{"id":36145,"date":"2013-07-31T17:21:46","date_gmt":"2013-07-31T15:21:46","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36145"},"modified":"2013-09-06T09:38:16","modified_gmt":"2013-09-06T07:38:16","slug":"kein-auskunftsanspruch-des-abgelehnten-bewerbers-wegen-agg-anspruchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-auskunftsanspruch-des-abgelehnten-bewerbers-wegen-agg-anspruchen\/","title":{"rendered":"Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers wegen AGG Anspr\u00fcchen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers wegen AGG Anspr\u00fcchen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><br \/>\nDie Frage, ob ein abgelehnter Bewerber gegen den Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch darauf hat, dass ihm die Gr\u00fcnde mitgeteilt werden, wegen derer er nicht eingestallt worden ist, war lange umstritten. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hatte zwischenzeitlich entschieden, dass es einen ausdr\u00fccklichen Auskunftsanspruch nicht gibt, die Auskunftsverweigerung aber Indizwirkung f\u00fcr eine Diskriminierung haben k\u00f6nne. Dies wiederum k\u00f6nne Schadenersatzanspr\u00fcche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) er\u00f6ffnen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Frage nunmehr f\u00fcr Deutschland entschieden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie 45j\u00e4hrige, aus Russland stammende Kl\u00e4gerin hatte sich bei ausreichender Qualifikation auf eine Stelle beworben, war aber nicht zu einem Vorstellungsgespr\u00e4ch eingeladen worden. Das Auskunftsverlangen nach den Gr\u00fcnden ihrer Nichtber\u00fccksichtigung lehnte der Arbeitgeber ab. Daraufhin machte die Kl\u00e4gerin ihr Auskunftsverlangen gerichtlich geltend. Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass es zwar keinen Auskunftsanspruch gebe, die Auskunftsverweigerung aber Indiz f\u00fcr eine Diskriminierung sein k\u00f6nne, machte die Kl\u00e4gerin Schadensersatzanspr\u00fcche geltend. Sie behauptete, wegen ihres Geschlechts und Alters sowie ihrer Herkunft diskriminiert worden zu sein, was durch die Auskunftsverweigerung indiziert sei. Das BAG wies diese Klage nunmehr ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Richter urteilte auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH, dass es auch nach deutschem Recht keinen Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers gebe. Dar\u00fcber hinaus erkannte das BAG zwar an, dass die Auskunftsverweigerung gegebenenfalls ein Indiz f\u00fcr eine Diskriminierung sein k\u00f6nne. F\u00fcr sich genommen sei die Auskunftsverweigerung aber nicht ausreichend, um Schadensersatzanspr\u00fcche darauf st\u00fctzen zu k\u00f6nnen. Mit anderen Worten, es m\u00fcssten weitere Indizien f\u00fcr eine Diskriminierung vorliegen, die von der Kl\u00e4gerin aber nicht vorgetragen werden konnten. Daher wies das Gericht die Klage ab.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung ist positiv. Zum einen best\u00e4tigt sie die Nichtexistenz eines Auskunftsanspruchs, zum anderen l\u00e4sst sie aber auch keinen Auskunftsanspruch &#8222;durch die Hintert\u00fcr&#8220; zu, weil die Auskunftsverweigerung eben nicht alleine ausreichend ist, um Schadensersatzanspr\u00fcche auszul\u00f6sen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers wegen AGG Anspr\u00fcchen Kernfrage Die Frage, ob ein abgelehnter Bewerber gegen den Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch darauf hat, dass ihm die Gr\u00fcnde mitgeteilt werden, wegen derer er nicht eingestallt worden ist, war lange umstritten. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hatte zwischenzeitlich entschieden, dass es einen ausdr\u00fccklichen Auskunftsanspruch nicht gibt, die Auskunftsverweigerung aber &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-auskunftsanspruch-des-abgelehnten-bewerbers-wegen-agg-anspruchen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Auskunftsanspruch des abgelehnten Bewerbers wegen AGG Anspr\u00fcchen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[540,1132],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36145"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36145"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36145\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36145"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36145"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36145"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}