{"id":33585,"date":"2013-07-05T16:25:34","date_gmt":"2013-07-05T14:25:34","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=33585"},"modified":"2013-07-05T16:25:34","modified_gmt":"2013-07-05T14:25:34","slug":"durchbruch-fur-den-elektronischen-rechtsverkehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/durchbruch-fur-den-elektronischen-rechtsverkehr\/","title":{"rendered":"Durchbruch f\u00fcr den elektronischen Rechtsverkehr"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 13px;\">Der Gesetzentwurf zur F\u00f6rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Hierzu erkl\u00e4rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:<\/span><\/h1>\n<p>Durch die Neuregelungen wird die Justiz an die moderne elektronische Kommunikationsinfrastruktur angeschlossen. Der elektronische Zugang zum Recht wird so f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sp\u00fcrbar und nachhaltig erleichtert und \u00fcberdies beschleunigt Ich freue mich sehr, dass dieser wichtige Durchbruch zur F\u00f6rderung des elektronischen Rechtsverkehrs nun gelungen ist.<\/p>\n<p>\u00dcberall dort, wo es m\u00f6glich und sinnvoll ist, wird der gerichtliche Posteingang und Postausgang von Papier auf die elektronische Form umgestellt. Zu diesem Zweck wird der qualifizierten elektronischen Signatur sichere \u00dcbermittlungswege als Alternativen zur Seite gestellt. Durch klare bundeseinheitliche Regelungen f\u00fcr den elektronischen Rechtsverkehr wird dabei das notwendige Vertrauen bei den Verfahrensbeteiligten geschaffen.<\/p>\n<p>Die Anliegen blinder und sehbehinderter Verfahrensbeteiligter wird in dem Gesetz besonders ber\u00fccksichtigt. Ausdr\u00fccklich ist daher die Barrierefreiheit im elektronischen Rechtsverkehr vorgeschrieben.<\/p>\n<p>Das Gesetz enth\u00e4lt weitere Neuregelungen, die die Entwicklung in der digitalen Welt in den Verfahrensordnungen nachzeichnen und dadurch Rechtssicherheit f\u00fcr B\u00fcrger und Wirtschaft schaffen. Dies sind zum Beispiel besondere Vorschriften \u00fcber die Beweiskraft von De-Mail-Nachrichten und \u00fcber den Beweiswert von gescannten \u00f6ffentlichen Urkunden im Prozess.<\/p>\n<p><strong>Zum Hintergrund<\/strong><br \/>\nDie Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist in Deutschland bisher in den zehn Jahren seit der Einf\u00fchrung hinter den Erwartungen zur\u00fcckgeblieben. Im Gegensatz zum au\u00dferprozessualen Gesch\u00e4ftsverkehr, der in vielen Bereichen inzwischen weitgehend auf elektronischem Wege erfolgt, basiert die Kommunikation mit der Justiz noch fast ausschlie\u00dflich auf Papier. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind zum einen die mangelnde Akzeptanz der &#8211; f\u00fcr die formgerechte Einreichung bislang notwendigen &#8211; qualifizierten elektronischen Signatur. Zum anderen ist die Einreichung elektronischer Dokumente noch immer l\u00e4ngst nicht bei jedem deutschen Gericht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Seit dem Jahr 2012 steht mit der De-Mail ein weiterer \u00dcbermittlungsweg zur Verf\u00fcgung, dessen Vorteile (z. B. Authentifizierung der Benutzerkonten) im allgemeinen Gesch\u00e4ftsverkehr und bei der Kommunikation mit Beh\u00f6rden, aber auch speziell f\u00fcr E-Justice genutzt werden k\u00f6nnen. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird daneben bis 2016 elektronische Anwaltspostf\u00e4cher einrichten, die auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes ein hohes Authentifizierungsniveau erreichen.<\/p>\n<p>Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts \u00fcber den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz am 19. Dezember 2012 ist dieser in Bundesrat und Bundestag beraten worden. Dabei haben sich in einzelnen Punkten \u00c4nderungen ergeben: \u00dcber den Regierungsentwurf hinaus wird insbesondere nach dem Vorbild des Anwaltspostfachs ein Beh\u00f6rdenpostfach auf Basis des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) entstehen und die Einf\u00fchrungsphase mit R\u00fccksicht auf die Belange der L\u00e4nder flexibler gestaltet. Die Vorschriften \u00fcber die Barrierefreiheit wurden zudem weiter ausgebaut. Das Gesetz zur F\u00f6rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten enth\u00e4lt demnach im Wesentlichen folgende Regelungen:<\/p>\n<p><strong>1. Weitere \u00d6ffnung der Justiz f\u00fcr elektronische Eing\u00e4nge<\/strong><br \/>\nIn die Zivilprozessordnung und in die anderen Verfahrensordnungen wird eine Regelung eingef\u00fcgt, die eine anwenderfreundliche Kommunikation per De-Mail sowie &#8211; aus dem elektronischen Anwaltspostfach und aus dem Beh\u00f6rdenpostfach &#8211; \u00fcber das EGVP an das Gericht erm\u00f6glicht. Um k\u00fcnftige Technologien f\u00fcr die Justiz zeitnah nutzbar zu machen, k\u00f6nnen durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitere sichere elektronische \u00dcbermittlungswege zugelassen werden. Die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur ist f\u00fcr eine Formwahrung nicht mehr erforderlich, wenn das elektronische Dokument auf einem sicheren \u00dcbermittlungsweg bei Gericht eingereicht wird. Die zul\u00e4ssigen Dateiformate werden bundeseinheitlich durch Rechtsverordnung festgelegt. Ein fehlerhaftes Format f\u00fchrt auch bei fristgebundenen Prozesshandlungen nicht zum sofortigen Rechtsverlust, sondern kann unabh\u00e4ngig vom Vorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes korrigiert werden, wenn nach der Fehlermeldung des Gerichts unverz\u00fcglich das elektronische Dokument im richtigen Format eingereicht wird.<br \/>\nAuch die Mahngerichte werden f\u00fcr elektronische Eing\u00e4nge weiter ge\u00f6ffnet. Nach dem Gesetz k\u00f6nnen ab 1. Januar 2018 Mahnantr\u00e4ge und Antr\u00e4ge auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids durch die elektronische Identifizierungsfunktion des neuen Personalausweises (nPA) signiert werden. Dieser Identit\u00e4tsnachweis erzeugt ein f\u00fcr den Mahnantrag hinreichendes Authentifizierungsniveau.<\/p>\n<p><strong>2. Fortentwicklung des Zustellungsrechts<\/strong><br \/>\nDie Justiz \u00fcbermittelt Urteile, Beschl\u00fcsse, Schrifts\u00e4tze und Ladungen nach wie vor nahezu ausschlie\u00dflich in Papierform. Die tats\u00e4chlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen lie\u00dfen bisher eine Umstellung auf eine elektronische Zustellung noch nicht zu. Bis 2016 wird f\u00fcr jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingef\u00fchrt; dem im Wesentlichen entsprechend wird ein elektronisches Postfach f\u00fcr Beh\u00f6rden eingerichtet. Au\u00dferdem steht mit De-Mail ein neuer sicherer \u00dcbermittlungsweg f\u00fcr elektronische Dokumente zur Verf\u00fcgung. Das Zustellungsrecht wird an diese technische Entwicklung angepasst. Gerichtliche Dokumente k\u00f6nnen k\u00fcnftig auf einem der sicheren \u00dcbermittlungswege rechtssicher, schnell und kosteng\u00fcnstig zugestellt werden. Als Zustellungsnachweises ist im Gesetz ein strukturiertes elektronisches Empfangsbekenntnis vorgesehen, das an die Justiz zur\u00fcckgesandt wird.<\/p>\n<p><strong>3. Rechtssicheres ersetzendes Scannen<\/strong><br \/>\nScannprodukte haben nicht den Beweiswert von Papierurkunden, so dass das ersetzende Scannen zu einem Beweisverlust f\u00fchrt. Da eine elektronische Archivierung erhebliche Vorteile gegen\u00fcber dem herk\u00f6mmlichen Papierarchiv bietet, wird eine neue Beweisvorschrift geschaffen, die dem Scannprodukt einer \u00f6ffentlichen Urkunde einen h\u00f6heren Beweiswert verleiht, wenn das Scannen von einer Beh\u00f6rde oder einem Notar durchgef\u00fchrt wird und die notwendigen Sicherheitsstandards eingehalten werden.<\/p>\n<p><strong>4. Beweissichere elektronische Erkl\u00e4rungen \u00fcber De-Mail abgeben und empfangen<\/strong><br \/>\nDie De-Mail-Infrastruktur bietet die Chance, den elektronischen Rechts- und Gesch\u00e4ftsverkehr beweissicher auszugestalten, ohne dass der Nutzer \u00fcber eine qualifizierte elektronische Signatur verf\u00fcgen muss. Bei einer vom Provider qualifiziert elektronisch signierten Absenderbest\u00e4tigung ist die von dem De-Mail-System gew\u00e4hrleistete Authentizit\u00e4t und Integrit\u00e4t ausreichend, um von einem Anschein f\u00fcr die Echtheit einer per De-Mail abgegebenen Erkl\u00e4rung auszugehen. Diese Erh\u00f6hung des Beweiswertes eines per De-Mail versandten elektronischen Dokuments ist durch eine Erg\u00e4nzung der Beweisregeln in der Zivilprozessordnung umgesetzt.<\/p>\n<p><strong>5. Einf\u00fchrung eines Schutzschriftenregisters<\/strong><br \/>\nZur Vereinfachung der Verfahrensabl\u00e4ufe f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte und Justiz wird ein zentrales l\u00e4nder\u00fcbergreifendes Schutzschriftenregister (vorbeugende Verteidigungsschrifts\u00e4tze gegen einen erwarteten Antrag auf Arrest oder einstweilige Verf\u00fcgung) errichtet werden. Dieses wird auf den Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit erstreckt. Gerichte erhalten elektronischen Zugang. Eine im Schutzschriftenregister eingestellte Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten eingereicht; f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte besteht ab 2017 eine Nutzungspflicht.<\/p>\n<p><strong>6. Barrierefreier Zugang<\/strong><br \/>\nEine zentrale Bedingung f\u00fcr die Chance auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein barrierefreier Zugang zu den Gerichten. Der Gesetzentwurf gew\u00e4hrleistet, dass der elektronische Zugang zur Justiz selbst barrierefrei ausgestaltet ist: In \u00a7 191a GVG ist k\u00fcnftig vorgesehen, dass die \u00dcbermittlungswege und elektronische Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr barrierefrei zu gestalten sind. Gleiches gilt f\u00fcr elektronische Formulare und die Ausgestaltung des besonderen Postfachs der Rechtsanw\u00e4lte und des Schutzschriftenregisters.<\/p>\n<p><strong>7. Zeitplan f\u00fcr das Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDie in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Ma\u00dfnahmen sollen schrittweise in Kraft treten. Schon am Tag nach der Verk\u00fcndung tritt die Vorschrift \u00fcber den Beweiswert von Scannprodukten in Kraft, damit auf diesem Gebiet Rechtssicherheit eintritt. Am 1. Juli 2014 sollen die Beweisvorschrift f\u00fcr De-Mail-Nachrichten sowie die Vorschriften G\u00fcltigkeit erlangen, die eine Zustellung von Urteilen und Beschl\u00fcssen nicht mehr in Ausfertigung, sondern nur noch in beglaubigter Abschrift vorsehen. Zum 1. Januar 2016 sollen die Vorschriften \u00fcber das Schutzschriftenregister sowie \u00fcber das elektronische Anwaltspostfach in Kraft treten.<\/p>\n<p>Ab 1. Januar 2018 soll der elektronische Zugang zu allen deutschen Gerichten ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Nutzung eines sicheren \u00dcbermittlungsweges er\u00f6ffnet sein. Da einzelne L\u00e4nder f\u00fcr die Einrichtung der notwendigen IT-Infrastruktur mehr Zeit ben\u00f6tigen, erlaubt der Entwurf, das Inkrafttreten der Zugangsregelungen durch L\u00e4nderverordnung bis zum 1. Januar 2020 hinauszuschieben. Sp\u00e4testens ab diesem Zeitpunkt ist der elektronische Zugang zu den Gerichten bundeseinheitlich eingef\u00fchrt. Eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte und Beh\u00f6rden k\u00f6nnen die L\u00e4nder fr\u00fchestens ab 2020 vorsehen, wobei eine einj\u00e4hrige Phase der Freiwilligkeit im betreffenden Land vorauszugehen hat. Bundesweit tritt die Nutzungspflicht 2022 in Kraft.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0BMJ, Pressemitteilung vom 05.07.2013<\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzentwurf zur F\u00f6rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. 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