{"id":35870,"date":"2013-08-23T11:18:22","date_gmt":"2013-08-23T09:18:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=35870"},"modified":"2013-08-23T11:18:22","modified_gmt":"2013-08-23T09:18:22","slug":"bundesverfassungsgericht-wird-sich-mit-dem-solidaritatszuschlag-beschaftigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesverfassungsgericht-wird-sich-mit-dem-solidaritatszuschlag-beschaftigen\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Solidarit\u00e4tszuschlag besch\u00e4ftigen"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 1.17em;\">FG Niedersachsen legt BdSt-Musterverfahren vor<\/span><\/h2>\n<h3 id=\"ueberschrift4\"><span style=\"font-size: 13px;\">Das Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler zum Solidarit\u00e4tszuschlag wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, teilt am 21.08.2013 das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht mit. &#8222;Nun wird das Bundesverfassungsgericht pr\u00fcfen, ob die Steuerzahler zu Unrecht noch immer den ungeliebten Soli zahlen m\u00fcssen. Die Parteien sollten die Zweifel des Finanzgerichts an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Solidarit\u00e4tszuschlags zum Anlass nehmen, schnellstm\u00f6glich den Ausstieg aus dem Soli zu verk\u00fcnden&#8220;, kommentiert Reiner Holznagel, Pr\u00e4sident des Bundes der Steuerzahler, den erneuten Vorlagebeschluss.<\/span><\/h3>\n<p>In seinem Musterverfahren weist der Bund der Steuerzahler unter anderem auf folgende Aspekte hin, die einer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Erhebung des Solidarit\u00e4tszuschlags entgegenstehen:<\/p>\n<div><\/div>\n<ul>\n<li>Der Soli ist eine Erg\u00e4nzungsabgabe und darf als solche nicht dauerhaft erhoben werden. Der Soli steht nur dem Bund zu und st\u00f6rt damit die verfassungsrechtlich verankerte Finanzverfassung, die die Steuereinnahmenverteilung zwischen Bund, L\u00e4nder und Gemeinden regelt.<\/li>\n<li>Aufgrund verschiedener Vorschriften im Einkommensteuergesetz ergibt sich eine unterschiedlich hohe Belastung mit dem Soli bei unterschiedlichen Einkunftsarten. So sind beispielsweise gewerbliche Eink\u00fcnfte und ausl\u00e4ndische Eink\u00fcnfte bevorteilt. Damit wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten. (*)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht hat am 21.08.2013 in einer m\u00fcndlichen Verhandlung diese Punkte aufgegriffen. Im Ergebnis ist der &#8222;Soli&#8220; f\u00fcr die nieders\u00e4chsischen Richter damit verfassungswidrig und deshalb legen sie das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor.<\/p>\n<p>Reiner Holznagel: &#8222;Abermals muss das Bundesverfassungsgericht \u00fcber eine Steuer entscheiden, weil der Gesetzgeber ohne R\u00fccksicht auf die Verfassung an einer sprudelnden Einnahmequelle festh\u00e4lt. Der Soli ist aber kein Spielball der Politiker und er darf auch nicht f\u00fcr die Ewigkeit festgezurrt werden. Deshalb w\u00e4re es gut, wenn die obersten Richter einen Abbaupfad vorgeben w\u00fcrden.&#8220;<\/p>\n<p>(*) Das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht h\u00e4lt den Solidarit\u00e4tszuschlag f\u00fcr verfassungswidrig, weil gleichgelagerte Sachverhalte ungleich behandelt werden. Dies stellt einen Versto\u00df gegen Art. 3 GG dar. Das Gericht zeigt dies an einem Arbeitnehmerfall auf. Im Beispielsfall leben beide Arbeitnehmer in Deutschland, sind beim selben Arbeitgeber t\u00e4tig und erzielen gleich hohe Eink\u00fcnfte. Der Unterschied besteht darin, dass der eine Arbeitnehmer in Deutschland und der andere nur wenige Meter \u00fcber die Grenze in einer Zweigstelle in Liechtenstein arbeitet. Durch die Anrechnung der in Liechtenstein gezahlten Einkommensteuer mindert sich die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die deutsche Einkommensteuer, was wiederum zu einer niedrigeren Festsetzung des Solidarit\u00e4tszuschlags f\u00fchrt. Dies ist sachlich aus Sicht des Gerichts nicht zu rechtfertigen.<\/p>\n<p>Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 21.08.2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>FG Niedersachsen legt BdSt-Musterverfahren vor Das Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler zum Solidarit\u00e4tszuschlag wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, teilt am 21.08.2013 das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht mit. &#8222;Nun wird das Bundesverfassungsgericht pr\u00fcfen, ob die Steuerzahler zu Unrecht noch immer den ungeliebten Soli zahlen m\u00fcssen. 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