{"id":36187,"date":"2013-07-31T17:55:25","date_gmt":"2013-07-31T15:55:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36187"},"modified":"2013-09-06T09:49:31","modified_gmt":"2013-09-06T07:49:31","slug":"anspruch-des-insolvenzverwalters-gegen-das-finanzamt-auf-erteilung-von-konto-auszugen-fur-den-schuldner","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/anspruch-des-insolvenzverwalters-gegen-das-finanzamt-auf-erteilung-von-konto-auszugen-fur-den-schuldner\/","title":{"rendered":"Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung von Konto-Ausz\u00fcgen f\u00fcr den Schuldner"},"content":{"rendered":"<p><strong>Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung von Konto-Ausz\u00fcgen f\u00fcr den Schuldner<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nEin Insolvenzverwalter, der im Besteuerungsverfahren vom Finanzamt einen Kontoauszug f\u00fcr den Insolvenzschuldner verlangt, hat lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Dies hat k\u00fcrzlich der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nKl\u00e4ger war der Insolvenzverwalter \u00fcber das Verm\u00f6gen eines Rechtsanwalts, dem Ende 2005 die Zulassung entzogen worden war. Mitte 2006 meldete das Finanzamt Forderungen aus offenen Steuerverbindlichkeiten des Rechtsanwalts beim Kl\u00e4ger zur Insolvenztabelle an. Dier beantragte daraufhin beim Finanzamt die Erteilung eines Kontoauszugs, um die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bearbeitung des Insolvenzverfahrens sicherstellen zu k\u00f6nnen. Den Antrag lehnte das Finanzamt ab und meinte, ein Insolvenzverwalter habe keinen Anspruch auf Erteilung von \u00dcbersichten oder Aktenausz\u00fcgen, aus denen der Zufluss von Zahlungen an das Finanzamt ersichtlich sei. Die hiergegen gerichtet Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer klagende Insolvenzverwalter hat nur einen Anspruch gegen das Finanzamt auf ermessenfehlerfreie Entscheidung. Die Anspruchsgrundlage hierf\u00fcr ergibt sich unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Prozessgrundrecht, denn die Abgabenordnung (AO) sieht zu Gunsten des Steuerpflichtigen weder ein Recht auf Akteneinsicht noch auf Auskunft aus den Besteuerungsakten vor. Im Streitfall kam auch ein Anspruch auf Informationserteilung aus einem Landesgesetz nicht in Betracht, weil ein solches nicht existierte. Voraussetzung f\u00fcr die Auskunftserteilung ist, dass der Insolvenzverwalter ein berechtigtes Interesse darlegt und dass keine Gr\u00fcnde gegen die Auskunftserteilung sprechen. Das Finanzamt wird danach die begehrte Auskunft erteilen, wenn der Insolvenzverwalter substantiiert darlegt, dass die Auskunft zur Erf\u00fcllung der steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners oder zur Pr\u00fcfung der vom Finanzamt angemeldeten Insolvenzforderungen erforderlich ist. Daran fehlte es jedoch im Streitfall.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nEs reicht insbesondere nicht aus, wenn der Insolvenzverwalter die Auskunft im Hinblick auf die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bearbeitung des Insolvenzverfahrens beantragt. Zwar muss der Insolvenzverwalter auch pr\u00fcfen, ob er die vor Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens vom Gemeinschuldner an das Finanzamt geleisteten Zahlungen anfechten und im Interesse der Insolvenzgl\u00e4ubiger zur\u00fcckfordern kann. Zu diesem Zweck muss ihm das Finanzamt aber keine Auskunft erteilen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Erteilung von Konto-Ausz\u00fcgen f\u00fcr den Schuldner Kernaussage Ein Insolvenzverwalter, der im Besteuerungsverfahren vom Finanzamt einen Kontoauszug f\u00fcr den Insolvenzschuldner verlangt, hat lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung. Dies hat k\u00fcrzlich der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. 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