{"id":36102,"date":"2013-07-31T16:45:22","date_gmt":"2013-07-31T14:45:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36102"},"modified":"2013-09-06T09:23:31","modified_gmt":"2013-09-06T07:23:31","slug":"benzin-statt-diesel-im-tank-beteiligt-sich-das-finanzamt-daran","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/benzin-statt-diesel-im-tank-beteiligt-sich-das-finanzamt-daran\/","title":{"rendered":"Benzin statt Diesel im Tank \u2013 beteiligt sich das Finanzamt daran?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Benzin statt Diesel im Tank \u2013 beteiligt sich das Finanzamt daran?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nMit der Entfernungspauschale sind s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr Wege zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte abgegolten. Das steht zumindest im Einkommensteuergesetz geschrieben, so dass neben der Pauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer und unabh\u00e4ngig vom Verkehrsmittel (au\u00dfer Flugzeuge) alle sonstigen &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnlichen&#8220; Kosten steuerlich unbeachtlich bleiben. Bevor die Entfernungspauschale im Jahr 2001 geschaffen wurde, sah die bis dahin geltende Kilometerpauschale f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Wegekosten, denen man auf dem Weg zur oder von der Arbeit ausgesetzt ist, eine Abzugsm\u00f6glichkeit vor. Viele Gerichte haben sich bereits mit der Frage besch\u00e4ftigt, ob der Gesetzgeber diese Versch\u00e4rfung, die so eindeutig im Gesetz steht, \u00fcberhaupt wollte. Zu einem einheitlichen Ergebnis ist man dabei nicht gekommen. Das Finanzamt m\u00f6chte zumindest auch beruflich veranlasste Unfallsch\u00e4den beg\u00fcnstigen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt das auch, wenn auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs ein Verkehrsunfall passiert. Aber was ist, wenn Benzin statt Diesel getankt wird und die Folgekosten genauso hoch sind \u2013 auch ohne Unfall?<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEin Angestellter war auf dem Weg zu seiner Arbeitsst\u00e4tte beim Tanken unachtsam und hatte den falschen Kraftstoff eingef\u00fcllt. Doch damit nicht genug, denn er begann auch die Fahrt, die dann in einer nahe gelegenen Werkstatt endete. Den Motorschaden von ca. 4.300 EUR wollte die Versicherung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht ersetzen. Gleiches warf ihm das Finanzamt vor; zudem sei ein Falschtanken auch kein Unfall, wie es in seiner Entscheidung \u00fcber die Ablehnung des Antrags meinte. Der Angestellte zog vor das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht. Hier haben sich die Richter umfangreich mit der Geschichte der Vorschrift besch\u00e4ftigt und ein positives Urteil gef\u00e4llt.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nNach \u00dcberzeugung des Gerichts entspricht eine gro\u00dfz\u00fcgigere Auslegung dem objektivierten Willen des Gesetzgebers. Hiernach sollen entsprechend der fr\u00fcheren Regelung wieder au\u00dfergew\u00f6hnliche Wegekosten, wie ein Motorschaden, Diebstahl oder Unfall als Werbungskosten anzugsf\u00e4hig sein. Andernfalls w\u00fcrde eine \u00fcberzogene einschr\u00e4nkende Auslegung einem Abzugsverbot gleichkommen und gegen das objektive Nettoprinzip versto\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht hat zwar die Revision zum BFH zugelassen. Ob diese eingelegt wurde, ist noch nicht bekannt. Folglich sollte idealerweise die richtige Tanks\u00e4ule angefahren werden. Falls das mal schiefgeht bzw. sonstige Motorsch\u00e4den auf dem Weg zur oder von der Arbeit eintreten oder das Gef\u00e4hrt abhandenkommt, sollte der Werbungskostenabzug mit Verweis auf das Urteil beantragt und das Verfahren offengehalten werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Benzin statt Diesel im Tank \u2013 beteiligt sich das Finanzamt daran? Kernproblem Mit der Entfernungspauschale sind s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr Wege zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte abgegolten. Das steht zumindest im Einkommensteuergesetz geschrieben, so dass neben der Pauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer und unabh\u00e4ngig vom Verkehrsmittel (au\u00dfer Flugzeuge) alle sonstigen &#8222;au\u00dfergew\u00f6hnlichen&#8220; Kosten steuerlich unbeachtlich bleiben. 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