\u00fcnften Krankheitstag fristlos k\u00fcndigte. Erst dann wurde eine Bescheinigung vorgelegt.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Mit seiner K\u00fcndigungsschutzklage unterlag der Kl\u00e4ger vor Gericht. Bei erschwerten Umst\u00e4nden kann die Nichtvorlage einer \u00e4rztlichen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung auch eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen. Diese erschwerten Umst\u00e4nde liegen dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer hartn\u00e4ckig weigert, Bescheinigungen vorzulegen, was der Kl\u00e4ger im konkreten Fall durch Nichtvorlage trotz Abmahnung \u00fcber Tage hinweg getan hatte. Da die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes in diesem Punkt zudem dispositiv seien, k\u00f6nne auch kein Versto\u00df gegen die guten Sitten vorliegen, so die Richter beim rheinland-pf\u00e4lzischen Landesarbeitsgericht.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung st\u00e4rkt die Rechtsprechung zur Vorlage von Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung. Legt der Arbeitnehmer auch nach Abmahnung fortgesetzt keine \u00e4rztliche Bescheinigung vor, wird man in der Regel davon ausgehen k\u00f6nnen, dass er sich der Vorlagepflicht hartn\u00e4ckig widersetzt und eine &#8211; auch fristlose &#8211; K\u00fcndigung zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fristlose K\u00fcndigung wegen versp\u00e4teter Krankmeldung Rechtslage Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind Arbeitnehmer bei arbeitsunf\u00e4higer Erkrankung verpflichtet, sp\u00e4testens am dritten Tag der Erkrankung eine \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vorzulegen. Es ist zul\u00e4ssig, diese Regelung mit einer eindeutigen Regelung im Arbeitsvertrag auch zu Lasten des Arbeitnehmers zu versch\u00e4rfen und die Vorlage einer Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung vor dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Das &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fristlose-kundigung-wegen-verspateter-krankmeldung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Fristlose K\u00fcndigung wegen versp\u00e4teter Krankmeldung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[133,132],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/329"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=329"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/329\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=329"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=329"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=329"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}