{"id":36094,"date":"2013-07-31T16:41:39","date_gmt":"2013-07-31T14:41:39","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36094"},"modified":"2013-09-06T09:23:53","modified_gmt":"2013-09-06T07:23:53","slug":"wann-wird-erneuter-verpflegungsmehraufwand-gewahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-wird-erneuter-verpflegungsmehraufwand-gewahrt\/","title":{"rendered":"Wann wird erneuter Verpflegungsmehraufwand gew\u00e4hrt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann wird erneuter Verpflegungsmehraufwand gew\u00e4hrt?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nVerpflegungsmehraufwendungen k\u00f6nnen nur f\u00fcr die ersten 3 Monate einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit geltend gemacht werden. Wird eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit weniger als 4 Wochen unterbrochen, f\u00fchrt die Unterbrechung nicht zum Beginn eines weiteren Dreimonatszeitraums.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEin Unternehmensberater war \u00fcber mehrere Monate hinweg in einer anderen Stadt f\u00fcr einen Kunden t\u00e4tig und hielt sich dort regelm\u00e4\u00dfig 2 bis 4 Tage pro Woche, mit einer einmaligen Unterbrechung von 2 Wochen, auf. An diesen Tagen \u00fcbernachtete er in einem Hotel. Der Unternehmensberater verbrachte die Wochenenden zuhause und verreiste an den restlichen Tagen zu anderen Kunden oder arbeitete im B\u00fcro in seinem Heimatort. Die Beratungszeiten wurden jeweils kurzfristig vereinbart. Der Kl\u00e4ger wurde hierzu immer wieder neu beauftragt. In seiner Steuererkl\u00e4rung machte der Kl\u00e4ger Verpflegungsmehraufwendungen f\u00fcr einen Zeitraum geltend, der \u00fcber drei Monate hinausging. Dies begr\u00fcndete er damit, dass er sich aufgrund der Unterbrechung nicht ununterbrochen dort aufgehalten habe und die Begrenzung auf die ersten drei Monate einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit nur im Rahmen von fortlaufenden Vollzeitt\u00e4tigkeiten Anwendung finde. Der Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid sowie das anschlie\u00dfende Finanzgerichtsverfahren blieben erfolglos. Letztinstanzlich entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH).<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie M\u00fcnchener Richter entschieden, dass die Begrenzung auf die ersten drei Monate der Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit Anwendung finde, da der Kl\u00e4ger l\u00e4ngerfristig vor\u00fcbergehend an derselben T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte aktiv werde. Das Gesetz stelle zudem nicht auf einen ununterbrochenem Aufenthalt ab. Ein erneuter Dreimonatszeitraum komme nur in Betracht, wenn sich der Steuerpflichtige mehr als 4 Wochen nicht an der ausw\u00e4rtigen Arbeitsst\u00e4tte aufhalte. Dies war im entschiedenen Fall nicht gegeben. Weiterhin wird auch nicht unterschieden, ob die Beauftragung insgesamt vorweg oder kurzfristig erfolgt, da es allein auf die gleichbleibende T\u00e4tigkeit, hier Beratungsleistung, ankommt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nEin erneuter Verpflegungsmehraufwand kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige sich ohne Unterbrechung von mindestens 4 Wochen an derselben T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte aufh\u00e4lt. Dienstreisen zu anderen Kunden oder Aufenthalte im heimischen B\u00fcro f\u00fchren nicht zum Beginn einer erneuten Dreimonatsfrist. Unerheblich ist dar\u00fcber hinaus, ob die Auftr\u00e4ge auf einander folgend sind oder insgesamt vorweg vergeben werden. Das Urteil entspricht der ab dem Jahr 2014 anwendbaren Neuregelung des Reisekostenrechts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann wird erneuter Verpflegungsmehraufwand gew\u00e4hrt? Kernaussage Verpflegungsmehraufwendungen k\u00f6nnen nur f\u00fcr die ersten 3 Monate einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit geltend gemacht werden. Wird eine Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit weniger als 4 Wochen unterbrochen, f\u00fchrt die Unterbrechung nicht zum Beginn eines weiteren Dreimonatszeitraums. Sachverhalt Ein Unternehmensberater war \u00fcber mehrere Monate hinweg in einer anderen Stadt f\u00fcr einen Kunden t\u00e4tig und hielt sich &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-wird-erneuter-verpflegungsmehraufwand-gewahrt\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wann wird erneuter Verpflegungsmehraufwand gew\u00e4hrt?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3228,2370],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36094"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36094"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36094\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36094"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36094"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36094"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}