{"id":36122,"date":"2013-07-31T17:02:38","date_gmt":"2013-07-31T15:02:38","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36122"},"modified":"2013-09-06T09:33:10","modified_gmt":"2013-09-06T07:33:10","slug":"auf-urlaubsabgeltung-kann-verzichtet-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auf-urlaubsabgeltung-kann-verzichtet-werden\/","title":{"rendered":"Auf Urlaubsabgeltung kann verzichtet werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Auf Urlaubsabgeltung kann verzichtet werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><br \/>\nDie gesetzlichen Urlaubsanspr\u00fcche stellen unverzichtbare Anspr\u00fcche des Arbeitnehmers dar. Mit anderen Worten, ein Verzicht des Arbeitnehmers hierauf w\u00e4re unwirksam. Bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisse wandelt sich nicht genommener Urlaub in einen Abgeltungsanspruch um, der dann wie Lohn an den Arbeitnehmer auszuzahlen ist. Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte nunmehr \u2013 im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfung einer sogenannten Ausgleichsquittung \u2013 dar\u00fcber zu entscheiden, ob dieser Urlaubsabgeltungsanspruch ebenfalls ein unverzichtbarer Anspruch ist, weil er sich aus dem Urlaubsanspruch ableitet.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger hatte sich nach langj\u00e4hriger Erkrankung mit seinem Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses in Form eines Aufl\u00f6sungsvertrages geeinigt. Bestandteil der Aufl\u00f6sung war auch eine Ausgleichsquittung, die vorsah, dass mit dem Aufl\u00f6sungsvertrag s\u00e4mtliche wechselseitigen Anspr\u00fcche abgegolten und erledigt sein sollten. Nach Abschluss des Aufl\u00f6sungsvertrages klagte der Kl\u00e4ger seine nicht genommenen Urlaubsanspr\u00fcche aus der Zeit seiner Krankheit als Urlaubsabgeltungsanspruch in Geld ein.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger unterlag vor dem BAG. Zwar sei es richtig, dass der Kl\u00e4ger wegen seiner Erkrankung seine Urlaubsanspr\u00fcche nicht insgesamt verloren habe. Mit Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses h\u00e4tten diese sich aber in Abgeltungsanspr\u00fcche umgewandelt, die selbst\u00e4ndige, vom Urlaubsanspruch unabh\u00e4ngige Anspr\u00fcche darstellen. Damit konnte der Arbeitnehmer auf diese Abgeltungsanspr\u00fcche verzichten, was er mit der Ausgleichsquittung auch getan habe.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung beantwortet eine der letzten Fragestellungen rund um das Thema des Erhalts von Urlaubsanspr\u00fcchen bei Langezeiterkrankten. Wird das Arbeitsverh\u00e4ltnis beendet, wandeln sich alle Urlaubsanspr\u00fcche in Abgeltungsanspr\u00fcche um und werden damit zu verzichtbaren Anspr\u00fcchen, die im Rahmen einer Ausgleichsquittung erledigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf Urlaubsabgeltung kann verzichtet werden Kernfrage Die gesetzlichen Urlaubsanspr\u00fcche stellen unverzichtbare Anspr\u00fcche des Arbeitnehmers dar. Mit anderen Worten, ein Verzicht des Arbeitnehmers hierauf w\u00e4re unwirksam. Bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisse wandelt sich nicht genommener Urlaub in einen Abgeltungsanspruch um, der dann wie Lohn an den Arbeitnehmer auszuzahlen ist. Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte nunmehr \u2013 im Rahmen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/auf-urlaubsabgeltung-kann-verzichtet-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Auf Urlaubsabgeltung kann verzichtet werden<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[861,3233],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36122"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36122"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36122\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36122"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36122"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36122"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}