{"id":36132,"date":"2013-07-31T17:08:18","date_gmt":"2013-07-31T15:08:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36132"},"modified":"2013-09-06T09:38:06","modified_gmt":"2013-09-06T07:38:06","slug":"restschuldbefreiungsverfahren-wird-verkurzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/restschuldbefreiungsverfahren-wird-verkurzt\/","title":{"rendered":"Restschuldbefreiungsverfahren wird verk\u00fcrzt"},"content":{"rendered":"<p><strong>Restschuldbefreiungsverfahren wird verk\u00fcrzt<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><br \/>\nDer Bundestag hat Mitte Mai das Gesetz zur Verk\u00fcrzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur St\u00e4rkung der Gl\u00e4ubigerrechte beschlossen. K\u00fcnftig soll nun f\u00fcr insolvente nat\u00fcrliche Personen ein wirtschaftlicher Neustart schneller m\u00f6glich sein; sie sollen sich fr\u00fcher als bislang m\u00f6glich von ihren restlichen Schulden befreien k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Schnellere Restschuldbefreiung<\/strong><br \/>\nIn allen nach dem 1.7.2014 beantragten Verfahren soll eine Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren \u2013 und nicht wie bislang nach 6 Jahren \u2013 m\u00f6glich werden, wenn der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 % der Gl\u00e4ubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen kann. Dem Schuldner soll hierdurch ein Anreize gesetzt werden, m\u00f6glichst viel zu bezahlen, um die fr\u00fchzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen. Dies kommt auch den Gl\u00e4ubigern zugute: Anstatt nach 6 Jahren leer auszugehen, erhalten sie nach 3 Jahren einen signifikanten Teil ihrer Forderungen. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist zudem nach 5 Jahren vorgesehen, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden k\u00f6nnen. Im \u00dcbrigen bleibt es bei der derzeitigen Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von 6 Jahren.<\/p>\n<p><strong>Insolvenzplanverfahren auch f\u00fcr Verbraucherinsolvenzen<\/strong><br \/>\nZudem er\u00f6ffnet der Gesetzesentwurf das Insolvenzplanverfahren f\u00fcr das Verbraucherinsolvenzverfahren, d. h. es wird den Gl\u00e4ubigern k\u00fcnftig m\u00f6glich sein, ma\u00dfgeschneiderte Pl\u00e4ne zur Bew\u00e4ltigung der Verbraucherinsolvenz auszuhandeln und in Gestalt eines Insolvenzplans zu beschlie\u00dfen. Da ein solcher Plan auch vorsehen kann, dass der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit wird, kann der Verbraucher in diesen F\u00e4llen auch ohne das Durchlaufen eines Restschuldbefreiungsverfahrens in den Genuss einer Entschuldung kommen.<\/p>\n<p><strong>St\u00e4rkung der Gl\u00e4ubigerrechte<\/strong><br \/>\nDie Wahrnehmung der Gl\u00e4ubigerrechte ist, gerade wenn es um die Erteilung der Restschuldbefreiung geht, teilweise beschwerlich. Die praktischen Schwierigkeiten f\u00fchren dazu, dass zuweilen die Restschuldbefreiung erteilt wird, obwohl Versagungsgr\u00fcnde vorliegen. Mit den Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung der Gl\u00e4ubigerrechte soll dies k\u00fcnftig verhindert werden. Unter anderem erm\u00f6glicht das Gesetz zuk\u00fcnftig den Gl\u00e4ubigern, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung jederzeit schriftlich zu stellen. Ein solcher Antrag muss sp\u00e4testens im Schlusstermin vorliegen oder gestellt werden. Damit soll auch die Akzeptanz des Instituts der Restschuldbefreiung unter den Gl\u00e4ubigern weiter verbessert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Restschuldbefreiungsverfahren wird verk\u00fcrzt Rechtslage Der Bundestag hat Mitte Mai das Gesetz zur Verk\u00fcrzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur St\u00e4rkung der Gl\u00e4ubigerrechte beschlossen. K\u00fcnftig soll nun f\u00fcr insolvente nat\u00fcrliche Personen ein wirtschaftlicher Neustart schneller m\u00f6glich sein; sie sollen sich fr\u00fcher als bislang m\u00f6glich von ihren restlichen Schulden befreien k\u00f6nnen. Schnellere Restschuldbefreiung In allen nach dem 1.7.2014 beantragten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/restschuldbefreiungsverfahren-wird-verkurzt\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Restschuldbefreiungsverfahren wird verk\u00fcrzt<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3237,3238],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36132"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36132"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36132\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36132"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36132"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36132"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}