{"id":35973,"date":"2013-04-30T15:42:15","date_gmt":"2013-04-30T13:42:15","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=35973"},"modified":"2013-09-03T10:02:46","modified_gmt":"2013-09-03T08:02:46","slug":"einkunfteerzielungsabsicht-bei-langjahrigem-wohnungsleerstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einkunfteerzielungsabsicht-bei-langjahrigem-wohnungsleerstand\/","title":{"rendered":"Eink\u00fcnfteerzielungsabsicht bei langj\u00e4hrigem Wohnungsleerstand"},"content":{"rendered":"<p><strong>Eink\u00fcnfteerzielungsabsicht bei langj\u00e4hrigem Wohnungsleerstand<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nIst die Vermietung einer Wohnung beabsichtigt und fallen daf\u00fcr vorher Aufwendungen an, k\u00f6nnen sie als vorab entstandene Werbungskosten ber\u00fccksichtigt werden. Der Abzug setzt jedoch eine Eink\u00fcnfteerzielungsabsicht voraus. Bleiben die Einnahmen \u00fcber mehrere Jahre aus und werden daraufhin fortlaufend Verlust geltend gemacht, zweifelt das Finanzamt h\u00e4ufig diese Absicht an und unterstellt steuerlich eine Liebhaberei. Weil der Vermietungsentschluss eine innere Tatsache ist, kann nur aufgrund \u00e4u\u00dferlicher Merkmale und Umst\u00e4nde auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden. Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall einer \u00fcber Jahre leerstehenden Wohnung einige wichtige Aussagen getroffen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Eigent\u00fcmer eines teilweise selbst bewohnten Zweifamilienhauses erkl\u00e4rte bereits \u00fcber Jahre hinweg Vermietungsverluste. In den Streitjahren 2004 bis 2006 war eine Wohnung im Obergeschoss seit 6 Jahren leerstehend, nachdem diese zuletzt an die Mutter bis zu deren Tod vermietet war. Ein im Dachgeschoss befindliches Zimmer mit Bad des im Jahr 1983 fertiggestellten Objekts war noch nie vermietet. \u00dcber eine \u00fcberregionale Zeitung hatte der Eigent\u00fcmer etwa 4 Mal j\u00e4hrlich die im OG befindliche Wohnung m\u00f6bliert zur Anmietung zu Mieten laut Mietspiegel angeboten. Ein f\u00fcr den Vermieter &#8222;geeignet erscheinender Mieter&#8220; konnte aber nicht gefunden werden. Das Zimmer im Dachgeschoss hatte er gelegentlich \u00fcber Aush\u00e4nge in der Nachbarschaft angeboten. Finanzamt und Finanzgericht lehnten den Abzug der Kosten wegen fehlender Vermietungsabsicht ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nAuch der BFH vermochte keine ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbem\u00fchungen zu erkennen. Zwar r\u00e4umten die Richter ein, dass die Art und Weise der Platzierung eines Mietobjekts am Wohnungsmarkt dem Steuerpflichtigen frei stehe. F\u00fcr das Zimmer im Dachgescho\u00df unterstellte der BFH aber erst gar keine Vermietungsabsicht. Auch ein Abzug der Kosten der Wohnung kam f\u00fcr ihn nicht in Betracht, denn der Vermieter h\u00e4tte sein Verhalten nach den erkennbar erfolglos geschalteten Zeitungsanzeigen anpassen und sowohl geeignetere Wege der Vermarktung suchen als auch seine Vermietungsbem\u00fchungen intensivieren m\u00fcssen. Zudem w\u00e4ren nach Auffassung des BFH Zugest\u00e4ndnisse bei der Mieth\u00f6he oder im Hinblick auf die als Mieter akzeptablen Personen zumutbar gewesen. Da das nicht der Fall war, ging der BFH davon aus, dass der Entschluss zur Eink\u00fcnfteerzielung aufgegeben wurde.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDer BFH weist daraufhin, dass sich auch sp\u00e4tere Tatsachen und Ereignisse h\u00e4tten positiv auswirken k\u00f6nnen (z. B. tats\u00e4chliche Vermietung); auch die Einschaltung eines Maklers h\u00e4tte u. U. ein anders Bild ergeben. Im aufgezeigten Fall scheint es aber tats\u00e4chlich so, als h\u00e4tte man das bewusst nicht gewollt. Die Aussagen des BFH k\u00f6nnen aber in anderen F\u00e4llen weiterhelfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eink\u00fcnfteerzielungsabsicht bei langj\u00e4hrigem Wohnungsleerstand Kernproblem Ist die Vermietung einer Wohnung beabsichtigt und fallen daf\u00fcr vorher Aufwendungen an, k\u00f6nnen sie als vorab entstandene Werbungskosten ber\u00fccksichtigt werden. Der Abzug setzt jedoch eine Eink\u00fcnfteerzielungsabsicht voraus. 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